So, jetzt nochmal ein "Wort zum Feiertag" *g*

Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
Bitte Gesetze und nix anderes

Beflaggung einer Kolonne:
(Nachzuschlagen in Rote Hefte Nr.61 Seite 19/20)

Mehrere Fahrzeuge (min. 3) hingegen können als "geschlosener Verband" im verkehrsrechtlichen Sinne fahren und dabei bestimmte, in der STVO festgelegte Sonderrechte in Anspruch nehmen." (Aus: Rote Hefte Nr.61 Seite 9 "Defintion")
Schön... Andere MÜSSEN Gesetze zitieren und du ziehst dafür ein "Schmöker-Heft" herran... Find ich klasse ^^

Jetzt noch was zu den "3"en "7"en und ihren Potenzen innerhalb der deutschen Gesetzgebung:

Wer bitte kommt immer auf so einen Blödsinn und Glaubt auch noch dadran???

"In der StVO steht, dass ab 3 Fahrzeugen ein geschlossener Verband beginnt"

WO bitte, soll denn so ein Stuss stehen???

Solche konkreten Zahlen finden sich in ALLEN unseren deutschen Gesetzen nur seeeehr seeehr seeeehr selten...

Und zudem sind es dann selten die "magischen Zahlen" 3 und 7 ;)

MfG Fabsi