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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

  1. #61
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    Zitat Zitat von raz Beitrag anzeigen
    die Jungs bei der BF bekommen ja auch alle den Führerschein vom Arbeitgeber...
    Wieder falsch.
    Es gibt auch BF's, die entsprechende Führerscheinklassen bei der Einstellung voraussetzen.
    Und dass das als Arbeitgeber eine etwas andere Lage ist, als im ehrenamtlichen Bereich, wurde hier nicht nur einmal erwähnt.

  2. #62
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Der Vergleich hinkt gewaltig...
    Inwiefern?

    In beiden Fällen bleiben die großen, roten Autos eben stehen, wenn sich die Kommune nicht darum kümmert, dass es eine ausreichende Anzahl Fahrer gibt.

  3. #63
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Inwiefern?

    In beiden Fällen bleiben die großen, roten Autos eben stehen, wenn sich die Kommune nicht darum kümmert, dass es eine ausreichende Anzahl Fahrer gibt.
    Ganz einfach...
    Der BFler ist zur Arbeitsleistung verpflichtet ... Der FFler kann nachdem er seinen Schein hat wieder austreten ... Wobei wir wieder beim verpflichten wären. ;-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #64
    raz Gast
    Öhm... ihrh abt aber gesehn das ich mich auf die ebenfalls städtisch oder Kommunal beschäftgigen vom Bauhof beziehe :) Die bekommen den ja auch.
    @ überhose:
    Gut ich kenne das so, dass nur Klasse B Vorraussetzung ist.

  5. #65
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    Zitat Zitat von raz Beitrag anzeigen
    Öhm... ihrh abt aber gesehn das ich mich auf die ebenfalls städtisch oder Kommunal beschäftgigen vom Bauhof beziehe :) Die bekommen den ja auch.
    Wieder falsch. Die Kommunen, die ich kenne, die den (ausgewählten!) FWlern die Führerscheine bezahlen, schreiben ihre Arbeitsstellen für den Bauhof, wenn da eine Führerscheinklasse benötigt wird, eben mit dieser als Voraussetzung aus.

  6. #66
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ganz einfach...
    Der BFler ist zur Arbeitsleistung verpflichtet ... Der FFler kann nachdem er seinen Schein hat wieder austreten ... Wobei wir wieder beim verpflichten wären. ;-)
    Und der BFler kann nicht kurz darauf den Arbeitgeber wechseln?
    Ich kenne jemanden, der das kurz nach dem BmD(F) gemacht hat, was beim alten Dienstherren nur mäßige Begeisterungsstürme hervorgerufen hat.

    Wieso ist der mögliche (bei vernünftiger Personalauswahl total fiktive) Austritt bei vielen anderen Ausbildungen, für die die Kommune auch bezahlen muss (und sei es nur der Lohnersatz für einen zweiwöchigen FIII-Lehrgang), kein Problem?

    Die Gefahr der Fehlinvestitionen kann man durch geeignete Personalauswahl recht gut reduzieren, und wenn dann halt wirklich mal einer von zehn plötzlich austritt (oder krank wird oder tot umfällt), dann muss man damit eben zurecht kommen. Man hat dann wenigstens noch neun andere. Andernfalls bleiben die Autos komplett stehen.

    An der vollen Bezahlung des Führerscheins auch für FF-Angehörige führt IMO bei den meisten Kommunen langfristig kein Weg vorbei. Selbst wenn ich das Geld hätte, würde ich es sicher nicht für die Feuerwehr ausgeben. Und immer mehr meiner Kameraden denken genau so, auch wenn es immer noch einige geben, die auch mal mehrere tausend Euro dafür bezahlen, um die roten Autos fahren zu dürfen.

  7. #67
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    Sicher kann er ...
    Das liegt aber auch am Gesetz.
    Wir Beamten sind Kraft Gesetz nach der Ausbildung erstmal entlassen.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Und der BFler kann nicht kurz darauf den Arbeitgeber wechseln?
    Ich kenne jemanden, der das kurz nach dem BmD(F) gemacht hat, was beim alten Dienstherren nur mäßige Begeisterungsstürme hervorgerufen hat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #68
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ...

