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Thema: Kolonnenfahrt mit Blaulicht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ...
    Von der für mich zuständigen Bezirksregierung gibt es die Aussage, dass alle Fahrzeuge im Verband mit eingeschaltetem Abblend- und Blaulicht fahren (auch auf dem Rückweg = Kennzeichnung als zum Verband gehörig) und das letzte Fahrzeug ein Schild "Achtung Kolonne" am Heck führt, kein Wort von Fahnen/Flaggen.
    Die Fahrzeuge müsse nur in geeigneter Weise als zum Verband gehörend gekennzeichnet werden. Ob das durch Flaggen, blaue Leuchten, einheitliches Aussehen oder Pappschilder "Ich gehöre dazu" passiert, ist (fast) egal - nur eindeutig und für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar muss die Kennzeichnung sein.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ...

    Die Vorraussetzungen wären:
    Beflaggung einheitlich und verbindlich vorgeschrieben, wenigstens für alle in §35 genannten Organisationen gleich.
    Flaggenhalterungen an allen Fahrzeugen.
    Vorhaltung von Flaggensätzen in ausreichender Anzahl.
    Wissen der Verbandfahrer um die Besonderheiten solcher Fahrten (Fakten, nicht nur Hörensagen).
    1. siehe unten
    2. Die Fahrer wissen von der Verwendung der Flaggen, da diese bei jeder Fahrerschulung (ohne darf man die Fzge nicht fahren!) eingehend erklärt werden. Für die Fahrer gibt es eine Dienstanweisung und diese hat für den Fahrer im Dienst nun mal "Gesetzeskraft"
    3. das mit den Flaggenhalterungen ist so eine Sache. Alle Bundesfahrzeuge haben diese Halterungen (ohne nimmt der Bund die Fzge nicht ab beim Hersteller - die Halter müssen VOR der Lackierung angebracht werden!). Bei den "Nichtbundesfzgen" ist es schwer die Halter anzubringen, da sie idR. geschweißt/verschraubt werden müssen und dadurch wird eine Stelle mit Rostgarantie geschaffen...

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wissen aller anderen Verkehrsteilnehmer um die Besonderheiten einer Verbandfahrt sowie Wissen um die Bedeutung der Beflaggung (in meiner Führerscheinausbildung wurde dazu kein Wort verloren).
    ...
    Genau das Problem! Die Flaggenkennzeichnung ist damals von BVS bei der Bundeswehr abgeschaut und angepasst worden. Bis zur Auflösung des BVS gab es eine Bundeseinheitliche Weisung zu den Farben. Diese ist von den meisten HiOrgs übernommen/weitergeführt worden. Blau=Teil des Verband, grün=letztes Fzg, gelb=Ausfall eines Fzg, rot=Abschleppendes Fzg (bei der BW heißt rot=Explosive Ladung - meist Munitionstransport, obwohl sich die "Bundeskarnevalsfreunde in olivgrün" da meist selber nicht dran halten, die rote Flagge zu hissen...)

    Zum Thema blaues Blinklicht bei JEDEM Fzg: In §38 Abs2 StVO steht:
    Zitat Zitat von StVO §38
    "Blaues Blinklicht allein darf nur ... bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
    und genau das DARF ist immer wieder Streitpunkt! Viele Gerichte sehen in diesem "darf" ein "muss" und somit eine Pflicht für ALLE Fzge des Verbandes! Leider sehen ein paar Gerichte das anders und darauf berufen sich einige Verbandführer und es kommt zu solch irrwitzigen Konstrukten "ohne blau fahren, als folgendes Fzg - der erste MUSS ja stehenbleiben - vor der roten Ampel/Kreuzung Blaulicht und Horn anschalten, nach der Ampel/Kreuzung wieder ausschalten". Was die unbeteiligten Verkehrsteilnehmer dann denken überlasse ich Eurer Interpretation - nur in so weit: diese Vorgehensweise/Dienstanweisung ist mit ein Hauptgrund für die Unfälle bei Fahrten als geschlossener Verband!
    Geändert von AkkonHaLand (20.03.2008 um 20:42 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Fahrzeuge müsse nur in geeigneter Weise als zum Verband gehörend gekennzeichnet werden. Ob das durch Flaggen, blaue Leuchten, einheitliches Aussehen oder Pappschilder "Ich gehöre dazu" passiert, ist (fast) egal - nur eindeutig und für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar muss die Kennzeichnung sein.
    Sage ich ja.
    Und in meinen Augen ist "viele rote Autos mit Blaulicht" nicht wesentlich schlechter erkennbar als "viele rote Autos mit Blaulicht und komischen Stofffetzen an der Stoßstange". ;)

    2. Die Fahrer wissen von der Verwendung der Flaggen, da diese bei jeder Fahrerschulung (ohne darf man die Fzge nicht fahren!) eingehend erklärt werden. Für die Fahrer gibt es eine Dienstanweisung und diese hat für den Fahrer im Dienst nun mal "Gesetzeskraft"
    Wieder so eine Pauschalaussage: Für wen gilt das so?
    Ich darf Einsatzfahrzeuge fahren, wurde aber weder besonders über Beflaggungen aufgeklärt noch existiert bei meiner Einheit dazu eine DA.
    Und ich würde vermuten, das sieht vielerorts ähnlich aus. Wozu auch, es gibt ja keine Verpflichtung zur Verwendung von Flaggen und Verbandfahrten "kommen ja sowieso nie vor". Die meisten beschäftigen sich mit dem Thema nicht, es gehört ja noch mehr dazu, als die Flaggen zu kennen (Abstände, Kommunikation, Fahrweise, Pausen etc.), auch dass muss und sollte geübt werden. Wer macht das?

    Genau das Problem! Die Flaggenkennzeichnung ist damals von BVS bei der Bundeswehr abgeschaut und angepasst worden. Bis zur Auflösung des BVS gab es eine Bundeseinheitliche Weisung zu den Farben. Diese ist von den meisten HiOrgs übernommen/weitergeführt worden. Blau=Teil des Verband, grün=letztes Fzg, gelb=Ausfall eines Fzg, rot=Abschleppendes Fzg (bei der BW heißt rot=Explosive Ladung - meist Munitionstransport, obwohl sich die "Bundeskarnevalsfreunde in olivgrün" da meist selber nicht dran halten, die rote Flagge zu hissen...)
    Wenn ich mich nicht täusche, habe ich letztens etwas gelesen, dass mittlerweile auch x andere Systeme existieren, weil eben nichts einheitlich geregelt ist und jeder meint, das Rad neu erfinden zu müssen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Alle Bundesfahrzeuge haben diese Halterungen (ohne nimmt der Bund die Fzge nicht ab beim Hersteller - die Halkter müssen VOR der Lackierung angebracht werden!).
    Dann haben sie die wohl bei unserem BUND SW vergessen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Wie alt ist der SW und wann wurde die letzte Bundesbestandsprüfung des Fzg vorgenommen?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    Zu 1. 1998
    Zu 2. Keine Ahnung.
    Waren die Sw2000 die der Bund damals gekauft hat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Gerade mal auf Fotos nachgesehen, bei unserem Bundes-SW (LAF 1113, Aufbau Metz) kann ich an der Stelle, wo ich sie vermutet hätte (Stoßstange) auch keine Flaggenhalterung erkennen. Das Fahrzeug müsste im Laufe des Jahres 2007 das letzte Mal in Augenschein genommen worden sein.

  7. #7
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    Falls ich jetzt völlig auf dem Schlauch stehe (hihi. Wortspiel), dann schlagt mich! Aber ist ein SW nicht ein Schlachwagen - und damit ein Anhänger? Und gilt die Beflaggung nicht nur für Kraftfahrzeuge? Vor allem. Wo will ich vorne links bei einem Anhänger eine Flagge befestigen - und wozu?

    Gruß, Mr. Blaulicht

    EDIT: Ich ziehe die Frage zurück und beuge mein Haupt in Demut!!! Goggle sei Dank!

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Zu 1. 1998
    Zu 2. Keine Ahnung.
    Waren die Sw2000 die der Bund damals gekauft hat.
    Da müsste man natürlich noch andere Faktoren wissen z.B.:
    • ist der SW neu gekauft worden oder gebraucht?
    • wenn Neuwagenkauf: für welchen Zweck damals von Bund eingekauft? (ein SW auf dem Gelände des Kanzleramtes braucht wahrscheinlich keine Flaggenhalter ;-) - er fährt so selten Kolonne...
    • das Fzg ist noch Bundeseigentum oder, wie viele, auf die Kommune überschrieben/ vom Bund an die Kommune verschenkt?
    • ...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    Bundeskanzleramt?

    Das werden wohl die SW 2000-Tr sein, die der Bund um die Zeit in größerer Stückzahl gekauft hat (Iveco-Fahrgestell mit Lentner-Aufbau), da wird doch nicht für jeden Einzelfall überlegt, ob das Fahrzeug einen Flaggenhalter für x Euro bekommt. ;) Das Konzept der Bundesfahrzeuge zur Ergänzung des KatS für den ZS, nimmt darauf wohl keine Rücksicht, würde mich wundern, wenn man bei Fahrzeugen mit dem Einsatzzweck die Flaggenhalterungen weglässt. Aber wie gesagt, bei unserem (von 1981, noch in Bundesbesitz!) konnte ich jetzt auch keine erkennen.

