Ich frage mich mal wo du deine "Fahrerschulung" gemacht hast.
Den Nonsens schreibst du.
Wo steht geschrieben, daß man Sicherungsposten aufstellen muß? Bitte Gesetze und nix anderes (was innerhalb einer Org. an Dienstvorschriften gilt ist nicht gültig für alle Verkehrsteilnehmer!).
Beflaggung einer Kolonne:
- letztes Fahrzeug: grün
- Fahrzeug des Führers eines Marschverbandes: weiß/schwarz diagonal geteilt, ist aber an keinen festen Platz gebunden
- ausgefallenes Fahrzeug: gelb
- alle anderen Fahrzeuge : blau
(Nachzuschlagen in Rote Hefte Nr.61 Seite 19/20)
Eine Kolonne bezeichnet mehrere dicht hintereinander fahrende Fahrzeuge, ergibt sich also auch aus einem zähfließendem Verkehr heraus. und hat nicht unbedingt was mit unserem SInn zu tun.
"Als Marsch bezeichnet man grundsätzlich die Fahrt mit Einsatzfahrzeugen (ausgenommen die Alarmfahrt).
Für den Marsch einzelner Fahrzeuge gelten dabei ausnahmslos die in der STVO fetsgelegten allgemeinen Verkehrsregeln.
Mehrere Fahrzeuge (min. 3) hingegen können als "geschlosener Verband" im verkehrsrechtlichen Sinne fahren und dabei bestimmte, in der STVO festgelegte Sonderrechte in Anspruch nehmen." (Aus: Rote Hefte Nr.61 Seite 9 "Defintion")
Was wir also machen ist nach verkehrsrechtlichem Sinn ein geschlossener Verband und nichts anderes.
Und noch was: der gesamte K-Schutz ist angelehnt an die BW, da man damals als der K-Schutz ins Leben gerufen wurde nicht extra andere Regelungen aufstellen wollte und die Planung und durchführung von Einsätzen und Logistik ist im V-Fall einfacher und besser "organisationsübergreifend". Zu sehen ist es vor allem in früheren Zeiten an den STAN und den Bestückungslisten von Kfz.