    Wieso ist der mögliche (bei vernünftiger Personalauswahl total fiktive) Austritt bei vielen anderen Ausbildungen, für die die Kommune auch bezahlen muss (und sei es nur der Lohnersatz für einen zweiwöchigen FIII-Lehrgang), kein Problem?...
    Weil man mit den meisten anderen Lehrgängen (die ein Bruchteil eines Führerscheins kosten) in der "freien Welt" nichts anfangen kann!

    Es gibt zwar ein paar wenige Gegenbeispiele:

    Führerschein - überall wo Großfahrzeuge bewegt werden sollen (bis hin zur Spedition)
    Motorsäge - immerhin kann man mancherorts als "Brennholzselbstwerber" in den Wald
    Atemschutz {+G26.3} - Gefahrstoff verarbeitende Betriebe

    aber

    Funk - ? (um sich mit der Antenne bei der Arbeit nicht das Auge auszustechen?!*g*)
    Gefahrgut - ?
    Technische Hilfe - ?
    Truppmann - ?
    Truppführer - ?
    Gruppenführer - ?
    Zugführer - ?
    Brandsicherheitswachdienst - ?
    etc etc - ?

  9. #69
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    Mit dem Zugführerlehrgang hast du z.B. in manchen Bundesländern die Befähigung zum Brandschutzbeauftragten. Kannst du auch was mit anfangen. Kosten für die Firma keine, für die Gemeinde einiges, weil wer ZF hat, hat nicht nur TM, TF, GF und ZF Lehrgang...
    Viele Grüße

    Christian

  10. #70
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    Zitat Zitat von alarma Beitrag anzeigen
    Weil man mit den meisten anderen Lehrgängen (die ein Bruchteil eines Führerscheins kosten) in der "freien Welt" nichts anfangen kann!
    Ja und?
    Ich will den Führerschein aber nicht in der "freien Welt" nutzen, ich will/soll/muss ihn für die Feuerwehr nutzen. Deswegen sollte der Träger der Feuerwehr den auch bezahlen, sonst bleiben die Kisten eben stehen. Eigentlich wäre es sogar logisch, den Führerschein zu bezahlen, wenn man ihn auch außerhalb nutzen kann. Quasi als Mehrnutzen für den, der nicht unwesentlich Freizeit und Arbeit für etwas investiert, dass die Gemeinde ansonsten für wesentlich mehr Geld anderweitig sicherstellen müsste. Für die Frage, ob die Gemeinde Führerscheine bezahlen muss, um den Brandschutz sicherzustellen, ist die Frage, ob man den Führerschein noch anderweitig nutzen kann, doch total unerheblich.
    Umgekehrt würde die Logik doch bedeuten, dass jemand, der den Führerschein über seinen Arbeitgeber bekommen hat, von diesem die Auflage erhält, damit keine Feuerwehrfahrzeuge zu fahren. Dafür hat der AG den Führerschein schließlich nicht bezahlt. Bißchen Panne, oder?

    Bei Leute in entsprechenden Positionen machen zwei Wochen Lohnausfall durchaus schonmal etwas an Geld aus. Schicken wir die dann auch nicht mehr zu Führungslehrgängen an die Landesfeuerwehrschulen.

  11. #71
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    Die Hauptsorge der meisten Gemeinden ist doch das Leute in die FF eintreten, den teuren Führerschein abgreifen und dann wieder abhauen.

    Aus diesem Grund sind Verpflichtungsverträge ja in Mode gekommen. So auch bei uns.
    Mindestens ein paar Jahre der Feuerwehr Lübeck (egal welche FF(sogar der wechsel zur BF wäre möglich) innerhalb der Stadt bleibt ohne Folgen). Verlässt man den Stadtfeuerwehrverband, so muss man anteilig an die verbleibenden Jahre den FS zurückbezahlen. Auch Ratenzahlung ist möglich.

