Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen

P.S.: Dann poste zu den Stellen in deinen Roten Heften, doch einfach auch die dort angegebenen Gesetzes-Stellen (Kurzform würd ja reichen, kann ja jeder nachschlagen ;) )
Schau mal, hab ich sogar schon gemacht:

Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
§27 Abs.2 STVO:
"geschlossene Verbände.....müssen in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen"
Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
...
In Vwv zu §27 (Rote Hefte Nr.61 -Kfz.Marsch geschlossener Verbände- S.13 [sehr zu empfehlen zu diesem Thema]): Bei geschlossenen verbänden ist besonders darauf zu achten, daß er geschlossen bleibt. ...
Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
...
Beflaggung einer Kolonne:
- letztes Fahrzeug: grün
- Fahrzeug des Führers eines Marschverbandes: weiß/schwarz diagonal geteilt, ist aber an keinen festen Platz gebunden
- ausgefallenes Fahrzeug: gelb
- alle anderen Fahrzeuge : blau
(Nachzuschlagen in Rote Hefte Nr.61 Seite 19/20) ...
zu letzterem gibt es halt kein mir bekanntes Gesetz, also kann ich auch keines zitieren, sorry.