Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Nicht dass Dir schwindelig wird ...
Es ging in diesem Fall um die Zahl 30 als Mindestfahrzeuganzahl für einen geschlossenen Verband. Dass irgendwo die Zahl 30 in anderem Zusammenhang auftaucht, hat niemand bestritten.

edit: Genau genommen ging es um dieses Posting:

Hervorhebung von mir.

Hier hat sich Andreas höchstens etwas unglücklich ausgedrückt.
Ich denke er meinte genehmigungspflichtiger Verband beginnt lt StVO ab 31 Fahrzeugen.