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Thema: Kolonnenfahrt mit Blaulicht

  1. #91
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ja und?
    Ich hab doch nur zitiert woher die ominöse Zahl 30 kommt .. nicht mehr und nicht weniger
    *kopfschüttel*
    Nicht dass Dir schwindelig wird ...
    Es ging in diesem Fall um die Zahl 30 als Mindestfahrzeuganzahl für einen geschlossenen Verband. Dass irgendwo die Zahl 30 in anderem Zusammenhang auftaucht, hat niemand bestritten.

    edit: Genau genommen ging es um dieses Posting:
    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Hallo !

    Geschlossener Verband gemäß §35 StVO sind mehr als 30 Fahrzeuge ...

    Danach bedarf es einer Erlaubnis auch unter den Voraussetzungen des Abs.1 §35 StVO

    MfG
    Hervorhebung von mir.

    Wieso überhaupt Zehnerpotenz der drei??
    3^10 wäre 59049
    10^3 wäre 1000

    ;)

    Oder ist 3 * 10^1 gemeint?

    Nichts für ungut. :)
    Geändert von nederrijner (21.03.2008 um 20:19 Uhr)

  2. #92
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wieso überhaupt Zehnerpotenz der drei??
    Nichts für ungut. :)
    Naja, dass sagt man halt so (zumindest hier in der gegend, weis ja nicht wies bei dir ist *g*)

    "Die 3 mit ihren zugehörigen Zehnerpotenzen, 30 - 300 - 3000 usw." :)

    MfG Fabsi

  3. #93
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Nicht dass Dir schwindelig wird ...
    Es ging in diesem Fall um die Zahl 30 als Mindestfahrzeuganzahl für einen geschlossenen Verband. Dass irgendwo die Zahl 30 in anderem Zusammenhang auftaucht, hat niemand bestritten.

    edit: Genau genommen ging es um dieses Posting:

    Hervorhebung von mir.

    Hier hat sich Andreas höchstens etwas unglücklich ausgedrückt.
    Ich denke er meinte genehmigungspflichtiger Verband beginnt lt StVO ab 31 Fahrzeugen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #94
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Nicht dass Dir schwindelig wird ...
    Es ging in diesem Fall um die Zahl 30 als Mindestfahrzeuganzahl für einen geschlossenen Verband. Dass irgendwo die Zahl 30 in anderem Zusammenhang auftaucht, hat niemand bestritten.

    edit: Genau genommen ging es um dieses Posting:

    Hervorhebung von mir.

    Wieso überhaupt Zehnerpotenz der drei??
    3^10 wäre 59049
    10^3 wäre 1000

    ;)

    Oder ist 3 * 10^1 gemeint?

    Nichts für ungut. :)
    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Naja, dass sagt man halt so (zumindest hier in der gegend, weis ja nicht wies bei dir ist *g*)

    "Die 3 mit ihren zugehörigen Zehnerpotenzen, 30 - 300 - 3000 usw." :)

    MfG Fabsi

    Jep, da muss ich Fabi recht geben...
    Zehnerpotenzen = Potenzen der Zahl Zehn = 10 100 1000 10000 usw...
    3^10 währe nicht DIE Zehnerpotenz, sonder die ZEHNTE POTENZ der Zahl drei

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  5. #95
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    Aber man kann eine Zahl als eine Summe aus Vielfachen einzelner Zehnerpotenzen betrachten, um dann mit diesen Zahlen zu rechnen.
    Im Allgemeinen nennt man das dann Rechnen in Zehnerpotenzen.

    Ihr Mathematiker. Seid mal nicht so spitzfindig!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #96
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    War auch nicht so ganz ernst gemeint, ich denke jeder wusste, was gemeint ist. Ganz exakt ist es dennoch nicht, Zehnerpotenzen sind nunmal Zahlen mit der Basis 10, im Zusammenhang mit der drei bleibt da eben nur 10^3 = 1000 übrig.
    Was anderes wäre die Potenzschreibweise der 30 = 3 * 10^1 + 0 * 10^0.

