
Zitat von
Alex22
Die Frage stellst du besser nicht, denn dann begehst du eine OWI.
Du bist Verpflichtet bei übermäßiger Strassennutzung eine Genehmigung einzuholen.
Für den normalen ab 3 Fahrzeuge und für "Sonderechtsfahrzeuge" ab 30 KFZ
JA, schon...
ABER was er wahrscheinlich meint ist:
Wie verhält es sich, wenn ich unter inanspruchnahme des §35 StVO mit z.b. 25 Fahrzeugen einen Übungkollonne ohne vorherige Genehmigung fahre???
Das ist ganz einfach:
Ich weiß nicht woher Pille seine Angaben hat, aber Fakt ist: Diese sind Falsch!
Es mag vieleicht oft als Auflage gemacht werden (zumindest bei bestimmten Ampelkreuzungen), oder bei der BW zum Standart gehören, aber zwingend für alle Fälle vorgeschrieben ist ein Absichern mit Sicherungsposten NICHT!
Das währe ja ein Ding der Unmöglichkeit, wo sollte ich die alle herbekommen?
Ich denke da z.b. gerade an eine Fahrt durch Münster - alle 50-100m eine Kreuzung!
Das geht gar nicht
Achja:
Und für nicht Motorgetriebene Fahrzeuge brauche ich gar keine Genehmigung!
Der Fahrradverband kann so als Kolonne fahren...
Gruß
Carsten
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