Zitat Zitat von draconomicon Beitrag anzeigen
Och, und wenn ich den C1E oder CE mache und frisch mit der bestanden Prüfung komme, dann habe ich ja soviel Fahrpraxis und bin der perfekte Maschinist, dass ich deine genannten Kriterien ausklammern kann.
Ich weiß ja nicht wie ihr das in eurer Wehr handhabt, aber bei uns läuft dies nun mal so ab, dass nach einer Einweisungsfahrt, der "neue" Maschinist erst mal einige Kilometer mei Übungen sammelt, bevor er seine erste Alarmfahrt durchführt.
Ich kann ja mal anmerken, wie ich auf Feuerwehrfahrzeugen geschult wurde ( ja, ich hab den C/CE ).
Als ich vor 10 Jahren meinen C machte, fuhr ich trotz alledem erst auf den den kleineren Fahrzeugen und als mein Kdt. festgestellt hatte, dass er mir die Groß-Fhz. zutrauen kann, wurde ich langsam darauf geschult. Erst Einweisungsfahrt, danach einige Fahrten auf Übungen oder Bewegungsfahrten, dann durfte ich meine erste Alarmfahrt machen.
Die feuerwehrspezifische Fahrerschulung lässt ja heute schon oftmals zu wünschen übrig und zukünftig muss man dann noch mehr an Grundlagen schulen, die heute bereits in der normalen Führerscheinausbildung abgedeckt sind.
Ja klar, das wird funktionieren ...

Die Probleme gibts auch, wenn ich meinen C/CE Schein gemacht habe und diesen rein für die Feuerwehr nutze, aber so wie du dich anhörst, ist man dann ein Meister auf Groß-Fhz.
Nö, aber man hat zumindest mal die gleichen Voraussetzungen wie jeder Normalo und nicht geringere ...

Habe Grad meinen Fahrlehrer angerufen, mit dem ich befreundet bin und schreib hier wortwörtlich auf, was er gesagt hat:
Ein Blick in die FEV hätte genügt.

Dass die Gesamtmasse der Zuges ( Zugfahrzeug und Anhänger ) die 3500kg nicht überschreiten darf, schleißt doch logischerweise die Gesamtmasse der Zugfahrzeugs mit ein!!!
Ja, die zGM schließt die Leermasse mit ein, liegt nur dummerweise schnell mal einige hundert kg drüber und schon war es das mit deiner Rechnung. Bei deiner Rechnung bleibt für das Zugfahrzeug mit 1600 kg Leermasse eine zulässige Zuladung von 300 kg übrig, das dürfte eng werden.
Zur Erinnerung, das hast Du geschrieben:

Leergewicht Fahrzeug 1600kg + Gesamtmasse ( in diesen Falle) bis 1600kg, ergibt eine
zulässige Gesamtmasse des Zuges von 3200kg.
Die zGM des Zuges liegt höher als 3200 kg, da du nur Leermasse und zGM addiert hast. Daran ist wenig zu diskutieren, die Aussage ist schlichtweg falsch, was Dir ja dein Fahrlehrer bestätigt hat ...
Und damit schränkt sich die Anzahl der Zugkombinationen, die man fahren darf, eben nämlich schonmal ein und die Besitzer der Fahrerlaubnisklasse BE haben ihr Geld eben keineswegs zum Fenster rausgeworfen.

Nun mache ich die Rechnung haargenau, damit selbst du nederrijner dies auch verstehst, weil man ist ja kleinlich.
Werd mal nicht frech, ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Rechnung fehlerhaft ist, du setzt stillschweigend voraus, dass dein Fahrzeug nur 300 kg Zuladung hat, was schlicht unrealistisch ist. Und für Anhänger mit mehr als 1600 kg zGM gilt das erst recht nicht mehr.

Leergewicht Zugfhz.: 1600kg
Gesamtmasse Zugfhz.: 1900kg
Gesamtmasse Anhänger 1600kg

macht:

LM Zugfhz. 1600 + GM Anhänger 1600kg = 3200kg
GM Zugfhz. 1900kg + GM Anhänger 1600kg = 3500kg

Ich habe in meinen oberen Beitrag extra LM 1600kg gewählt, da LOGISCHERWEISE die GM des Zugfhz. ja höher liegt.
Ja, ich kann mir auch irgendwelche Zahlenbeispiele ausdenken, nur was haben die mit der Realität zu tun? Die Leute, die den BE machen, werden sich vorher schon überlegt haben, was sie brauchen und was nicht. Beim Pferdeanhänger mit 2000 kg ZGM kommt man um BE eben nicht mehr herum.