
Zitat von
nederrijner
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Von der für mich zuständigen Bezirksregierung gibt es die Aussage, dass alle Fahrzeuge im Verband mit eingeschaltetem Abblend- und Blaulicht fahren (auch auf dem Rückweg = Kennzeichnung als zum Verband gehörig) und das letzte Fahrzeug ein Schild "Achtung Kolonne" am Heck führt, kein Wort von Fahnen/Flaggen.
Die Fahrzeuge müsse nur in geeigneter Weise als zum Verband gehörend gekennzeichnet werden. Ob das durch Flaggen, blaue Leuchten, einheitliches Aussehen oder Pappschilder "Ich gehöre dazu" passiert, ist (fast) egal - nur eindeutig und für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar muss die Kennzeichnung sein.

Zitat von
nederrijner
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Die Vorraussetzungen wären:
Beflaggung einheitlich und verbindlich vorgeschrieben, wenigstens für alle in §35 genannten Organisationen gleich.
Flaggenhalterungen an allen Fahrzeugen.
Vorhaltung von Flaggensätzen in ausreichender Anzahl.
Wissen der Verbandfahrer um die Besonderheiten solcher Fahrten (Fakten, nicht nur Hörensagen).
1. siehe unten
2. Die Fahrer wissen von der Verwendung der Flaggen, da diese bei jeder Fahrerschulung (ohne darf man die Fzge nicht fahren!) eingehend erklärt werden. Für die Fahrer gibt es eine Dienstanweisung und diese hat für den Fahrer im Dienst nun mal "Gesetzeskraft"
3. das mit den Flaggenhalterungen ist so eine Sache. Alle Bundesfahrzeuge haben diese Halterungen (ohne nimmt der Bund die Fzge nicht ab beim Hersteller - die Halter müssen VOR der Lackierung angebracht werden!). Bei den "Nichtbundesfzgen" ist es schwer die Halter anzubringen, da sie idR. geschweißt/verschraubt werden müssen und dadurch wird eine Stelle mit Rostgarantie geschaffen...

Zitat von
nederrijner
Wissen aller anderen Verkehrsteilnehmer um die Besonderheiten einer Verbandfahrt sowie Wissen um die Bedeutung der Beflaggung (in meiner Führerscheinausbildung wurde dazu kein Wort verloren).
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Genau das Problem! Die Flaggenkennzeichnung ist damals von BVS bei der Bundeswehr abgeschaut und angepasst worden. Bis zur Auflösung des BVS gab es eine Bundeseinheitliche Weisung zu den Farben. Diese ist von den meisten HiOrgs übernommen/weitergeführt worden. Blau=Teil des Verband, grün=letztes Fzg, gelb=Ausfall eines Fzg, rot=Abschleppendes Fzg (bei der BW heißt rot=Explosive Ladung - meist Munitionstransport, obwohl sich die "Bundeskarnevalsfreunde in olivgrün" da meist selber nicht dran halten, die rote Flagge zu hissen...)
Zum Thema blaues Blinklicht bei JEDEM Fzg: In §38 Abs2 StVO steht:

Zitat von
StVO §38
"Blaues Blinklicht allein darf nur ... bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
und genau das DARF ist immer wieder Streitpunkt! Viele Gerichte sehen in diesem "darf" ein "muss" und somit eine Pflicht für ALLE Fzge des Verbandes! Leider sehen ein paar Gerichte das anders und darauf berufen sich einige Verbandführer und es kommt zu solch irrwitzigen Konstrukten "ohne blau fahren, als folgendes Fzg - der erste MUSS ja stehenbleiben - vor der roten Ampel/Kreuzung Blaulicht und Horn anschalten, nach der Ampel/Kreuzung wieder ausschalten". Was die unbeteiligten Verkehrsteilnehmer dann denken überlasse ich Eurer Interpretation - nur in so weit: diese Vorgehensweise/Dienstanweisung ist mit ein Hauptgrund für die Unfälle bei Fahrten als geschlossener Verband!
Geändert von AkkonHaLand (20.03.2008 um 20:42 Uhr)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator