Ergebnis 1 bis 15 von 139

Thema: Kolonnenfahrt mit Blaulicht

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    07.09.2004
    Beiträge
    197
    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Simpel erklärt... Wenn die Fahrzeuge den §35 in Anspruch nehmen dürfen und erforderlich ist, dass diese im Geschlossenen Verband fahren, dann dürfen diese sich auch über die Genehmigungspflicht hinweg setzen...

    Von den Vorschriften dieser Verordnung sind ... befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    Ist doch ganz simpel ^^

    @Carsten: Ich vermute mal, für dich hätte ichs nicht schreiben müssen, aber so haben alle was davon ;)

    MfG Fabsi
    Da es sich um eine Übung handelt würde ich behaupten, dass dies nicht Zulässig ist.

    Zusätzlich steht in §35 StvO drin, dass ein Verband dies nur Nutzen darf wenn es mehr als 30 Fahrzeuge sind: "§35 Absatz 2.1: wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,"

    Nun könnte man auch dadrüber diskutieren, ob eine Übung eine Hoheitlicheuafgabe ist bzw in sich trägt, aber ich denke das gehört in ein anderes Thema.

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Dove Beitrag anzeigen
    Nun könnte man auch dadrüber diskutieren, ob eine Übung eine Hoheitlicheuafgabe ist bzw in sich trägt, aber ich denke das gehört in ein anderes Thema.
    Dazu gibt es hier ein eigenes neues Thema.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Hier ist unter Punkt 7 alles zur Kolonnenfahrt sehr schön erklärt


    http://www.schnelleinsatzgruppe.de/d...eisungV1_0.pdf

    ...und auch hier ab Seite 3 ff

    http://www.deutsches-wehrrecht.de/Au...r_1998_528.pdf

    Art und Weise der Flaggenführung wird über Dv/Da geregelt.
    Geändert von Pille112 (20.03.2008 um 17:45 Uhr)
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  4. #4
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Sorry, aber das ist genau die Art von Quelle, die ich für allgemeine Aussagen, was erlaubt ist und was nicht, nicht akzeptieren kann. Das DRK mag das für sich so regeln, um Klarheit zu schaffen, die Aussage, die StVO schreibe das vor, ist jedenfalls schonmal nicht korrekt.

    Fakt ist derzeit für mich:
    Es gibt keine Unterscheidung zwischen Kolonne, Verbund, Verband, KFZ-Marsch, whatever, es gibt nur den "geschlossenen Verband".
    Die Zugehörigkeit zu einem solchen Verband muss gekennzeichnet werden, wie das zu geschehen hat, ist nicht detailliert vorgeschrieben.

  5. #5
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Wo steht das denn?`??
    7.14 Kennzeichnung
    Laut Stra© enverkehrsordnung mu ssen geschlossene Verbande folgenderma© en
    gekennzeichnet werden.
    1. Durch Einschalten des Fahrlichtes eines jeden am Kfz-Marsch beteiligten Fahrzeuges
    (auch am Tage).
    2. Durch Beflaggung eines jeden Fahrzeuges vorne links,
    · alle Fahrzeuge, mit Ausnahme des letz1en = blaue Flagge,
    · letztes Fahrzeug -gru ne Flagge


    Also der der den Text von der SEG Ausbildung verfasst hat sollte nochmal viel lesen-
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    ...wie ich schon geschrieben hatte: ...jede Behörde/Organisation (ASB, Bw, DLRG, DRK, Fw, Pol, etc.) regelt das bzw. hat das per Dienstvorschrift/Dienstanweisung/Durchführungsverordnung/Verwaltungsvorschrift/etc. geregelt.

    Für die Auflagen in Deinem BL steht Dir das Innenmisterium bestimmt mit weiteren und auch besseren/genaueren Auskünften zur Seite.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  7. #7
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    ...wie ich schon geschrieben hatte: ...jede Behörde/Organisation (ASB, Bw, DLRG, DRK, Fw, Pol, etc.) regelt das bzw. hat das per Dienstvorschrift/Dienstanweisung/Durchführungsverordnung/Verwaltungsvorschrift/etc. geregelt.
    Wo hast du das bereits geschrieben?
    Ich habe bisher nur das gelesen:

    Die Kolonne hat etwas andere Rechte bei Fahrten mit Sondersignal, auch können Fahrzeuge ohne Sondersignalanlage in so einer Kolonne mitfahren, diese müssen dann aber mit einer Flagge gekennzeichnet sein.

    Beflaggung einer Kolonne:
    - 1. Fahrzeug: diagonal schwarz/weis getrennte Flagge (Tetenfahrzeug, wird nur noch sehr selten gemacht)
    - alle anderen Fahrzeuge: blaue Flagge
    - letztes Fahrzeug: grüne Flagge
    - schadhaft liegengebliebene Fahrzeuge: gelbe Flagge
    - Fahrzeuge mit explosiver Ladung: rote Flagge
    Das liest sich deutlich anders (und allgemeiner).
    Was irgendwelche Vereine wie das DRK intern für ihre Flaggenspielchen regeln, ist mir reichlich egal und für andere Straßenvekehrsteilnehmer/Verbandfahrer total unerheblich.

    Für die Auflagen in Deinem BL steht Dir das Innenmisterium bestimmt mit weiteren und auch besseren/genaueren Auskünften zur Seite.
    Von der für mich zuständigen Bezirksregierung gibt es die Aussage, dass alle Fahrzeuge im Verband mit eingeschaltetem Abblend- und Blaulicht fahren (auch auf dem Rückweg = Kennzeichnung als zum Verband gehörig) und das letzte Fahrzeug ein Schild "Achtung Kolonne" am Heck führt, kein Wort von Fahnen/Flaggen.

    Mir ist's ja im Endeffekt egal, wie einzelne Organisationen das handhaben, aber bitte verbreitet nicht irgendwelche Pauschalaussagen in der Art "muss" oder "darf nicht", die so nicht haltbar sind und keiner Überprüfung standhalten.
    Von solchen Hab-ich-mal-gehört-Weißheiten gibt es bereits genug im Blaulichtmilieu, die brauchen nicht hier in diesem Thread noch weiter verbreitet werden.

  8. #8
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Achja, das wollte ich noch sagen:
    Ich habe nichts gegen Flaggen, im Gegenteil. Aber solange nicht gewissen Voraussetzungen (s. u.) vorliegen, ist das ein absoluter Nebenkriegsschauplatz. Wenn man einsatzmäßig als Verband fahren muss: Lichter an und losfahren. Ich würde mir da keine Gedanken um irgendwelche angeblich vorgeschriebenen Flaggen oder Sicherungsposten machen, solange das jeder hält wie er lustig ist.

    Die Vorraussetzungen wären:
    Beflaggung einheitlich und verbindlich vorgeschrieben, wenigstens für alle in §35 genannten Organisationen gleich.
    Flaggenhalterungen an allen Fahrzeugen.
    Vorhaltung von Flaggensätzen in ausreichender Anzahl.
    Wissen der Verbandfahrer um die Besonderheiten solcher Fahrten (Fakten, nicht nur Hörensagen).
    Wissen aller anderen Verkehrsteilnehmer um die Besonderheiten einer Verbandfahrt sowie Wissen um die Bedeutung der Beflaggung (in meiner Führerscheinausbildung wurde dazu kein Wort verloren).

    Solange das nicht so ist (und davon sind wir derzeit weiter enfernt als jemals zuvor), ist das mit der Flaggensache in meinen Augen Spielerei.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •