
Zitat von
Fabpicard
An anderer Stelle wurde wieder die ominöse 10er potenz der 3 (30) hinzugezogen...
Wieso ominöse Zehnerpotenz?
steht doch ganz klar drin.
35 StVO
(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
1.
wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
2.
im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.