Dazu gibt es hier ein eigenes neues Thema.
Gruß, Mr. Blaulicht
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Gruß, Mr. Blaulicht
Hier ist unter Punkt 7 alles zur Kolonnenfahrt sehr schön erklärt
http://www.schnelleinsatzgruppe.de/d...eisungV1_0.pdf
...und auch hier ab Seite 3 ff
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Au...r_1998_528.pdf
Art und Weise der Flaggenführung wird über Dv/Da geregelt.
Geändert von Pille112 (20.03.2008 um 17:45 Uhr)
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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Sorry, aber das ist genau die Art von Quelle, die ich für allgemeine Aussagen, was erlaubt ist und was nicht, nicht akzeptieren kann. Das DRK mag das für sich so regeln, um Klarheit zu schaffen, die Aussage, die StVO schreibe das vor, ist jedenfalls schonmal nicht korrekt.
Fakt ist derzeit für mich:
Es gibt keine Unterscheidung zwischen Kolonne, Verbund, Verband, KFZ-Marsch, whatever, es gibt nur den "geschlossenen Verband".
Die Zugehörigkeit zu einem solchen Verband muss gekennzeichnet werden, wie das zu geschehen hat, ist nicht detailliert vorgeschrieben.
Wo steht das denn?`??
7.14 Kennzeichnung
Laut Stra© enverkehrsordnung mu ssen geschlossene Verbande folgenderma© en
gekennzeichnet werden.
1. Durch Einschalten des Fahrlichtes eines jeden am Kfz-Marsch beteiligten Fahrzeuges
(auch am Tage).
2. Durch Beflaggung eines jeden Fahrzeuges vorne links,
· alle Fahrzeuge, mit Ausnahme des letz1en = blaue Flagge,
· letztes Fahrzeug -gru ne Flagge
Also der der den Text von der SEG Ausbildung verfasst hat sollte nochmal viel lesen-
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
...wie ich schon geschrieben hatte: ...jede Behörde/Organisation (ASB, Bw, DLRG, DRK, Fw, Pol, etc.) regelt das bzw. hat das per Dienstvorschrift/Dienstanweisung/Durchführungsverordnung/Verwaltungsvorschrift/etc. geregelt.
Für die Auflagen in Deinem BL steht Dir das Innenmisterium bestimmt mit weiteren und auch besseren/genaueren Auskünften zur Seite.
Gruß Carsten
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Wo hast du das bereits geschrieben?...wie ich schon geschrieben hatte: ...jede Behörde/Organisation (ASB, Bw, DLRG, DRK, Fw, Pol, etc.) regelt das bzw. hat das per Dienstvorschrift/Dienstanweisung/Durchführungsverordnung/Verwaltungsvorschrift/etc. geregelt.
Ich habe bisher nur das gelesen:
Das liest sich deutlich anders (und allgemeiner).Die Kolonne hat etwas andere Rechte bei Fahrten mit Sondersignal, auch können Fahrzeuge ohne Sondersignalanlage in so einer Kolonne mitfahren, diese müssen dann aber mit einer Flagge gekennzeichnet sein.
Beflaggung einer Kolonne:
- 1. Fahrzeug: diagonal schwarz/weis getrennte Flagge (Tetenfahrzeug, wird nur noch sehr selten gemacht)
- alle anderen Fahrzeuge: blaue Flagge
- letztes Fahrzeug: grüne Flagge
- schadhaft liegengebliebene Fahrzeuge: gelbe Flagge
- Fahrzeuge mit explosiver Ladung: rote Flagge
Was irgendwelche Vereine wie das DRK intern für ihre Flaggenspielchen regeln, ist mir reichlich egal und für andere Straßenvekehrsteilnehmer/Verbandfahrer total unerheblich.
Von der für mich zuständigen Bezirksregierung gibt es die Aussage, dass alle Fahrzeuge im Verband mit eingeschaltetem Abblend- und Blaulicht fahren (auch auf dem Rückweg = Kennzeichnung als zum Verband gehörig) und das letzte Fahrzeug ein Schild "Achtung Kolonne" am Heck führt, kein Wort von Fahnen/Flaggen.Für die Auflagen in Deinem BL steht Dir das Innenmisterium bestimmt mit weiteren und auch besseren/genaueren Auskünften zur Seite.
Mir ist's ja im Endeffekt egal, wie einzelne Organisationen das handhaben, aber bitte verbreitet nicht irgendwelche Pauschalaussagen in der Art "muss" oder "darf nicht", die so nicht haltbar sind und keiner Überprüfung standhalten.
Von solchen Hab-ich-mal-gehört-Weißheiten gibt es bereits genug im Blaulichtmilieu, die brauchen nicht hier in diesem Thread noch weiter verbreitet werden.
