Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
An anderer Stelle wurde wieder die ominöse 10er potenz der 3 (30) hinzugezogen...
Wieso ominöse Zehnerpotenz?
steht doch ganz klar drin.

35 StVO
(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

1.

wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
2.

im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.