  7. #97
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Hier hat sich Andreas höchstens etwas unglücklich ausgedrückt.
    Wenn er das andere meinte, hat er sich ganz gehörig falsch ausgedrückt, nicht nur "etwas unglücklich". Kann natürlich passieren, aber das sollte man auch ansprechen dürfen.

  8. #98
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    So, jetzt nochmal ein "Wort zum Feiertag" *g*



    Schön... Andere MÜSSEN Gesetze zitieren und du ziehst dafür ein "Schmöker-Heft" herran... Find ich klasse ^^
    Ja schön nicht?

    Ich zitiere wenigstens aus Fachbüchern und nicht aus Schmökerheften wie du es meinst.
    Frage ist ja wo es Fachliteratur gibt, die sich mit diesen Themen befassen. Sehr viele gibt es nicht dazu und ich kaufe mir nicht die teuersten AUsgaben.
    Und an die "Schmökerhefte" bin ich über einen Ausbilder der Feuerwehr gekommen, der sie mir als günstige und gute Alternative zu anderen teuren Fachbüchern empfohlen hat. Es steht alles wichtige drin und dazu alles mit Paragraphen der zuständigen Gesetze belegt.
    Wenn du meinst daß er seine Leute mit "Schmökerliteratur" ausbildet, bitte ist deine Meinung, aber bring du doch mal was, was man auch irgendwo nachlesen kann?
    Des weiteren habe ich auch das kompl. Straßenverkehrsrecht vorliegen, nur finde da mal alle zusammengehörenden Paragraphen. Das ist sehr zeitintensiv und somit sind die roten Hefte prima zum nachschlagen. Wenn mans genauer wissen will, stehen die passenden Paragraphen direkt dabei (auch für die dies halt nicht glauben)

    Und ich meine mit "GESETZE UND NIX ANDERES" nur, daß nicht irgendwelche DA von DRK,JUH,ASB,MHD,FF x-dorf oder BW benutzt werden ,denn die besagen vieles was organisationsintern geregelt ist und somit nicht für die Allgemeinheit gültig ist.

  9. #99
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Ja schön nicht?
    Und ich meine mit "GESETZE UND NIX ANDERES" nur, daß nicht irgendwelche DA von DRK,JUH,ASB,MHD,FF x-dorf oder BW benutzt werden ,denn die besagen vieles was organisationsintern geregelt ist und somit nicht für die Allgemeinheit gültig ist.
    Ah ja. Die müssen sich aber trotzdem an geltende Gesetze halten oder? Und da nehme ich lieber die BW oder die BePo als Beispiel, weil wohl sonst niemand so häufig mit so großen Kolonnen fährt wie diese beiden Organisationen.
    Viele Grüße

    Christian

  10. #100
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    Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
    Ah ja. Die müssen sich aber trotzdem an geltende Gesetze halten oder? Und da nehme ich lieber die BW oder die BePo als Beispiel, weil wohl sonst niemand so häufig mit so großen Kolonnen fährt wie diese beiden Organisationen.
    Klar an geltende Gesetze müssen sich alle halten, nur sind viele DA um einiges ergänzt oder kennst du ein gesetz welches z.B. das Rauchen in Dienstfahrzeugen verbietet? Ich nicht. Solche und ähnliche Sachen stehen i.d.R. in DA´en und sind somit auch nur für die Mitarbeiter der jew. Org./FW etc., für die die DA gilt, bindend. Es geht hier aber nicht darum ob das DRK das so regelt, der ASB es anders und die FW wieder anders, sondern es geht darum wie es für alle gilt, also was Gesetz ist. DA´en müssen sich die jeweiligen Betroffenen schon bei ihrer Org. einholen.

    Und nur mal am Rande: DA gelten nur soweit wie sie geltende Gesetze nicht unterwandern bzw. außer Kraft setzen wollen. Wenn z.B. in einer DA stehen würde, daß ein Fahrer während der Fahrt mit dem Handy telefonieren darf, dann verstößt solch eine Anweisung gegen geltende Gesetze und muß somit auch nicht befolgt werden.

