Hallo !
Geschlossener Verband gemäß §35 StVO sind mehr als 30 Fahrzeuge ...
Danach bedarf es einer Erlaubnis auch unter den Voraussetzungen des Abs.1 §35 StVO
MfG
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Geschlossener Verband gemäß §35 StVO sind mehr als 30 Fahrzeuge ...
Danach bedarf es einer Erlaubnis auch unter den Voraussetzungen des Abs.1 §35 StVO
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