HAllo,

das sehe ich ähnlich, eine "gesteigerte" Sorgfaltspflicht wie bei der Innanspruchnahme von Sonderrechten gibt es nicht.

Währe auch schwer umzusetzen, denn schließlich gilt eine angeordnete Marschgeschwindigkeit (zb. 60KM/h auf Landstraße und 30KM/h innerorts.) Da kann nicht jeder Fahreugführer mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung herreinfahren.
Natürlich ist das dann wieder ansichtssache und im Falle eines Falles wird ein Richter das entscheiden!

Bei starkenVerkehr ist es ja auchkein Problem, die Leute die an der Ampel stehen werden schon merken, das wir einfach weiterfahren.
Problematischer ist es in der verkehrsarmen Zeit, wenn an der Schlecht einsehbaren Ampelkreuzung niemand steht und gerade in dem Moment wenn die Ampel auf Grün springt jemand um die Kurve kommt!

Gruß
Carsten