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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

  1. #76
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    Die Hessen schliessen sich den bayrischen Forderungen an (u.a. weil das TSF-W tonneweise Wasser geladen hat...)

    Quelle: HNA

    http://www.hna.de/hessensolo/00_2008...ld_Fahrer.html
    MfG

    brause

  2. #77
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    Also wir in Niedersachsen LK Stade werden wohl so eine Art Unterschriftenaktion starten laut unseres GBM.Vielleicht hilft es ja.
    Aber ich schätze mal das wird wie immer für nicht wichtig gehalten bei den Herren Politikern,so wie wir es gewohnt sind von den da oben wenn wir sie mal brauchen.

  3. #78
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    Zitat Zitat von stv. OrtsBM Beitrag anzeigen
    Aber ich schätze mal das wird wie immer für nicht wichtig gehalten bei den Herren Politikern,so wie wir es gewohnt sind von den da oben wenn wir sie mal brauchen.
    Aufgabe der Politiker ist es, dafür zu sorgen, dass die Feuerwehrangehörigen entsprechend qualifiziert werden. Dazu gehört das Bezahlen der notwendigen Führerscheine und eben nicht das Fordern irgendwelcher obskurer Sonderregelungen, um Geld zu sparen.

  4. #79
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    Zitat Zitat von stv. OrtsBM Beitrag anzeigen
    Also wir in Niedersachsen LK Stade werden wohl so eine Art Unterschriftenaktion starten laut unseres GBM.Vielleicht hilft es ja.
    Aber ich schätze mal das wird wie immer für nicht wichtig gehalten bei den Herren Politikern,so wie wir es gewohnt sind von den da oben wenn wir sie mal brauchen.
    Und wenn ihr dann Fzg. mit 4,5t zGG bekommt, startet ihr dann wieder eine Unterschriftenliste?

    Die Kommunen sollen ausreichend Führerscheine bezahlen und nicht nur jammern.
    MfG

    brause

  5. #80
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    Zitat Zitat von stv. OrtsBM Beitrag anzeigen
    Also wir in Niedersachsen LK Stade werden wohl so eine Art Unterschriftenaktion starten laut unseres GBM.Vielleicht hilft es ja.
    Aber ich schätze mal das wird wie immer für nicht wichtig gehalten bei den Herren Politikern,so wie wir es gewohnt sind von den da oben wenn wir sie mal brauchen.
    Ich halte genau so wie brause und nederrijner recht wenig davon irgendwelche Unterschriftenaktionen zu starten. Aufgabe der Kommune ist es eine ausreichent leistungsstarke und leitungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Dazu zählt auch Personal in ausreichender Stärke auszubilden. Beim Gruppenführerlehrgang sagt ja auch keiner: "Nein der ist zu teuer, lasst uns eine Unterschriftenliste machen damit alle mit Grundlehrgang zum Gruppenführer befördert."
    Viel günstiger ist der der F3 am IDF NRW in Münster auch nicht, da kosten die zwei Wochen 1470€ plus die Lohnfortzahlung.

    Gruß
    Reissdorf

  6. #81
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    Zitat Zitat von Reissdorf Beitrag anzeigen
    Viel günstiger ist der der F3 am IDF NRW in Münster auch nicht, da kosten die zwei Wochen 1470€ plus die Lohnfortzahlung.
    Die Lehrgangskosten zahlt bei öffentlichen Feuerwehren (FF) aber das Land, die Gemeinden sehen diese Kosten also nicht. ;)

    Trotzdem kann es nicht so schwer sein, bei Fahrzeugen für hunderttausende von Euro zehn- oder zwanzigtausend Euro für ein paar Führerscheine auszugeben. Bei geschickter Planung (Zusammenschluss mit anderen Wehren, Sonderkonditionen bei einer Fahrschule) lassen sich die Kosten gegenüber einem Führerscheinerwerb auf normalen Wege nochmals drücken.

