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Thema: Kolonnenfahrt mit Blaulicht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen

    Dann zu dem Thema: was machen wenn jemand in die Kolonne einschert:
    wer einschert unterbricht die Kolonne/den Marschverband und somit werden aus einem verband 2. Der einscherende Verkehrsteilnehmer wir dnicht zu einem Teil der Kolonne, da er gar nicht weiß was er da macht (sonst wäre er ja auch nicht eingeschert) und somit auch nichts über seine Rechte/Pflichten weiß. Zudem muß nach §27 Abs. 3 jedes Fahrzeug im verband als zum Verband zugehörig gekennzeichnet werden und das ist auch nicht der Fall.
    Außerdem überlegt mal, daß der Verbandführer ja auch eine gewisse verantwortung für seine Leute hat und da ein Zivilist dabei? Ne danke da würde ich gerne drauf verzichten.

    So ein Unsinn ... die StVO gibt sogar expliziet vor.
    § 27 Verbände
    (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.

    Auf Deutsch, ich muß sogar Abstände einhalten das überholende Fahrzeuge einscheren können.

    Außerdem sorry wenn ich so sage ... warum holst du massenweise Beiträge ausm Keller um nochmal dran zu posten? *grübel*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Ein Marsch (Verbandfahren, Kolonnefahrt) hat also nicht den Sinn am schnellsten wo anzukommen, sondern komplett und somit Einsatzfähig. Dies ist bei einigen Einheiten des KatS und teilweise auch der FW sinnvoll, denn manche Fahrzeuge können ohne andere nicht oder nicht vollständig eingesetzt werden.
    Deswegen bei Marschbewegungen immer immens wichtig: Die Logistik!

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    So ein Unsinn ... die StVO gibt sogar expliziet vor.
    § 27 Verbände
    (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.
    Auf Deutsch, ich muß sogar Abstände einhalten das überholende Fahrzeuge einscheren können.
    Ähm, er hat nix anderes behauptet. Es geht nicht darum ob jemand einscheren darf (und das darf er auch nunmal nicht überall), sondern darum, was das auf den Verband und das einzelne Fahrzeug für Auswirkungen hat.

  3. #3
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    Was ich mich immer gefragt habe:

    Eine Kolonne von sagen wir 30 Fahrzeugen fährt mit Signal im geschlossenen Verband mit Fähnchen an jedem FAhrzeug auf der Autobahn. Ich will im Privat-PKW an der Kolonne vorbeifahren, muss aber, obwohl ich die Kolonne noch nicht komplett überholt habe, die Ausfahrt nehmen oder tanken. Darf ich in die Kolonne einscheren?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Eine Kolonne von sagen wir 30 Fahrzeugen fährt mit Signal im geschlossenen Verband mit Fähnchen an jedem FAhrzeug auf der Autobahn. Ich will im Privat-PKW an der Kolonne vorbeifahren, muss aber, obwohl ich die Kolonne noch nicht komplett überholt habe, die Ausfahrt nehmen oder tanken. Darf ich in die Kolonne einscheren?
    Ja, wenn der Platz dafür irgendwo gegeben ist. Bei der Kolonnenlänge wird das wohl der Fall sein, sofern der Kolonnenführer seinen GMV eingeschaltet hat.
    Wenn nicht: Pech gehabt.
    Die Kolonnengeschwindigkeiten verleiten ja auch geradezu zum überholen, das muss ein Kolonnenführer einfach beachten. Dann bei 30 Fahrzeugen keinen Einscherplatz zu bestimmen, wäre großer Blödsinn.

  5. #5
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    Man, man, man Leute, hat denn von euch noch niemand gelernt wie man eine Kolenne bastelt und wie man sich dann zu verhalten hat wenn man darin unterwegs ist???

    Zitat Zitat von robbyköln
    Dann kam hier mal zur Sprache was ist wenn wir bei Rot weiterfahren und es fährt jemand in ein Verbandfahrzeug. Soweit sollte man es ja erst gar nicht kommen lassen. In allen Fahrerschulungen und Sonderrechtsunterweisungen wird doch darauf hingewiesen, daß man seine Rechte nicht mit Gewalt durchsetzen soll und in der STVO kennen wir das als gegenseitige Rücksichtnahme. Wenn man im Verband fährt, dann muss man wie bei Alarmfahrten besoners aufpassen und berücksichtigen daß die anderen Blind der Blöd sind. Ist halt doch immer so. Und beim Verbandfahren einfacher als bei Alarmfahrten denn die Geschwindigkeiten sind ja wesentlich geringer. Also wenn ihr jemanden seht der meint er hat Grün und darf einfach losfahren, dann lasst ihn. Gerade beim befahren einer "Rotkreuzung" immer extrem vorsichtig und schauen ob die anderen es auch kapiert haben daß ihr weiterfahrt. Sonst lieber die Kolonne unterbrechen und später wieder zusammenführen.
    Völliger Nonsens!!!
    Bei Kolonnenfehrt MÜSSEN an Kreuzungen und Einmündungen Sicherungsposten aufgestellt werden, ob das nun die eigene HiOrg oder diie Pol übernimmt steht dann in der Genehmigung zur Kolonnenfahrt.

