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Thema: Kolonnenfahrt mit Blaulicht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    kennst du ein gesetz welches z.B. das Rauchen in Dienstfahrzeugen verbietet?
    Nebenbei: Jup, gibt es...

    Das ist dann das Landes Rettungsdienst Gesetz von NRW

    Zitat Zitat von NRW-RettDG
    § 5 Verhalten des Personals

    (1) Das zur Notfallrettung oder zum Krankentransport eingesetzte Personal hat die besondere Sorgfalt anzuwenden, die sich aus dieser Aufgabe ergibt. Es ist ihm insbesondere untersagt,

    während des Dienstes und der Dienstbereitschaft unter der Wirkung alkoholischer Getränke oder anderer die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigender Mittel zu stehen,
    in Krankenkraftwagen und Luftfahrzeugen zu rauchen.
    http://www.stadt-koeln.de/feuerwehr/...284/index.html

    MfG Fabsi

    P.S.: Dann poste zu den Stellen in deinen Roten Heften, doch einfach auch die dort angegebenen Gesetzes-Stellen (Kurzform würd ja reichen, kann ja jeder nachschlagen ;) )

  2. #2
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    Ich werde mal sehen ob ich am Dienstag die Vwv (gesetzescharakter) für die Genehmigung für Kolonnenfahrtanmeldung der Verkehrsbehörde von HH bekomme, da habe ich in den (gesetzesähnlichen ;-)) "roten Heftchen" rein gar nichts gefunden - übrigens in der Micky Maus stand auch nichts näheres ;-)
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Ich werde mal sehen ob ich am Dienstag die Vwv (gesetzescharakter) für die Genehmigung für Kolonnenfahrtanmeldung der Verkehrsbehörde von HH bekomme, da habe ich in den (gesetzesähnlichen ;-)) "roten Heftchen" rein gar nichts gefunden - übrigens in der Micky Maus stand auch nichts näheres ;-)
    Jaja komisch, daß ich aus den "roten Heftchen", die du ja so lustig findest, genau eine ebensolche Vwv zitiert habe. Auf der einen Seite schreibst du Vwv´s haben gesetzescharakter (was sie auch haben) und dann vergleichst du die "roten Heftchen" mit der Micky Maus. Widerspricht sich irgendwie.

    Und wenn du (und manch anderer) die "roten heftchen" ja doch so lustig findet: Ihr könnt nur lästern, aber ne vernünftige andere Quelle kann hier niemand nennen. Also macht es besser und lästert nicht ewig.
    Ich behaupte nicht allwissend zu sein, aber ich nehme mir mir zur Verfügung stehende Literatur um nachzulesen, was ich nicht weiß. Sollte jemand irgendwelche bessere Literatur oder andere Quellenangaben haben lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
    Geändert von robbyköln (24.03.2008 um 00:39 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen

    P.S.: Dann poste zu den Stellen in deinen Roten Heften, doch einfach auch die dort angegebenen Gesetzes-Stellen (Kurzform würd ja reichen, kann ja jeder nachschlagen ;) )
    Schau mal, hab ich sogar schon gemacht:

    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    §27 Abs.2 STVO:
    "geschlossene Verbände.....müssen in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen"
    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    ...
    In Vwv zu §27 (Rote Hefte Nr.61 -Kfz.Marsch geschlossener Verbände- S.13 [sehr zu empfehlen zu diesem Thema]): Bei geschlossenen verbänden ist besonders darauf zu achten, daß er geschlossen bleibt. ...
    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    ...
    Beflaggung einer Kolonne:
    - letztes Fahrzeug: grün
    - Fahrzeug des Führers eines Marschverbandes: weiß/schwarz diagonal geteilt, ist aber an keinen festen Platz gebunden
    - ausgefallenes Fahrzeug: gelb
    - alle anderen Fahrzeuge : blau
    (Nachzuschlagen in Rote Hefte Nr.61 Seite 19/20) ...
    zu letzterem gibt es halt kein mir bekanntes Gesetz, also kann ich auch keines zitieren, sorry.

  5. #5
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    ...Und nur mal am Rande: DA gelten nur soweit wie sie geltende Gesetze nicht unterwandern bzw. außer Kraft setzen wollen. ...
    O.K. Dann erklär mir mal wie es zu diversen Dienstanweisungen kommen kann, die vorschreiben, dass nur das erste und das letzte Fzg die (fest verbaute und eingetragene) Rundumkennleuchte in blau anmachen dürfen, obwohl
    Zitat Zitat von StVO §38
    (1)...
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
    (3)...
    die Nutzung für ALLE Fahrzeuge, die damit ausgerüstet sind, explizit vorschreibt.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    "darf"

    Meinjanur.

  7. #7
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    Genau auf den Beitrag habe ich gewartet....

    "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen...verwendet werden."
    heißt: Nur Fahrzeuge, die die Kennleuchte eingetragen haben dürfen sie nutzen!

    "...und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden...."
    heißt: "darf zu den genannten Zwecken genutzt werden

    "...oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."
    heißt: "Entweder ALLE oder KEINER!"