    @Flesch
    Das jemand in die FF eintritt um einen ZF Lehrgang zu bekommen, dann wieder austritt um als BS-Beauftragter zu arbeiten hab ich noch nie gehört. Daher besteht für diese "Kostenfalle" keine reelle Gefahr.

    @nederrijner
    Wenn es so gut bezahlte Menschen sind, ist das halt so. Dann beißt die Stadt ja auch in den sauren Apfel und zahlt.

    Und gegen private oder ehrenamtliche Nutzung hat auch kein Arbeitgeber der den Schein bezahlt hat etwas, solange der Arbeitnehmer im Unternehmen verbleibt. Also vergleichbare Situation wie bei der FF.



    Überall ist einfach nur die Angst in eine "Luftnummer" zu investieren.

  12. #72
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    Zitat Zitat von alarma Beitrag anzeigen
    Weil man mit den meisten anderen Lehrgängen (die ein Bruchteil eines Führerscheins kosten) in der "freien Welt" nichts anfangen kann!
    Lösen wir uns mal von dem rein beruflichen Nutzen. Der ist ja beim Führerschein nun auch nicht mehr ohne weiteres gegeben. Und dann?
    • Ich habe durch diverse Lehrgänge, vom TM1 an, ein Grundwissen an Mechanik, Physik u.ä., was mir auch im Leben außerhalb der Feuerwehr hin und wieder nützlich sein kann.
    • Ich habe durch die Feuerwehr meine handwerklichen Fähigkeiten in höherem Maße, als ich sie als purer Büromensch hätte - für kleinere Heimwerkertätigkeiten ganz nützlich.
    • Ich habe EH-Kenntnisse, die ich auch außerhalb der FW nutzen würde.
    • Gleiches gilt natürlich auch für die Kenntnisse der Löschlehre etc.
    • Teile der Führungsausbildungen können mir außerhalb der FW in Aus-/Weiterbildungsmaßnahmen wieder begegnen und dann dieser Abschluss evtl. leichter fallen, da ein Wissen bereits vorhanden ist.
    • Wenn man durch die FW-Tätigkeiten etwas Stressresistenz/"kühlen Kopf" gewinnt, kann auch das nützlich sein.
    • http://www.bibb.de/de/30490.htm
    • Leitersteigen konnte ich vorher auch nicht besonders gut, hat sich durch FW wesentlich gebessert.
    • Mein Motorsägenschein (über FW)...
    • Teilnahme am Fahrsicherheitstrainig...


    Herr Bürgermeister, Rechnung bitte!