    Kauft der Bund denn überhaupt Einzelfahrzeuge bzw. kleinere Stückzahlen und dann auch noch gebraucht? Habe ich jetzt noch nie gehört (Prototypen mal außen vor).

  10. #10
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    Letztes Wochenende gemeinsame Übung mit THW gehabt, auf etwas entferntem Übungsgelände. Hin- und Rückfahrt wurde da gleich die Kolonnenfahrt geübt. Fahnen wurden an den meisten Fahrzeugen (auch neuere THW-Schleudern!) mit KAbelbinder festgemacht, mangels vorgefertigten Halterungen...

  11. #11
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Fahrzeuge müsse nur in geeigneter Weise als zum Verband gehörend gekennzeichnet werden. Ob das durch Flaggen, blaue Leuchten, einheitliches Aussehen oder Pappschilder "Ich gehöre dazu" passiert, ist (fast) egal - nur eindeutig und für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar muss die Kennzeichnung sein.
    genau. der Gesetzgeber verlangt nur eine einheitliche Kennzeichnung. dafür reicht im Prinzip auch der einheitliche Auftritt (Lackierung, Organisationsabzeichen). Blaulicht ist schonmal keine Pflicht. es kann also auch ein fahrzeug der häuslichen Krankenpflege mitfahren, wenn es als zur Organisation zugehörig indentifiziert werden kann.

    ....
    3. das mit den Flaggenhalterungen ist so eine Sache. Alle Bundesfahrzeuge haben diese Halterungen (ohne nimmt der Bund die Fzge nicht ab beim Hersteller - die Halter müssen VOR der Lackierung angebracht werden!). Bei den "Nichtbundesfzgen" ist es schwer die Halter anzubringen, da sie idR. geschweißt/verschraubt werden müssen und dadurch wird eine Stelle mit Rostgarantie geschaffen...
    da liegst du aber nicht richtig. z.Teil werden gerade neuere Fahrzeuge des Bundes ohne Flaggenhalterungen beschafft (KTW auf Sprinter Bj.2001 und Betr.-kombi auf Transit Bj.2005), während hingegen ein Betr.-LKW auf Iveco Eurocargo Bj.2005 wiederrum eine Flaggenhalterung hat.
    In NRW werden hingegen die Fahrzeuge alle mit Halterung und Flaggensatz bestellt und ausgeliefert.

    Genau das Problem! Die Flaggenkennzeichnung ist damals von BVS bei der Bundeswehr abgeschaut und angepasst worden. Bis zur Auflösung des BVS gab es eine Bundeseinheitliche Weisung zu den Farben. Diese ist von den meisten HiOrgs übernommen/weitergeführt worden. Blau=Teil des Verband, grün=letztes Fzg, gelb=Ausfall eines Fzg, rot=Abschleppendes Fzg (bei der BW heißt rot=Explosive Ladung - meist Munitionstransport, obwohl sich die "Bundeskarnevalsfreunde in olivgrün" da meist selber nicht dran halten, die rote Flagge zu hissen...)

    Zum Thema blaues Blinklicht bei JEDEM Fzg: In §38 Abs2 StVO steht:

    und genau das DARF ist immer wieder Streitpunkt! Viele Gerichte sehen in diesem "darf" ein "muss" und somit eine Pflicht für ALLE Fzge des Verbandes! Leider sehen ein paar Gerichte das anders und darauf berufen sich einige Verbandführer und es kommt zu solch irrwitzigen Konstrukten "ohne blau fahren, als folgendes Fzg - der erste MUSS ja stehenbleiben - vor der roten Ampel/Kreuzung Blaulicht und Horn anschalten, nach der Ampel/Kreuzung wieder ausschalten". Was die unbeteiligten Verkehrsteilnehmer dann denken überlasse ich Eurer Interpretation - nur in so weit: diese Vorgehensweise/Dienstanweisung ist mit ein Hauptgrund für die Unfälle bei Fahrten als geschlossener Verband!
    Und genau aus dem grund heraus wäre eine einheitliche gesetzliche Regelung sinnvoll und wünschenswert. Ich denke die meisten verfahren nach dem Prinzip: entweder alle Fackeln an oder alle außer dem ersten haben die Fackeln an.
    Unsere "Kollegen" von der Polizei (geändert von Mr. Blaulicht) fahren, soweit ich das bisher immer gesehen habe immer alle mit eingeschalteten Fackeln.
    Geändert von Mr. Blaulicht (21.03.2008 um 10:38 Uhr) Grund: Anpassung der Ausdrucksweise

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