    Wird übrigens auch so in allen, mir bekannten, Fahrschulungen so gelehrt.

    Auch die Abstände zwischen den Fahrzeugen sind reglementiert...
    - in geschlossenen Ortschaften keine Abstände zum einscheren zwischen den Fahrzeugen
    - auf Landstraßen 50m Abstand zwischen den Fahrzeugen zum einscheren
    - auf Autobahnen 100m Abstand zwischen den Fahrzeugen zum einscheren
    ... eine Kolonne gilt rechtlich immer als EIN Fahrzeug, kann daher auch nicht unterbrochen werden auch nicht wenn jemand eingeschert ist.

    Also darf jeder Verkehrsteilnehmer in die Kolonne einscheren um z. B. von der Autobahn abzufahren oder zu tanken, gleiches gilt für Landstraßen.

    Die Kolonne hat etwas andere Rechte bei Fahrten mit Sondersignal, auch können Fahrzeuge ohne Sondersignalanlage in so einer Kolonne mitfahren, diese müssen dann aber mit einer Flagge gekennzeichnet sein.

    Beflaggung einer Kolonne:
    - 1. Fahrzeug: diagonal schwarz/weis getrennte Flagge (Tetenfahrzeug, wird nur noch sehr selten gemacht)
    - alle anderen Fahrzeuge: blaue Flagge
    - letztes Fahrzeug: grüne Flagge
    - schadhaft liegengebliebene Fahrzeuge: gelbe Flagge
    - Fahrzeuge mit explosiver Ladung: rote Flagge

    Desweiteren gehören "technischer Halt" und "Marschpausen" zur Planung einer Kolonne, die Orte der Fahrunterbrecheung sind ebenfalls vorher festgelegt und durch Sicherungsposten zu sichern.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  6. #6
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Völliger Nonsens!!!
    Bei Kolonnenfehrt MÜSSEN an Kreuzungen und Einmündungen Sicherungsposten aufgestellt werden, ob das nun die eigene HiOrg oder diie Pol übernimmt steht dann in der Genehmigung zur Kolonnenfahrt.
    Wie verhält es sich bei Kolonnenfahrten ohne Genehmigung?

    Die Kolonne hat etwas andere Rechte bei Fahrten mit Sondersignal, auch können Fahrzeuge ohne Sondersignalanlage in so einer Kolonne mitfahren, diese müssen dann aber mit einer Flagge gekennzeichnet sein.
    Quelle für die Flaggensache?
    Soweit ich weiß ist nirgendwo gefordert, dass Fahrzeuge im geschlossenen Verband beflaggt sein müssen, noch ist die Art der Beflaggung vorgeschrieben.

  7. #7
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wie verhält es sich bei Kolonnenfahrten ohne Genehmigung?
    Das ist dann keine Kolonne, sondern ein offener Kfz-Marsch - hier gilt jedes Fahrzeug als eigenständig.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Quelle für die Flaggensache?
    Soweit ich weiß ist nirgendwo gefordert, dass Fahrzeuge im geschlossenen Verband beflaggt sein müssen, noch ist die Art der Beflaggung vorgeschrieben.
    Suche ich Dir gerne raus - dauert nur etwas da meine Tochter heute Geburtstag hat und ich wenig Zeit.
    Gruß Carsten
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  8. #8
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wie verhält es sich bei Kolonnenfahrten ohne Genehmigung?
    Die Frage stellst du besser nicht, denn dann begehst du eine OWI.
    Du bist Verpflichtet bei übermäßiger Strassennutzung eine Genehmigung einzuholen.
    Für den normalen ab 3 Fahrzeuge und für "Sonderechtsfahrzeuge" ab 30 KFZ
    Geändert von Alex22 (20.03.2008 um 13:09 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Man, man, man Leute, hat denn von euch noch niemand gelernt wie man eine Kolenne bastelt und wie man sich dann zu verhalten hat wenn man darin unterwegs ist???


    Völliger Nonsens!!!
    Bei Kolonnenfehrt MÜSSEN an Kreuzungen und Einmündungen Sicherungsposten aufgestellt werden, ob das nun die eigene HiOrg oder diie Pol übernimmt steht dann in der Genehmigung zur Kolonnenfahrt.

    Wird übrigens auch so in allen, mir bekannten, Fahrschulungen so gelehrt.

    Auch die Abstände zwischen den Fahrzeugen sind reglementiert...
    - in geschlossenen Ortschaften keine Abstände zum einscheren zwischen den Fahrzeugen
    - auf Landstraßen 50m Abstand zwischen den Fahrzeugen zum einscheren
    - auf Autobahnen 100m Abstand zwischen den Fahrzeugen zum einscheren
    ... eine Kolonne gilt rechtlich immer als EIN Fahrzeug, kann daher auch nicht unterbrochen werden auch nicht wenn jemand eingeschert ist.

    Also darf jeder Verkehrsteilnehmer in die Kolonne einscheren um z. B. von der Autobahn abzufahren oder zu tanken, gleiches gilt für Landstraßen.

    Die Kolonne hat etwas andere Rechte bei Fahrten mit Sondersignal, auch können Fahrzeuge ohne Sondersignalanlage in so einer Kolonne mitfahren, diese müssen dann aber mit einer Flagge gekennzeichnet sein.

    Beflaggung einer Kolonne:
    - 1. Fahrzeug: diagonal schwarz/weis getrennte Flagge (Tetenfahrzeug, wird nur noch sehr selten gemacht)
    - alle anderen Fahrzeuge: blaue Flagge
    - letztes Fahrzeug: grüne Flagge
    - schadhaft liegengebliebene Fahrzeuge: gelbe Flagge
    - Fahrzeuge mit explosiver Ladung: rote Flagge

    Desweiteren gehören "technischer Halt" und "Marschpausen" zur Planung einer Kolonne, die Orte der Fahrunterbrecheung sind ebenfalls vorher festgelegt und durch Sicherungsposten zu sichern.
    Ich frage mich mal wo du deine "Fahrerschulung" gemacht hast.
    Den Nonsens schreibst du.

    Wo steht geschrieben, daß man Sicherungsposten aufstellen muß? Bitte Gesetze und nix anderes (was innerhalb einer Org. an Dienstvorschriften gilt ist nicht gültig für alle Verkehrsteilnehmer!).

    Beflaggung einer Kolonne:
    - letztes Fahrzeug: grün
    - Fahrzeug des Führers eines Marschverbandes: weiß/schwarz diagonal geteilt, ist aber an keinen festen Platz gebunden
    - ausgefallenes Fahrzeug: gelb
    - alle anderen Fahrzeuge : blau
    (Nachzuschlagen in Rote Hefte Nr.61 Seite 19/20)


    Eine Kolonne bezeichnet mehrere dicht hintereinander fahrende Fahrzeuge, ergibt sich also auch aus einem zähfließendem Verkehr heraus. und hat nicht unbedingt was mit unserem SInn zu tun.

    "Als Marsch bezeichnet man grundsätzlich die Fahrt mit Einsatzfahrzeugen (ausgenommen die Alarmfahrt).
    Für den Marsch einzelner Fahrzeuge gelten dabei ausnahmslos die in der STVO fetsgelegten allgemeinen Verkehrsregeln.
    Mehrere Fahrzeuge (min. 3) hingegen können als "geschlosener Verband" im verkehrsrechtlichen Sinne fahren und dabei bestimmte, in der STVO festgelegte Sonderrechte in Anspruch nehmen." (Aus: Rote Hefte Nr.61 Seite 9 "Defintion")

    Was wir also machen ist nach verkehrsrechtlichem Sinn ein geschlossener Verband und nichts anderes.

    Und noch was: der gesamte K-Schutz ist angelehnt an die BW, da man damals als der K-Schutz ins Leben gerufen wurde nicht extra andere Regelungen aufstellen wollte und die Planung und durchführung von Einsätzen und Logistik ist im V-Fall einfacher und besser "organisationsübergreifend". Zu sehen ist es vor allem in früheren Zeiten an den STAN und den Bestückungslisten von Kfz.

  10. #10
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    So, jetzt nochmal ein "Wort zum Feiertag" *g*

    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Bitte Gesetze und nix anderes

    Beflaggung einer Kolonne:
    (Nachzuschlagen in Rote Hefte Nr.61 Seite 19/20)

    Mehrere Fahrzeuge (min. 3) hingegen können als "geschlosener Verband" im verkehrsrechtlichen Sinne fahren und dabei bestimmte, in der STVO festgelegte Sonderrechte in Anspruch nehmen." (Aus: Rote Hefte Nr.61 Seite 9 "Defintion")
    Schön... Andere MÜSSEN Gesetze zitieren und du ziehst dafür ein "Schmöker-Heft" herran... Find ich klasse ^^

    Jetzt noch was zu den "3"en "7"en und ihren Potenzen innerhalb der deutschen Gesetzgebung:

    Wer bitte kommt immer auf so einen Blödsinn und Glaubt auch noch dadran???