  11. #101
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    es geht hier aber nicht um rauchen im fahrzeug sondern um Kolonnenfahrten. Und dann nenne doch mal ein Paar Dinge, die deiner Meinung nach in einer DA drinstehen, die Kolonne betreffend...
    Viele Grüße

    Christian

  12. #102
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    kennst du ein gesetz welches z.B. das Rauchen in Dienstfahrzeugen verbietet?
    Nebenbei: Jup, gibt es...

    Das ist dann das Landes Rettungsdienst Gesetz von NRW

    Zitat Zitat von NRW-RettDG
    § 5 Verhalten des Personals

    (1) Das zur Notfallrettung oder zum Krankentransport eingesetzte Personal hat die besondere Sorgfalt anzuwenden, die sich aus dieser Aufgabe ergibt. Es ist ihm insbesondere untersagt,

    während des Dienstes und der Dienstbereitschaft unter der Wirkung alkoholischer Getränke oder anderer die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigender Mittel zu stehen,
    in Krankenkraftwagen und Luftfahrzeugen zu rauchen.
    http://www.stadt-koeln.de/feuerwehr/...284/index.html

    MfG Fabsi

    P.S.: Dann poste zu den Stellen in deinen Roten Heften, doch einfach auch die dort angegebenen Gesetzes-Stellen (Kurzform würd ja reichen, kann ja jeder nachschlagen ;) )

  13. #103
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    Ich werde mal sehen ob ich am Dienstag die Vwv (gesetzescharakter) für die Genehmigung für Kolonnenfahrtanmeldung der Verkehrsbehörde von HH bekomme, da habe ich in den (gesetzesähnlichen ;-)) "roten Heftchen" rein gar nichts gefunden - übrigens in der Micky Maus stand auch nichts näheres ;-)
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  14. #104
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Ich werde mal sehen ob ich am Dienstag die Vwv (gesetzescharakter) für die Genehmigung für Kolonnenfahrtanmeldung der Verkehrsbehörde von HH bekomme, da habe ich in den (gesetzesähnlichen ;-)) "roten Heftchen" rein gar nichts gefunden - übrigens in der Micky Maus stand auch nichts näheres ;-)
    Jaja komisch, daß ich aus den "roten Heftchen", die du ja so lustig findest, genau eine ebensolche Vwv zitiert habe. Auf der einen Seite schreibst du Vwv´s haben gesetzescharakter (was sie auch haben) und dann vergleichst du die "roten Heftchen" mit der Micky Maus. Widerspricht sich irgendwie.

    Und wenn du (und manch anderer) die "roten heftchen" ja doch so lustig findet: Ihr könnt nur lästern, aber ne vernünftige andere Quelle kann hier niemand nennen. Also macht es besser und lästert nicht ewig.
    Ich behaupte nicht allwissend zu sein, aber ich nehme mir mir zur Verfügung stehende Literatur um nachzulesen, was ich nicht weiß. Sollte jemand irgendwelche bessere Literatur oder andere Quellenangaben haben lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
    Geändert von robbyköln (24.03.2008 um 00:39 Uhr)

  15. #105
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen

    P.S.: Dann poste zu den Stellen in deinen Roten Heften, doch einfach auch die dort angegebenen Gesetzes-Stellen (Kurzform würd ja reichen, kann ja jeder nachschlagen ;) )
    Schau mal, hab ich sogar schon gemacht:

    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    §27 Abs.2 STVO:
    "geschlossene Verbände.....müssen in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen"
    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    ...
    In Vwv zu §27 (Rote Hefte Nr.61 -Kfz.Marsch geschlossener Verbände- S.13 [sehr zu empfehlen zu diesem Thema]): Bei geschlossenen verbänden ist besonders darauf zu achten, daß er geschlossen bleibt. ...
    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    ...
    Beflaggung einer Kolonne:
    - letztes Fahrzeug: grün
    - Fahrzeug des Führers eines Marschverbandes: weiß/schwarz diagonal geteilt, ist aber an keinen festen Platz gebunden
    - ausgefallenes Fahrzeug: gelb
    - alle anderen Fahrzeuge : blau
    (Nachzuschlagen in Rote Hefte Nr.61 Seite 19/20) ...
    zu letzterem gibt es halt kein mir bekanntes Gesetz, also kann ich auch keines zitieren, sorry.

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