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Thema: Kolonnenfahrt mit Blaulicht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    ....
    DENN:
    Die Maskenball-Kameraden mit den Armbinden sind NUR BW-Angehörigen weisungsbefugt und KEINEN Zivilpersonen!
    Ausnahme du befindest dich auf militärischem Sicherheitsbereich, da haben die sehr wohl was mopern. Aber außerhalb nicht, da hast du Recht

  2. #2
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    Hab auch Kolonnenfahrten mitgemacht, bei denen nicht abgesichert wurde... Da war weder Landjägerei noch sonstige Sicherungsposten zu sehen.
    Viele Grüße

    Christian

  3. #3
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Ausnahme du befindest dich auf militärischem Sicherheitsbereich, da haben die sehr wohl was mopern. Aber außerhalb nicht, da hast du Recht
    Sorry... bei den letzten Besuchen in den Kasernen waren wohl alle Ampeln an den Hauptstraßen abgebaut worden (weil ich vorbei kam?? Hatte die Angst ich würde sie einpacken???) ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    [...](weil ich vorbei kam?? Hatte die Angst ich würde sie einpacken???) ;-)
    ...haben sie da auch auf alle Ampeln aufgepasst???
    Na dann haben wir ja jetzt den Ampelschrecker ;-)
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  5. #5
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    Na wenn das das erste mal war, war die Polizeibegleitung wohl besser.
    Obwohl ich da auch ein KdoW/ELW... auf Audi sehe und ein Kradmelder war auch dabei, da hätten sie die Absicherung ja auch gleich selber machen können.

    Bei unserer Großübung 2005 in Frechen kam keine Polizei. Obwohl wir da mit ca. 70 Fahrzeugen die ganze Autobahn dicht gemacht haben. unsere BF halt, die schert sich um nix ;-)

  6. #6
    Sirenenkiller Gast

    Kolonnenfahrt? Welcher Bürger kennt das überhaupt noch?

    Hallo Forumgemeinde !

    Mal ganz ehrlich, welcher Büger der nicht in einer BOS Organisation ist, weiß wie er auf eine ankommende Kolonne zu reagieren hat.

    Es kommt öfters vor, dass die Autofahrer sich wie Kami-kaze in die Kolonne drängeln oder Situationen hervor rufen, wo man nur noch mit dem Kopf schütteln kann.

    Selbst das Blaulicht verfehlt an so manchen Kreuzungen seine Wirkung! Wenn ein 40 Tonner auf seine grüne Ampel oder Vorfahrt besteht, überlege ich zwei mal ob ich meinen Verband in die Kreuzung fahren lasse oder ob ich mich mit dem 40 Tonner anlege.

    Kolonnefahrten werden meiner Meinung nach viel zu wenig praktiziert und auch in der Fahrschule werden die angehenden Autofahrer anscheind nich darüber informiert, wie sie sich bei einer ankommenden Kolonne zu verhalten haben.

    Denn generell ist auch das "zwischen die Kolonne" drängen strafbar! Als Autofahrer würde ich mir also zwei mal überlegen ob ich nun auf einen Schlag eine Kolonne mit 30 oder mehr Fahrzeugen überhole und somit eine gefährliche Situation herausfordere und mich dann in den geschlossenen Verband bzw. Kolonne drängen muss und dann evtl. sogar noch den Verband ausbremsen muss und somit einen Auffahrunfall verursache.

    Noch mal ergänzend zu die bisherigen Infos: Eine Kolonne oder ein geschlossener Verband bis 30 Fahrzeuge ist nicht Genehmigungspflichtig. Alles darüber bedarf einer Genehmigung bei der zuständigen Stelle. Bei 30 Fahrzeugen oder auch mehr (manchmal auch weniger) werden Springer-Fahrzeuge eingesetzt, die den geschlossenen Verband verlassen und eine herrannahende Kreuzung absichern und somit dem Verband eine problemlose durchfahrt ermöglichen. Generell wird es bei uns so parkitziert, dass das erste und letzte Fahrzeug mit Blaulicht fahren. An Kreuzungen und der gleichen alle! Fährt das erste Fahrzeug über eine grüne Ampel und die Ampel springt dann auf rot um, haben alle anderen Kolonnenteilnehmer das Recht in die Kreuzung einzufahren. Dies hat aber mit gebührender Vorsicht stattzufinden. Verzichtet ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht auf seine Vorfahrt, ist ihm diese zu gewähren! Kann ein Fahrzeug aufgrund sonstiger Verhältnisse nicht dem geschlossenen Verband folgen und fällt zurück, hat es durch "aufblenden" den Vorderman darauf aufmerksam zu machen. Maximal Marschgeschwindigkeit ist 60 Stundenkilometer auch wenn gern mal schneller gefahren wird. Ein geschlossener Verband wird wie folgt beflaggt: erstes bis vorletztes Fahrzeug blau, letztes Fahrzeug grün... Ausgefallene Fahrzeuge tragen rot (oder war das gelb???)

    Des Weitern wird der Verband nur von einem Fahrzeug über Funk angemeldet! Es meldet sich nicht jedes Fahrzeug einzelnd an! Es wird entsprechend auf den Marschkanal gewechselt. Dieser ist solange zu halten, bis eine Wechselaufforderung vom Verbandsführer kommt!

    Ergänzend noch: Ab drei Fahrzeugen spricht man von einem geschlossenem Verband !

