Hallo Forumgemeinde !

Mal ganz ehrlich, welcher Büger der nicht in einer BOS Organisation ist, weiß wie er auf eine ankommende Kolonne zu reagieren hat.

Es kommt öfters vor, dass die Autofahrer sich wie Kami-kaze in die Kolonne drängeln oder Situationen hervor rufen, wo man nur noch mit dem Kopf schütteln kann.

Selbst das Blaulicht verfehlt an so manchen Kreuzungen seine Wirkung! Wenn ein 40 Tonner auf seine grüne Ampel oder Vorfahrt besteht, überlege ich zwei mal ob ich meinen Verband in die Kreuzung fahren lasse oder ob ich mich mit dem 40 Tonner anlege.

Kolonnefahrten werden meiner Meinung nach viel zu wenig praktiziert und auch in der Fahrschule werden die angehenden Autofahrer anscheind nich darüber informiert, wie sie sich bei einer ankommenden Kolonne zu verhalten haben.

Denn generell ist auch das "zwischen die Kolonne" drängen strafbar! Als Autofahrer würde ich mir also zwei mal überlegen ob ich nun auf einen Schlag eine Kolonne mit 30 oder mehr Fahrzeugen überhole und somit eine gefährliche Situation herausfordere und mich dann in den geschlossenen Verband bzw. Kolonne drängen muss und dann evtl. sogar noch den Verband ausbremsen muss und somit einen Auffahrunfall verursache.

Noch mal ergänzend zu die bisherigen Infos: Eine Kolonne oder ein geschlossener Verband bis 30 Fahrzeuge ist nicht Genehmigungspflichtig. Alles darüber bedarf einer Genehmigung bei der zuständigen Stelle. Bei 30 Fahrzeugen oder auch mehr (manchmal auch weniger) werden Springer-Fahrzeuge eingesetzt, die den geschlossenen Verband verlassen und eine herrannahende Kreuzung absichern und somit dem Verband eine problemlose durchfahrt ermöglichen. Generell wird es bei uns so parkitziert, dass das erste und letzte Fahrzeug mit Blaulicht fahren. An Kreuzungen und der gleichen alle! Fährt das erste Fahrzeug über eine grüne Ampel und die Ampel springt dann auf rot um, haben alle anderen Kolonnenteilnehmer das Recht in die Kreuzung einzufahren. Dies hat aber mit gebührender Vorsicht stattzufinden. Verzichtet ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht auf seine Vorfahrt, ist ihm diese zu gewähren! Kann ein Fahrzeug aufgrund sonstiger Verhältnisse nicht dem geschlossenen Verband folgen und fällt zurück, hat es durch "aufblenden" den Vorderman darauf aufmerksam zu machen. Maximal Marschgeschwindigkeit ist 60 Stundenkilometer auch wenn gern mal schneller gefahren wird. Ein geschlossener Verband wird wie folgt beflaggt: erstes bis vorletztes Fahrzeug blau, letztes Fahrzeug grün... Ausgefallene Fahrzeuge tragen rot (oder war das gelb???)

Des Weitern wird der Verband nur von einem Fahrzeug über Funk angemeldet! Es meldet sich nicht jedes Fahrzeug einzelnd an! Es wird entsprechend auf den Marschkanal gewechselt. Dieser ist solange zu halten, bis eine Wechselaufforderung vom Verbandsführer kommt!

Ergänzend noch: Ab drei Fahrzeugen spricht man von einem geschlossenem Verband !

In diesem Sinne eine frohe Kolonnenfahrt !
Sirenenkiller