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Thema: Kolonnenfahrt mit Blaulicht

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zum Thema: "Man darf nicht in die Kolonne hineinfahren":
    >
    StVO § 27 Verbände

    (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn
    ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für
    den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie
    nicht unterbrechen.
    <

    Ab wieviel Fahrzeugen man als geschlossener Verband gilt steht da leider auch nicht !
    Auch nicht wie genau die zugehörigen KFZ zu kennzeichnen sind !




    Zum Thema: "Ab wann und wo müssen geschlossenen Verbände angemeldet werden?":

    >
    StVO § 29 Übermäßige Straßenbenutzung

    (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in An-
    spruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn
    die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Ver-
    haltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge
    eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die
    Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat
    dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen
    und Auflagen befolgt werden.
    <


    Von wo diese "Erlaubnis" einzuholen ist oder von wem diese ausgesprochen werden kann steht dort leider nicht !


    Zum Thema: "Wer "darf" in der Kolonne das Blaulicht anmachen?

    >
    StVO § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten
    Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen,
    bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von
    geschlossenen Verbänden verwendet werden.
    <

    Da es sich bei einer Kolonnenfahrt meist um eine Einsafahrt handelt, bzw. eine solche geübt wird .....
    Wegerechte hat man damit aber noch nicht !



    Leider kann ich keine weiteren definitiven schriftlichen Hinweise zum Thema "Fahren im geschlossenen Verband" oder der "Motorisierte-Marsch" / "Mot-Marsch" finden :(

    Wer hat sowas ?
    Evtl. Dienstvorschriften von der Bundeswehr auf die man sich berufen könnte ??!?!??!?!?

    Wäre schön wenn diese Diskussion was "Konkretes" zum Vorschein bringen könnte !



    Gruß
    Bastel
    Geändert von Bastel (12.10.2005 um 17:05 Uhr)

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