    In diesem Sinne eine frohe Kolonnenfahrt !
    Sirenenkiller

  7. #7
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    Warum sollte es verboten sein, ausserorts in einen geschlossenen Verband einzuscheren? Ganz im Gegenteil, der Verband hat seine Abstände so zu wählen, dass anderen Vekehrsteilnehmern ein Einscheren beim Überholvorgang möglich ist. Innerorts sollten die Abstände möglichst so sein, dass kein anderer sich dazwischendrängelt.
    MfG

    brause

  8. #8
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    @brause.

    wenn Du außerorts das einscheren von fahrzeugen gewährst ( von Notsituationen abgesehen, denn dafür ist der Platz!) dann hast Du den Konvoi unterbrochen, fährst Du jetzt wieder in eine Stadt oder ähnliches rein, wirst Du nicht mehr als geschlossenen Verband angenommen! Diese Erfahrung musste ich erst am Samstag machen als sich ein Zivilfahrzeug eingemogelt hatte, an einer Kreuzung fuhr er ebenfalls in die Kreuzung ein, wäre es jetzt Rot gewesen und er wäre hinterhergefahren würden eventuell andere Verkehrsteilnehmer schon zufahren.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Sirenenkiller Beitrag anzeigen
    ... Verzichtet ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht auf seine Vorfahrt, ist ihm diese zu gewähren!
    Sirenenkiller
    Das ist so nicht ganz richtig. Der geschlossene Verband gilt ja als ein Fahrzeug.

    Befindet sich dieses eine Fahrzeug noch mitten auf der Kreuzung, so hat der querende Verkehr keine Vorfahrt. Ganz im Gegenteil: er darf gar nicht in die Kreuzung einfahren, da er diese nicht ohne sie selber zu versperren passieren kann. Genauso, wie man trotz "grün" nicht in eine Kreuzung einfahren darf, wenn absehbar ist, daß man diese nicht passieren kann und auf ihr zum stehen kommen wird (und somit den Querverkehr behindern kann).
    Ich glaube nicht, daß irgendeiner einen überlangen Schwertransport der sich im Kriechtempo über eine Kreuzung bewegt "herausfordert" so unter dem Motto: "Mach Platz ich hab grün".

    Bei allen Kolonnenfahrten (nenne sie der Einfachheit hier so) die ich bisher mitgemacht habe, habe ich das Problem an Ampeln nie so gehabt, solange die Abstände zwischen den Einsatzfahrzeugen nicht ellenlang waren. Da hat sich niemand getraut da querzuschiessen.

    Daß man seine eigene Vorfahrt bzw. sein eigenes Recht nicht erzwingen soll, sollte eigentlich jedem Fahrer eines Einsatzfahrzeugs bekannt sein. Im Zweifel lieber nachgeben und warten.

    Das größere Problem ist das einscheren von anderen Kfz in die Kolonne (z.B. während eines Überholmanövers oder weil der zivilist irgendwo auf einmal doch rechts abbiegen will). Da wird der geschl. verband komischerweise nicht als solcher erkannt. Habe da schon Situationen erlebt wo die Kollegen in grün einen Zivilisten per Dachlautsprecher nicht gerade höflich auf sein Fehlverhalten "angeranzt" hatten (der Ton war nicht grad passend).

  10. #10
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht ganz richtig. Der geschlossene Verband gilt ja als ein Fahrzeug.

    Befindet sich dieses eine Fahrzeug noch mitten auf der Kreuzung, so hat der querende Verkehr keine Vorfahrt. Ganz im Gegenteil: er darf gar nicht in die Kreuzung einfahren, da er diese nicht ohne sie selber zu versperren passieren kann. Genauso, wie man trotz "grün" nicht in eine Kreuzung einfahren darf, wenn absehbar ist, daß man diese nicht passieren kann und auf ihr zum stehen kommen wird (und somit den Querverkehr behindern kann).
    Ich glaube nicht, daß irgendeiner einen überlangen Schwertransport der sich im Kriechtempo über eine Kreuzung bewegt "herausfordert" so unter dem Motto: "Mach Platz ich hab grün".

    Bei allen Kolonnenfahrten (nenne sie der Einfachheit hier so) die ich bisher mitgemacht habe, habe ich das Problem an Ampeln nie so gehabt, solange die Abstände zwischen den Einsatzfahrzeugen nicht ellenlang waren. Da hat sich niemand getraut da querzuschiessen.

    Daß man seine eigene Vorfahrt bzw. sein eigenes Recht nicht erzwingen soll, sollte eigentlich jedem Fahrer eines Einsatzfahrzeugs bekannt sein. Im Zweifel lieber nachgeben und warten.

    Das größere Problem ist das einscheren von anderen Kfz in die Kolonne (z.B. während eines Überholmanövers oder weil der zivilist irgendwo auf einmal doch rechts abbiegen will). Da wird der geschl. verband komischerweise nicht als solcher erkannt. Habe da schon Situationen erlebt wo die Kollegen in grün einen Zivilisten per Dachlautsprecher nicht gerade höflich auf sein Fehlverhalten "angeranzt" hatten (der Ton war nicht grad passend).
    Ergibt sich das Verbot des Einfahrens in eine "grüne" Kreuzung nicht schon daraus, dass ALLE Fahrzeuge des Verbandes mit Kennleuchte (und bei Kreuzungen mit Horn) fahren (vgl. §38 Abs.1 StVO)?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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