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Thema: Kolonnenfahrt mit Blaulicht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen

    P.S.: Dann poste zu den Stellen in deinen Roten Heften, doch einfach auch die dort angegebenen Gesetzes-Stellen (Kurzform würd ja reichen, kann ja jeder nachschlagen ;) )
    Schau mal, hab ich sogar schon gemacht:

    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    §27 Abs.2 STVO:
    "geschlossene Verbände.....müssen in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen"
    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    ...
    In Vwv zu §27 (Rote Hefte Nr.61 -Kfz.Marsch geschlossener Verbände- S.13 [sehr zu empfehlen zu diesem Thema]): Bei geschlossenen verbänden ist besonders darauf zu achten, daß er geschlossen bleibt. ...
    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    ...
    Beflaggung einer Kolonne:
    - letztes Fahrzeug: grün
    - Fahrzeug des Führers eines Marschverbandes: weiß/schwarz diagonal geteilt, ist aber an keinen festen Platz gebunden
    - ausgefallenes Fahrzeug: gelb
    - alle anderen Fahrzeuge : blau
    (Nachzuschlagen in Rote Hefte Nr.61 Seite 19/20) ...
    zu letzterem gibt es halt kein mir bekanntes Gesetz, also kann ich auch keines zitieren, sorry.

  2. #2
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    ...Und nur mal am Rande: DA gelten nur soweit wie sie geltende Gesetze nicht unterwandern bzw. außer Kraft setzen wollen. ...
    O.K. Dann erklär mir mal wie es zu diversen Dienstanweisungen kommen kann, die vorschreiben, dass nur das erste und das letzte Fzg die (fest verbaute und eingetragene) Rundumkennleuchte in blau anmachen dürfen, obwohl
    Zitat Zitat von StVO §38
    (1)...
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
    (3)...
    die Nutzung für ALLE Fahrzeuge, die damit ausgerüstet sind, explizit vorschreibt.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    "darf"

    Meinjanur.

  4. #4
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    Genau auf den Beitrag habe ich gewartet....

    "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen...verwendet werden."
    heißt: Nur Fahrzeuge, die die Kennleuchte eingetragen haben dürfen sie nutzen!

    "...und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden...."
    heißt: "darf zu den genannten Zwecken genutzt werden

    "...oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."
    heißt: "Entweder ALLE oder KEINER!"

    --> Folgendes Szenario (REALITÄT!):
    Ein Pkw steht an einer Ampel mit rotem Lichtzeichen. Es kommt von links ein SEG-RTW mit Blaulicht und überquert die (da der Pkw rot hat) grüne Ampel. Nachfolgende fahren 2 weitere SEG-RTW über die Ampel (vermutlich auch grün oder die Ampel hat gerade auf gelb geschaltet). Die Ampel des Pkw wird grün, der Fahrer schaut, sieht in der Kreuzung kein Fahrzeug und fährt los. Der nachfolgende RTW von links schaltet beim überqueren der, für ihn roten, Ampel das Blaulicht und Horn ein und fährt ohne abzubremsen in den (korrekt bei grünem Signal fahrenden Pkw. Fazit 1 Pkw-Fahrer schwer verletzt, 1 Beifahrer tot, 2 SEG-ler im RTW leicht verletzt, 1 SEG-ler (der im Patientenraum auf dem Sitz entgegen der Fahrtrichtung, damit er sich mit den beiden im Fahrerraum unterhalten kann natürlich nicht angeschnallt und in "Halbachtstellung" dort sitzend..) tot.

    Einzige Szenarien, die gesetzteskonform sind:
    1. ALLE SEG-Fzge fahren ohne Alarm als "Fahrt mit gemeinsamen Ziel. Die Fzge, die bei rot an eine Ampel kommen bleiben dort stehen bis grün ist.
    2. ALLE Fahrzeuge fahren mit Blaulicht und gelten als geschlossener Verband. Alle fahren über die Ampel, auch bei Rotlicht, wenn das erste Fzg bei grün gefahren ist. Dieses ist aber, da alle Fzge das Blaulicht während der gesamten Fahrt von Abfahrt- bis Zielort an haben, für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar! Zur Sicherheit wird VOR der Ampel das Horn dazu geschaltet.
    Geändert von AkkonHaLand (24.03.2008 um 22:18 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    ...

    --> Folgendes Szenario (REALITÄT!):
    Ein Pkw steht an einer Ampel mit rotem Lichtzeichen. Es kommt von links ein SEG-RTW mit Blaulicht und überquert die (da der Pkw rot hat) grüne Ampel. Nachfolgende fahren 2 weitere SEG-RTW über die Ampel (vermutlich auch grün oder die Ampel hat gerade auf gelb geschaltet). Die Ampel des Pkw wird grün, der Fahrer schaut, sieht in der Kreuzung kein Fahrzeug und fährt los. Der nachfolgende RTW von links schaltet beim überqueren der, für ihn roten, Ampel das Blaulicht und Horn ein und fährt ohne abzubremsen in den (korrekt bei grünem Signal fahrenden Pkw. Fazit 1 Pkw-Fahrer schwer verletzt, 1 Beifahrer tot, 2 SEG-ler im RTW leicht verletzt, 1 SEG-ler (der im Patientenraum auf dem Sitz entgegen der Fahrtrichtung, damit er sich mit den beiden im Fahrerraum unterhalten kann natürlich nicht angeschnallt und in "Halbachtstellung" dort sitzend..) tot.