Achja, das wollte ich noch sagen:
Ich habe nichts gegen Flaggen, im Gegenteil. Aber solange nicht gewissen Voraussetzungen (s. u.) vorliegen, ist das ein absoluter Nebenkriegsschauplatz. Wenn man einsatzmäßig als Verband fahren muss: Lichter an und losfahren. Ich würde mir da keine Gedanken um irgendwelche angeblich vorgeschriebenen Flaggen oder Sicherungsposten machen, solange das jeder hält wie er lustig ist.
Die Vorraussetzungen wären:
Beflaggung einheitlich und verbindlich vorgeschrieben, wenigstens für alle in §35 genannten Organisationen gleich.
Flaggenhalterungen an allen Fahrzeugen.
Vorhaltung von Flaggensätzen in ausreichender Anzahl.
Wissen der Verbandfahrer um die Besonderheiten solcher Fahrten (Fakten, nicht nur Hörensagen).
Wissen aller anderen Verkehrsteilnehmer um die Besonderheiten einer Verbandfahrt sowie Wissen um die Bedeutung der Beflaggung (in meiner Führerscheinausbildung wurde dazu kein Wort verloren).
Solange das nicht so ist (und davon sind wir derzeit weiter enfernt als jemals zuvor), ist das mit der Flaggensache in meinen Augen Spielerei.
Welche Situationen gibt es denn überhaupt, in denen die Kombination "höchste Eile" und "Kolonne" aufeinandertreffen. Im täglichen Gebrauch sehe ich da keine...
Und wenn man "geplant" losfährt, dann richtet man sich danach, was el Cheffe sagt. Und wenn der´s nicht weiß, soll er jemanden fragen.
Gruß, Mr. Blaulicht
Die Fahrzeuge müsse nur in geeigneter Weise als zum Verband gehörend gekennzeichnet werden. Ob das durch Flaggen, blaue Leuchten, einheitliches Aussehen oder Pappschilder "Ich gehöre dazu" passiert, ist (fast) egal - nur eindeutig und für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar muss die Kennzeichnung sein.
1. siehe unten
2. Die Fahrer wissen von der Verwendung der Flaggen, da diese bei jeder Fahrerschulung (ohne darf man die Fzge nicht fahren!) eingehend erklärt werden. Für die Fahrer gibt es eine Dienstanweisung und diese hat für den Fahrer im Dienst nun mal "Gesetzeskraft"
3. das mit den Flaggenhalterungen ist so eine Sache. Alle Bundesfahrzeuge haben diese Halterungen (ohne nimmt der Bund die Fzge nicht ab beim Hersteller - die Halter müssen VOR der Lackierung angebracht werden!). Bei den "Nichtbundesfzgen" ist es schwer die Halter anzubringen, da sie idR. geschweißt/verschraubt werden müssen und dadurch wird eine Stelle mit Rostgarantie geschaffen...
Genau das Problem! Die Flaggenkennzeichnung ist damals von BVS bei der Bundeswehr abgeschaut und angepasst worden. Bis zur Auflösung des BVS gab es eine Bundeseinheitliche Weisung zu den Farben. Diese ist von den meisten HiOrgs übernommen/weitergeführt worden. Blau=Teil des Verband, grün=letztes Fzg, gelb=Ausfall eines Fzg, rot=Abschleppendes Fzg (bei der BW heißt rot=Explosive Ladung - meist Munitionstransport, obwohl sich die "Bundeskarnevalsfreunde in olivgrün" da meist selber nicht dran halten, die rote Flagge zu hissen...)
Zum Thema blaues Blinklicht bei JEDEM Fzg: In §38 Abs2 StVO steht:
und genau das DARF ist immer wieder Streitpunkt! Viele Gerichte sehen in diesem "darf" ein "muss" und somit eine Pflicht für ALLE Fzge des Verbandes! Leider sehen ein paar Gerichte das anders und darauf berufen sich einige Verbandführer und es kommt zu solch irrwitzigen Konstrukten "ohne blau fahren, als folgendes Fzg - der erste MUSS ja stehenbleiben - vor der roten Ampel/Kreuzung Blaulicht und Horn anschalten, nach der Ampel/Kreuzung wieder ausschalten". Was die unbeteiligten Verkehrsteilnehmer dann denken überlasse ich Eurer Interpretation - nur in so weit: diese Vorgehensweise/Dienstanweisung ist mit ein Hauptgrund für die Unfälle bei Fahrten als geschlossener Verband!Zitat von StVO §38
Geändert von AkkonHaLand (20.03.2008 um 20:42 Uhr)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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