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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Das währe interessant. Gestern Abend auf Übung wurden auch wieder Parolen rumgeworfen von wegen das gewisse Sachen einfach so dann währen. Solche Sachen wie "nach zwei Jahren wird der dann zivil umgeschrieben...." oder aber auch "es wird dann einen Betreuer geben der die Einweisung auf die Fahrzeuge macht und den Leuten das nötige Wissen beibring..." Das kann ich mir nicht vorstellen das es so laufen wird. Weil dann währe jeder von uns blöd der seinen C auf normalen Wege gemacht hat.

  2. #2
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    Zitat Zitat von grab3107 Beitrag anzeigen
    Das kann ich mir nicht vorstellen das es so laufen wird. Weil dann währe jeder von uns blöd der seinen C auf normalen Wege gemacht hat.
    Es wird keinen C geben. Bei C1 ist Schluss.

    Der Rest wird spannend.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Hier erstmal der Gesetzestext: http://www.feuerwehr.de/news/2009/07...zes_090717.pdf
    Zusammenfassender kann man es eigentlich nicht ausdrücken, ohne damit weitere Sch***hausparolen zu provozieren.

    Natürlich wird die genaue Regelung am Ende geschätzte 16 Varianten umfassen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Hier erstmal der Gesetzestext: http://www.feuerwehr.de/news/2009/07...zes_090717.pdf
    Zusammenfassender kann man es eigentlich nicht ausdrücken, ohne damit weitere Sch***hausparolen zu provozieren.

    Natürlich wird die genaue Regelung am Ende geschätzte 16 Varianten umfassen.
    Danke! Gibt es auch eine druckbare Variante?

  5. #5
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    Ich würde noch ein paar Tage abwarten, bis das 5. und 6. Änderungsgesetz im StVG bei Juris berücksichtigt sind, dann hat nämlich direkt alles im Zusammenhang.

  6. #6
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich würde noch ein paar Tage abwarten, bis das 5. und 6. Änderungsgesetz im StVG bei Juris berücksichtigt sind, dann hat nämlich direkt alles im Zusammenhang.
    Würde ich auch empfehlen. I.d.R. sind die nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nach wenigen Tagen aktualisiert.

  7. #7
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    Aha, die EU kippt die alte Initiative des Bundestages mit der Begründung, dass nur für den KatS Ausnahmeregelungen gelten würden. Nun gibt es einen Führerschein für den Katastrophenschutz, aber der Katastropgenschutz selbst steht nicht im Gesetz drin? Was soll das bedeuten, die nach landesrecht Mitwirkenden Rettungsdienste? Wo bleiben da die weißen Einheiten?

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