    Einzige Szenarien, die gesetzteskonform sind:
    1. ALLE SEG-Fzge fahren ohne Alarm als "Fahrt mit gemeinsamen Ziel. Die Fzge, die bei rot an eine Ampel kommen bleiben dort stehen bis grün ist.
    2. ALLE Fahrzeuge fahren mit Blaulicht und gelten als geschlossener Verband. Alle fahren über die Ampel, auch bei Rotlicht, wenn das erste Fzg bei grün gefahren ist. Dieses ist aber, da alle Fzge das Blaulicht während der gesamten Fahrt von Abfahrt- bis Zielort an haben, für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar! Zur Sicherheit wird VOR der Ampel das Horn dazu geschaltet.

    Es ist nicht vorgeschrieben das alle Fahrzuege die blauen Kennleuchten eingeschaltet haben, er wird sogar in mancher DV/DA davor gewarnt die blaue Kennleuchte übermäßig einzusetzten.
    Empholen ist das das erste und schließene Fahrzeug mit eingeschaltetem blauen Kennleuchten fahren und der rest der Kolonne diese nur bei besonderen Gefahrenpunkten oder besonderem Streckenverlauf einschalten. Bei z.B. Ampeln (besonderere Gefahrenbereich) sollte auch jedes Fahrzeug mit "Licht und Musik" fahren, um die übrigen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über die nähernde Gefahr zu warnen, wozu der Marschführer ja auch verpflichtet ist die anderen Verkehrsteilnehmer auf die Kolonne hinzuweisen und bei Bedarf wenn die Sondersignalanlagen nicht ausreichen auch Verkehrssicherungsposten einzusetzten.

    Mfg
    Chris
    Geändert von AkkonHaLand (24.03.2008 um 22:20 Uhr) Grund: Listenformat in zitierem Beitrag

  6. #6
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    @Chris:
    Das war genau das was ich geschrieben hatte! Die DV/DA´s brechen regelmäßig die StVO und so kommt es immer wieder zu Unfällen! Aber die HiOrgs können es sich ja leisten.... die Fzge sind zumeist nämlich nicht Haftpflichtversichert - die entsprechende HPflicht wird erst nach einem Unfall und dann rückwirkend einen Tag vor dem Unfall datiert abgeschlossen.... Würde ich auch gerne machen (spart ne Menge Geld), aber ich habe leider keine Vorstandsmitglieder oder Präsidenten in hohen politischen Ämtern sitzen (oder sitzen gehabt)...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Man sollte sich überhaupt erst einmal Gedanken machen, WARUM es solche Kolonnenfahrten überhaupt gibt.
    Mir fallen da nur folgende Gründe ein:
    • Verlegung größerer Verbände mit dem Ziel, die ganze Zeit auch während des Transports zusammen einsatzbereit zu sein.
      Ein Beispiel wäre hierfür die Verlegung von ganzen Einsatzeinheiten / Zügen in ein Großschadensgebiet.
    • Führen einer Gruppe von Fahrzeugen, wobei das Ziel nur dem Leitfahrzeug bekannt ist, und die anderen Fahrzeuge dazu ohne größere Unterbrechung folgen müssen
    • andere Gründe fallen mir hier gerdae nicht ein.

    Aber: Wie oft kommt so etwas vor? Ist es nicht besser, dass bei einem Akuteinsatz alle Fahrzeuge einzeln für sich mit SoRe und SoSi fahren?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    @Chris:
    Das war genau das was ich geschrieben hatte! Die DV/DA´s brechen regelmäßig die StVO und so kommt es immer wieder zu Unfällen! Aber die HiOrgs können es sich ja leisten.... die Fzge sind zumeist nämlich nicht Haftpflichtversichert - die entsprechende HPflicht wird erst nach einem Unfall und dann rückwirkend einen Tag vor dem Unfall datiert abgeschlossen.... Würde ich auch gerne machen (spart ne Menge Geld), aber ich habe leider keine Vorstandsmitglieder oder Präsidenten in hohen politischen Ämtern sitzen (oder sitzen gehabt)...
    Ähm, wo wird das denn so gehandhabt?
    Ich habe schon paarmal Einsatzfahrzeuge zugelassen und solange die von Hi-Orgs sind, musste immer eine Versicherungsbestätigung (ehem. Doppelkarte)vorliegen.
    Ausnahme ist das Zulassen von Fahrzeugen von Behörden (ehem. Behördenkennzeichen), also Kommune/Kreis/Land/Bund, die brauchen keine Versicherungsbestätigung, da die Kommune/Land/Bund selber haften.

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