    --> Folgendes Szenario (REALITÄT!):
    Ein Pkw steht an einer Ampel mit rotem Lichtzeichen. Es kommt von links ein SEG-RTW mit Blaulicht und überquert die (da der Pkw rot hat) grüne Ampel. Nachfolgende fahren 2 weitere SEG-RTW über die Ampel (vermutlich auch grün oder die Ampel hat gerade auf gelb geschaltet). Die Ampel des Pkw wird grün, der Fahrer schaut, sieht in der Kreuzung kein Fahrzeug und fährt los. Der nachfolgende RTW von links schaltet beim überqueren der, für ihn roten, Ampel das Blaulicht und Horn ein und fährt ohne abzubremsen in den (korrekt bei grünem Signal fahrenden Pkw. Fazit 1 Pkw-Fahrer schwer verletzt, 1 Beifahrer tot, 2 SEG-ler im RTW leicht verletzt, 1 SEG-ler (der im Patientenraum auf dem Sitz entgegen der Fahrtrichtung, damit er sich mit den beiden im Fahrerraum unterhalten kann natürlich nicht angeschnallt und in "Halbachtstellung" dort sitzend..) tot.

    Einzige Szenarien, die gesetzteskonform sind:
    1. ALLE SEG-Fzge fahren ohne Alarm als "Fahrt mit gemeinsamen Ziel. Die Fzge, die bei rot an eine Ampel kommen bleiben dort stehen bis grün ist.
    2. ALLE Fahrzeuge fahren mit Blaulicht und gelten als geschlossener Verband. Alle fahren über die Ampel, auch bei Rotlicht, wenn das erste Fzg bei grün gefahren ist. Dieses ist aber, da alle Fzge das Blaulicht während der gesamten Fahrt von Abfahrt- bis Zielort an haben, für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar! Zur Sicherheit wird VOR der Ampel das Horn dazu geschaltet.
    Geändert von AkkonHaLand (24.03.2008 um 21:18 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    ...

    --> Folgendes Szenario (REALITÄT!):
    Ein Pkw steht an einer Ampel mit rotem Lichtzeichen. Es kommt von links ein SEG-RTW mit Blaulicht und überquert die (da der Pkw rot hat) grüne Ampel. Nachfolgende fahren 2 weitere SEG-RTW über die Ampel (vermutlich auch grün oder die Ampel hat gerade auf gelb geschaltet). Die Ampel des Pkw wird grün, der Fahrer schaut, sieht in der Kreuzung kein Fahrzeug und fährt los. Der nachfolgende RTW von links schaltet beim überqueren der, für ihn roten, Ampel das Blaulicht und Horn ein und fährt ohne abzubremsen in den (korrekt bei grünem Signal fahrenden Pkw. Fazit 1 Pkw-Fahrer schwer verletzt, 1 Beifahrer tot, 2 SEG-ler im RTW leicht verletzt, 1 SEG-ler (der im Patientenraum auf dem Sitz entgegen der Fahrtrichtung, damit er sich mit den beiden im Fahrerraum unterhalten kann natürlich nicht angeschnallt und in "Halbachtstellung" dort sitzend..) tot.

    Einzige Szenarien, die gesetzteskonform sind:
    1. ALLE SEG-Fzge fahren ohne Alarm als "Fahrt mit gemeinsamen Ziel. Die Fzge, die bei rot an eine Ampel kommen bleiben dort stehen bis grün ist.
    2. ALLE Fahrzeuge fahren mit Blaulicht und gelten als geschlossener Verband. Alle fahren über die Ampel, auch bei Rotlicht, wenn das erste Fzg bei grün gefahren ist. Dieses ist aber, da alle Fzge das Blaulicht während der gesamten Fahrt von Abfahrt- bis Zielort an haben, für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar! Zur Sicherheit wird VOR der Ampel das Horn dazu geschaltet.

    Es ist nicht vorgeschrieben das alle Fahrzuege die blauen Kennleuchten eingeschaltet haben, er wird sogar in mancher DV/DA davor gewarnt die blaue Kennleuchte übermäßig einzusetzten.
    Empholen ist das das erste und schließene Fahrzeug mit eingeschaltetem blauen Kennleuchten fahren und der rest der Kolonne diese nur bei besonderen Gefahrenpunkten oder besonderem Streckenverlauf einschalten. Bei z.B. Ampeln (besonderere Gefahrenbereich) sollte auch jedes Fahrzeug mit "Licht und Musik" fahren, um die übrigen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über die nähernde Gefahr zu warnen, wozu der Marschführer ja auch verpflichtet ist die anderen Verkehrsteilnehmer auf die Kolonne hinzuweisen und bei Bedarf wenn die Sondersignalanlagen nicht ausreichen auch Verkehrssicherungsposten einzusetzten.

    Mfg
    Chris
    Geändert von AkkonHaLand (24.03.2008 um 21:20 Uhr) Grund: Listenformat in zitierem Beitrag

  9. #9
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    @Chris:
    Das war genau das was ich geschrieben hatte! Die DV/DA´s brechen regelmäßig die StVO und so kommt es immer wieder zu Unfällen! Aber die HiOrgs können es sich ja leisten.... die Fzge sind zumeist nämlich nicht Haftpflichtversichert - die entsprechende HPflicht wird erst nach einem Unfall und dann rückwirkend einen Tag vor dem Unfall datiert abgeschlossen.... Würde ich auch gerne machen (spart ne Menge Geld), aber ich habe leider keine Vorstandsmitglieder oder Präsidenten in hohen politischen Ämtern sitzen (oder sitzen gehabt)...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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