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Thema: Kolonnenfahrt mit Blaulicht

Baum-Darstellung

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  1. #11
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Fahrzeuge müsse nur in geeigneter Weise als zum Verband gehörend gekennzeichnet werden. Ob das durch Flaggen, blaue Leuchten, einheitliches Aussehen oder Pappschilder "Ich gehöre dazu" passiert, ist (fast) egal - nur eindeutig und für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar muss die Kennzeichnung sein.
    genau. der Gesetzgeber verlangt nur eine einheitliche Kennzeichnung. dafür reicht im Prinzip auch der einheitliche Auftritt (Lackierung, Organisationsabzeichen). Blaulicht ist schonmal keine Pflicht. es kann also auch ein fahrzeug der häuslichen Krankenpflege mitfahren, wenn es als zur Organisation zugehörig indentifiziert werden kann.

    ....
    3. das mit den Flaggenhalterungen ist so eine Sache. Alle Bundesfahrzeuge haben diese Halterungen (ohne nimmt der Bund die Fzge nicht ab beim Hersteller - die Halter müssen VOR der Lackierung angebracht werden!). Bei den "Nichtbundesfzgen" ist es schwer die Halter anzubringen, da sie idR. geschweißt/verschraubt werden müssen und dadurch wird eine Stelle mit Rostgarantie geschaffen...
    da liegst du aber nicht richtig. z.Teil werden gerade neuere Fahrzeuge des Bundes ohne Flaggenhalterungen beschafft (KTW auf Sprinter Bj.2001 und Betr.-kombi auf Transit Bj.2005), während hingegen ein Betr.-LKW auf Iveco Eurocargo Bj.2005 wiederrum eine Flaggenhalterung hat.
    In NRW werden hingegen die Fahrzeuge alle mit Halterung und Flaggensatz bestellt und ausgeliefert.

    Genau das Problem! Die Flaggenkennzeichnung ist damals von BVS bei der Bundeswehr abgeschaut und angepasst worden. Bis zur Auflösung des BVS gab es eine Bundeseinheitliche Weisung zu den Farben. Diese ist von den meisten HiOrgs übernommen/weitergeführt worden. Blau=Teil des Verband, grün=letztes Fzg, gelb=Ausfall eines Fzg, rot=Abschleppendes Fzg (bei der BW heißt rot=Explosive Ladung - meist Munitionstransport, obwohl sich die "Bundeskarnevalsfreunde in olivgrün" da meist selber nicht dran halten, die rote Flagge zu hissen...)

    Zum Thema blaues Blinklicht bei JEDEM Fzg: In §38 Abs2 StVO steht:

    und genau das DARF ist immer wieder Streitpunkt! Viele Gerichte sehen in diesem "darf" ein "muss" und somit eine Pflicht für ALLE Fzge des Verbandes! Leider sehen ein paar Gerichte das anders und darauf berufen sich einige Verbandführer und es kommt zu solch irrwitzigen Konstrukten "ohne blau fahren, als folgendes Fzg - der erste MUSS ja stehenbleiben - vor der roten Ampel/Kreuzung Blaulicht und Horn anschalten, nach der Ampel/Kreuzung wieder ausschalten". Was die unbeteiligten Verkehrsteilnehmer dann denken überlasse ich Eurer Interpretation - nur in so weit: diese Vorgehensweise/Dienstanweisung ist mit ein Hauptgrund für die Unfälle bei Fahrten als geschlossener Verband!
    Und genau aus dem grund heraus wäre eine einheitliche gesetzliche Regelung sinnvoll und wünschenswert. Ich denke die meisten verfahren nach dem Prinzip: entweder alle Fackeln an oder alle außer dem ersten haben die Fackeln an.
    Unsere "Kollegen" von der Polizei (geändert von Mr. Blaulicht) fahren, soweit ich das bisher immer gesehen habe immer alle mit eingeschalteten Fackeln.
    Geändert von Mr. Blaulicht (21.03.2008 um 10:38 Uhr) Grund: Anpassung der Ausdrucksweise

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