    "In der StVO steht, dass ab 3 Fahrzeugen ein geschlossener Verband beginnt"

    WO bitte, soll denn so ein Stuss stehen???

    Solche konkreten Zahlen finden sich in ALLEN unseren deutschen Gesetzen nur seeeehr seeehr seeeehr selten...

    Und zudem sind es dann selten die "magischen Zahlen" 3 und 7 ;)

    MfG Fabsi

  11. #11
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen

    Ähm, er hat nix anderes behauptet. Es geht nicht darum ob jemand einscheren darf (und das darf er auch nunmal nicht überall), sondern darum, was das auf den Verband und das einzelne Fahrzeug für Auswirkungen hat.
    Doch er hat geschrieben das dann zwei Kolonnen draus werden und das ist schlichtweg nonsens.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  12. #12
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    So ein Unsinn ... die StVO gibt sogar expliziet vor.
    § 27 Verbände
    (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.

    Auf Deutsch, ich muß sogar Abstände einhalten das überholende Fahrzeuge einscheren können.

    Außerdem sorry wenn ich so sage ... warum holst du massenweise Beiträge ausm Keller um nochmal dran zu posten? *grübel*
    Habe ich irgendwo was davon geschrieben daß man keine Zwischenräume frei lassen muss? NEIN, Lies mal bitte richtig was ich schreibe.
    In Vwv zu §27 (Rote Hefte Nr.61 -Kfz.Marsch geschlossener Verbände- S.13 [sehr zu empfehlen zu diesem Thema]): Bei geschlossenen verbänden ist besonders darauf zu achten, daß er geschlossen bleibt. (logisch, sonst ist es kein "geschlossener" Verband mehr)

    Zudem wird ein Fremdfahrzeugführer mit 100%iger SIcherheit nicht über eine rote Ampel fahren und somit hatte es sich sowieso mit dem geschlossenen Verband.

    Zu deinem Kommentar warum ich "massenweise" Beiträge aus dem keller hole:
    Dies ist ein Forum und da kann man über div. Themen schreiben. Steht irgendwo etwas davon daß man alte Beiträge nicht kommentieren darf? Wenn ja, dann sorry, wenn nein, warum regst du dich darüber auf? Dafür wurde in den letzten paar Tagen aber reichlich dazu gepostet (auch von dir!)

  13. #13
    Registriert seit
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    5.256
    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Habe ich irgendwo was davon geschrieben daß man keine Zwischenräume frei lassen muss? NEIN, Lies mal bitte richtig was ich schreibe.
    In Vwv zu §27 (Rote Hefte Nr.61 -Kfz.Marsch geschlossener Verbände- S.13 [sehr zu empfehlen zu diesem Thema]): Bei geschlossenen verbänden ist besonders darauf zu achten, daß er geschlossen bleibt. (logisch, sonst ist es kein "geschlossener" Verband mehr)

    Zudem wird ein Fremdfahrzeugführer mit 100%iger SIcherheit nicht über eine rote Ampel fahren und somit hatte es sich sowieso mit dem geschlossenen Verband.

    Zu deinem Kommentar warum ich "massenweise" Beiträge aus dem keller hole:
    Dies ist ein Forum und da kann man über div. Themen schreiben. Steht irgendwo etwas davon daß man alte Beiträge nicht kommentieren darf? Wenn ja, dann sorry, wenn nein, warum regst du dich darüber auf? Dafür wurde in den letzten paar Tagen aber reichlich dazu gepostet (auch von dir!)
    Schön ... hättest du weitergelsen was ich gemeint hätte wäre dein Post völlig unnötig gewesen, meine Aussage zum Thema UNSINN von dir war.
    "Das es Unsinn ist, daß sobald jemand einscherrt aus einem Verband auf einmal zwei werden."
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  14. #14
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Schön ... hättest du weitergelsen was ich gemeint hätte wäre dein Post völlig unnötig gewesen, meine Aussage zum Thema UNSINN von dir war.
    "Das es Unsinn ist, daß sobald jemand einscherrt aus einem Verband auf einmal zwei werden."
    Ja und genau das ist kein Unsinn, denn ein Verband ist geschlossen, wenn alle Fahrzeuge darin einheitlich gekennzeichnet sind. Der grüne Polo von Oma Hilde, die diese Regelung nicht (mehr) kennt, ist nunmal nicht einheitlich mit den anderen gekennzeichnet, gehört somit nicht zum Verband und damit ist der Verband auch nicht mehr geschlossen.

  15. #15
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    Ja genau ...
    Und nach dieser Logik brauch ich dann auch ne neue Genehmigung?
    HAHA ... der war gut.
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