Kann sich mal bitte jemand die Mühe machen, in einem Beitrag die wichtigsten Regeln (wer, wann etc) zu dieser Sonderregelung zusammenzufassen?
Zur Belohnung gibt`s ein Getränk nach Wahl... ;-)
Gruß, Mr. Blaulicht
Kann sich mal bitte jemand die Mühe machen, in einem Beitrag die wichtigsten Regeln (wer, wann etc) zu dieser Sonderregelung zusammenzufassen?
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Gruß, Mr. Blaulicht
Das währe interessant. Gestern Abend auf Übung wurden auch wieder Parolen rumgeworfen von wegen das gewisse Sachen einfach so dann währen. Solche Sachen wie "nach zwei Jahren wird der dann zivil umgeschrieben...." oder aber auch "es wird dann einen Betreuer geben der die Einweisung auf die Fahrzeuge macht und den Leuten das nötige Wissen beibring..." Das kann ich mir nicht vorstellen das es so laufen wird. Weil dann währe jeder von uns blöd der seinen C auf normalen Wege gemacht hat.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hier erstmal der Gesetzestext: http://www.feuerwehr.de/news/2009/07...zes_090717.pdf
Zusammenfassender kann man es eigentlich nicht ausdrücken, ohne damit weitere Sch***hausparolen zu provozieren.
Natürlich wird die genaue Regelung am Ende geschätzte 16 Varianten umfassen.
Ich würde noch ein paar Tage abwarten, bis das 5. und 6. Änderungsgesetz im StVG bei Juris berücksichtigt sind, dann hat nämlich direkt alles im Zusammenhang.
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