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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

  1. #151
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    Bei der Feuerwehr geht es ja noch.

    Was ich nicht verstehe: Warum verdammt nochmal für den Rettungsdienst??

    Jeder normale Arbeitgeber muss seine Arbeiter den Schein machen lassen, für die Pflasterkleber wieder eine Extrawurst???

    Kein Verständnis.

  2. #152
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    Nein, jeder normale Arbeitgeber schreibt in die Stellenausschreibung, dass der entsprechende Führerschein Voraussetzung ist.
    Nur bei den ehrenamtlichen HiOrgs sieht es genauso aus wie bei den Feuerwehren (auch bei den Kilometerleistungen - da steht der Regelrettungsdienst wohl um einiges höher).

  3. #153
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    zumindest bei uns gibts eh keinen rtw mehr der unter 5,5 T wiegt..

  4. #154
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    Zitat Zitat von hansi2k Beitrag anzeigen
    zumindest bei uns gibts eh keinen rtw mehr der unter 5,5 T wiegt..
    ... so kann man das Rechtsproblem auch umgehen.... ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #155
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    ... so kann man das Rechtsproblem auch umgehen.... ;-)
    Dann gibts aber wieder die Möglichkeit der 7,49er Regelung, davon stand auch irgendwas in diesem "Ausweichgesetz/Verordnungsdiens" ^^

    MfG Fabsi

  6. #156
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    Dazu muss die ganze Fahrerlaubnisverordnung noch einmal geändert werden. Bisher ist gesetzlich nur die bis 4,75 to geregelt.

  7. #157
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Bei der Feuerwehr geht es ja noch.

    Was ich nicht verstehe: Warum verdammt nochmal für den Rettungsdienst??

    Jeder normale Arbeitgeber muss seine Arbeiter den Schein machen lassen, für die Pflasterkleber wieder eine Extrawurst???

    Kein Verständnis.
    [Ironie]
    Gehts noch? Für die Schwarzhosenträger und Durstlöscher habe ich kein Verständnis. [/Ironie]

    Es gibt zumindest ein Bundesland, in denen der Rettungsdienst zu 20% ehrenamtlich erfolgen MUSS. Und der KatS wird auch ehrenamtlich erbracht. Wir haben kein Fahrzeug unter 3,5 Tonnen (doch eins, den ELW T4)....

    Ich bin zwar kein Freund von der jetzigen neuen Lösung, aber es ist zumindest mal eine Lösung. Ob man die Regelung umsetzt hängt auch von der jeweiligen Organisation ab.
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  8. #158
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Bei der Feuerwehr geht es ja noch.

    Was ich nicht verstehe: Warum verdammt nochmal für den Rettungsdienst??

    Jeder normale Arbeitgeber muss seine Arbeiter den Schein machen lassen, für die Pflasterkleber wieder eine Extrawurst???

    Kein Verständnis.
    Ja, verstehe ich auch nicht. Wo doch jeder weiß dass...

    a) die Fahrphysik und Verkehrsvorschriften bei Feuerwehrfahrzeugen ganz anders sind als bei Rettungsdiensten (zu denen übrigens in diesem Gesetzentwurf auch die HirOrgs zählen)

    b) Feuerwehrler von Natur aus schon viel besser Auto fahren können als andere Leute.

    Geht's noch?

  9. #159
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    Das ist nicht der Punkt.
    Guck mal wer von den beiden sein Geld damit verdient. Der Feuerwehrler oder der Rettungsdienstler.

  10. #160
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    Es gibt hauptberufliche Feuerwehrleute und hauptberufliche Rettungsdienstler...

    Es gibt ehrenamtliche Feuerwehrleute und ehrenamtliche Rettungsdienstler....

    Wobei die FFler ja noch freigestellt werden von der Arbeit bei Alarm, die SEG-Einheiten nicht...

    Also, wer bekommt jetzt mehr Geld?
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  11. #161
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    Um es nochmals hervorzuheben: Wenn in diesem Zusammenhang von Rettungsdiensten gesprochen wird, sind damit SEGen, Einsatzeinheiten, Rettungshundestaffeln etc, also alle, die im ursprünglichen Sinn zum Retten da sind, gemeint.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #162
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    Aber auch die Hilfsorganisationen, wo im RD tätig sind, profitieren davon.

  13. #163
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Aber auch die Hilfsorganisationen, wo im RD tätig sind, profitieren davon.
    Genauso wie Berufsfeuerwehren (haben auch einige 7,49t Fahrzeuge) welche nicht im RD Tätig sind.

    Gruß
    Simon

  14. #164
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    Nur geht das bisherige Modell nur bis 4,75 to. Somit für BFs sehr selten einsetzbar.

  15. #165
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Genauso wie Berufsfeuerwehren (haben auch einige 7,49t Fahrzeuge) welche nicht im RD Tätig sind.
    Da lese ich die bayerische Verordnung aber anders:
    Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste,...
    Aber diese ganze Diskussion zeigt ja doch ganz schön, wie "ausgereift" die Verordnung ist, wenn man noch nicht mal eindeutig festhält, für wen sie überhaupt gilt.

    Freiwillige Feuerwehr => Dürfte klar sein, mit der Formulierung ist die BF außen vor.

    nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste => Einfacher wäre es natürlich, die Organisationen deutlich zu benennen. Werden ja schon keine hundert sein. Interessant wird es jetzt, wenn eine BF nach Landesrecht anerkannter Rettungsdienst ist - dann kann die für ihre Angehörigen eine "Feuerwehrfahrerlaubnis" ausstellen, mit der die dann den RTW fahren dürfen (da Aufgabenerfüllung des anerkannten Rettungsdienstes), aber bspw. den 3,8to ELW schon wieder nicht (weil nicht Aufgabenerfüllung des Rettungsdienstes oder einer FF), selbst wenn die im selben Zugverband zum selben Einsatzort fahren.

    der technischen Hilfsdienste => Fällt mir spontan nur THW ein - aber warum schreibt man das dann nicht so in die Verordnung?

    Diese Verordnung ist in so vielen Punkten mehrdeutig und schwammig formuliert, fair wäre es jetzt, den Feuerwehr-/HiOrg-Angehörigen, die aufgrund dieser Verordnung an ein Steuer gelassen werden, wenigstens schon mal eine vergünstigte Rechtsschutzversicherung anzubieten. Denn wenn es knallt, kann jeder halbschläfrige Jura-Student aus dieser "Fahrerlaubnis" eine Wundertüte basteln.

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