Wo steht das denn?`??
7.14 Kennzeichnung
Laut Stra© enverkehrsordnung mu ssen geschlossene Verbande folgenderma© en
gekennzeichnet werden.
1. Durch Einschalten des Fahrlichtes eines jeden am Kfz-Marsch beteiligten Fahrzeuges
(auch am Tage).
2. Durch Beflaggung eines jeden Fahrzeuges vorne links,
· alle Fahrzeuge, mit Ausnahme des letz1en = blaue Flagge,
· letztes Fahrzeug -gru ne Flagge


Also der der den Text von der SEG Ausbildung verfasst hat sollte nochmal viel lesen-