  13. #73
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    Der Unterschied ist doch, ob man nur in FW eintritt, um den Führerschein zu machen, nur um danach wieder auszutreten, oder ob man den FS auch in der FW-freien Zeit, sprich Beruf oder Freizeit gebrauchen kann.
    Ich kann die Sorgen, die manche FW haben, gut nachvollziehen. Schließlich kostet so ein Lappen ja auch eine Kleinigkeit.
    Bei den anderen Ausbildung sehe ich den "privaten Vorteil" nicht so gravierend gegeben. Die wenigsten Leute gehen zur FW, um ein Grundwissen an Mechanik, Physik u.ä., handwerkliche Fähigkeiten in höherem Maße, EH-Kenntnisse, Kenntnisse der Löschlehre etc., Stressresistenz/"kühlen Kopf", Leitersteigen, einen Motorsägenschein oder die Teilnahme am Fahrsicherheitstrainig zu erhalten. Das wäre wo anderes billiger bzw. weniger zeitaufwendig, zumal diese Kenntnisse auch wenig zielführend sind.
    Ein Führerschein dagegen ist schon ein gutes Argument, sind mal bei der örtlichen Löschgruppe zu melden. Schließlich wird das ja auch immer gerne wieder als Argument für die Wehrzeit genommen.
    Mein Vorschlag wäre: Aussuchen, welche Person für das Lenken von Großen Roten Autos geeignet ist (u.a. zeitliche Verfügbarkeit), bereits (länger) bestehende Mitgliedschaft, und dann erst die Finanzierung des Führerscheins durch die Kommune. Vorausgesetzt natürlic, es besteht überhaupt Bedarf an LKW-Fahrern. Was bringt es, wenn man zwei LKW in der Halle stehen hat, aber jeder Einzelne eine Führerschein dafür hat?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #74
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    Mal ehrlich, die Gefahr sehe ich nicht wirklich als gegeben an. "Ah, schön dass Du bei der Feuerwehr mitmachen willst - sollen wir Dir nicht den Führerschein bezahlen", wird ja wohl keine Gemeinde sagen.
    Aber wenn Leuten, die seit fünf, zehn oder mehr Jahren ihren Dienst tun, verheiratet sind, Kinder und ihren Job in der Nähe haben, die kurz gesagt in gefestigten Verhältnissen leben, der Führerschein nicht bezahlt wird, obwohl es dringend notwendig wäre, ist das albern. Vor allem, wenn die Begründung lautet, man könnte den ja auch privat nutzen. Klar, der Mann wird alles hinschmeißen und Langholzfahrer in Kanada werden, sobald er den Führerschein hat.
    Aber solange genug FA dann den Lappen privat bezahlen, kann man das ja mal versuchen.

    Das Risiko kann man sehr gut über die Personalauswahl steuern, mit etwaigen Fehlschlägen (Einzelfälle) muss man dann eben leben. Es kann genau so gut sein, dass jemand krank wird oder stirbt. Muss die Witwe dann auch anteilig die Führerscheinkosten zurückzahlen?
    Bei Führungslehrgängen, die je nach Gegend auch ein äußerst knappes Gut sind, existiert das Problem doch genau so. Da wird jemand über mehrere Jahre aufgebaut, zum F III, F IV, F V und F VI geschickt, um dann den Posten des Leiters der Feuerwehr zu übernehmen und macht es dann nicht. Weil er beruflich bedingt wegzieht oder er sich mit anderen Führungskräften über den Haufen wirft oder sonstwas. Ist blöd, aber damit muss man dann zurechtkommen.

  15. #75
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Mein Vorschlag wäre: Aussuchen, welche Person für das Lenken von Großen Roten Autos geeignet ist (u.a. zeitliche Verfügbarkeit), bereits (länger) bestehende Mitgliedschaft, und dann erst die Finanzierung des Führerscheins durch die Kommune. Vorausgesetzt natürlic, es besteht überhaupt Bedarf an LKW-Fahrern. Was bringt es, wenn man zwei LKW in der Halle stehen hat, aber jeder Einzelne eine Führerschein dafür hat?
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Nimm halt ein paar vertretbare Bedingungen:
    - der Kamerad muss/sollte eine feste, im Eigentum stehende Wohnung/Haus (oder einen nachweisbar festen Arbeitsplatz mit regelmäßiger Freistellung) in der zahlenden Kommune haben.
    - Der Kamerad muss/sollte mind. TM1 und 2 haben, evtl. auch Funk/Maschinist-LF. Mit den Lehrgängen hat man dann eine entsprechende Vorlaufzeit, die derjenige schon in der Wehr ist. Sollte kein Problem sein, da dann auch die Fahrpraxis bzw. das Alter stimmiger sind.

    Dann wäre es natürlich noch schön, wenn die Kommunen untereinander sich verpflichten bzw. verpflichtet würden, alle gleich zu handeln, so dass ein Wechsel von einem FS-Inhaber von einer Wehr zur anderen keine Fragen aufwirft. Aber bei der Provinzfürstelei in Feuerwehrdeutschland ist das natürlich Träumerei
    Das für die benötigten Führerscheine ein Bedarf festgestellt wird, und nur in dem Rahmen ausgebildet/gezahlt wird, setze ich mal voraus.

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