  7. #82
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    Hallo,
    ich halte von derzeitigen Aktionen überhaupt nichts und würde mich auch nicht daran beteiligen. Sowas kann wieder schnell zum Selbstläufer werden; erst gibt´s ne Befreiung bis 4,25t, dann 7,5t und anschl. sind die Fahrzeuge führerscheinfrei. - Sowas hat es ja schließlich auch schon mal gegeben.
    Dann stellt sich wieder die Frage, wer haftet wenn was schief geht? - Derjenige der die Ausnahme zulässt, also der BMV bestimmt nicht. Die Verantwortung wird wieder so weit wie möglich die Verwaltungen runter gebrochen.

    Es würde mich aber nicht überraschen, wenn der BMV sogar Verständnis hat und Ausnahmen zulässt. Wenn man sich mal damit beschäftigt, in welchen Bereichen Behörden und gerade die letzt genannte, selbst erlassene Vorschriften durch Ausnahmen für den eigenen Geschäftsbereich durchlöchern um Kosten zu sparen. :-(

    Bis dann

    Dominic

  8. #83
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    also meine meinung im kurzen:
    Es hat durchaus seinen Sinn, dass man mit einem PKW Führerschein auch nur PKW fahren darf.
    Als LKW Fahrer lernt man auf ganz andere Sachen zu achten im Straßenverkehr bzw vom gesamten Fahrverhalten "anders" zu fahren.
    Und gerade bei der Feuerwehr halte ich das für sehr wichtig.

    Es ist nämlich was ganz anderes als mit einem normalen PKW Führerschein einen ganz großen PKW zu fahren.

    Auch wenn das die Geilheit einiger die scharf drauf sind zu fahren, trüben wird, ich finde die Lösung ausnahmegenehmigungen etc völlig daneben. Man sollte dahin arbeiten, dass die Leute vernünftig darauf ausgebildet werden. Aber nicht die Lösung "wir erlaubens einfach".

    MkG

  9. #84
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    Immer diese sinnfreien Diskussionen die Stadt Neustadt am Rübenberge ist aufgewacht ob des Problems und beschafft jetzt nur noch Fahrzeuge mit leichtem Fahrgestell, die beladen maximal 3,49 Tonnen wiegen....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #85
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Immer diese sinnfreien Diskussionen die Stadt Neustadt am Rübenberge ist aufgewacht ob des Problems und beschafft jetzt nur noch Fahrzeuge mit leichtem Fahrgestell, die beladen maximal 3,49 Tonnen wiegen....
    Wie soll das denn verstanden werden? Brauch man in Neustadt am Rübenberge keine vollwertigen Fahrzeuge (TSF-W aufwärts) mehr? Was für Fahrzeuge sollen denn das sein? Mini-LFs mit Truppbesatzung und Minimalausrüstung? Das Konzept würde ich gern gern mal näher erläutert haben. So, wie Du das hier einwirfst, klingt das zunächst absolut unausgegoren.
    MkG
    Rundhauber

  11. #86
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Das Konzept würde ich gern gern mal näher erläutert haben. So, wie Du das hier einwirfst, klingt das zunächst absolut unausgegoren.
    Da würde ich dann entsprechend drum bitten, ein neues Thema aufzumachen, wenn´s nicht nur ein kurzer Ausflug ist... ;-)

  12. #87
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    Feuerwehr - Fahrerlaubnis Klasse B 3,5 t/4,25 t

    Hallo,
    habe dieses hier: http://www.kfv-goe.de/infos/2008/feu...isklasse_b.pdf gerade im Netz gufunden! Das finde ich ist schonmal eine gute Sache was meint Ihr?

    MfG
    Bert86

  13. #88
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    Eine wirklich gute Sache. Hoffe sowas ist auch für andere Bundesländer denkbar!

  14. #89
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    ganz klare Meinung:

    Ich bin dagegen!!!

    1. Einen LKW zu fahren heißt etwas ganz anderes, da muss man fahrtechnisch einiges anders machen.

    2. Wies drin steht mit dem "gerade jüngere Fahrer dürfen nicht". Das ist auch absolut richtig so! Ich vertrete hier mit aller Macht die Meinung dass man MINDESTENS aus der Probezeit raus sein muss um ein Dienstfahrzeug zu fahren. Nicht nur weils ein anderes Auto ist, sondern auch weils was mit der Reife der Leute zu tun hat und man sich darüber bewusst sein sollte, dass man im Dienste der Stadt unterwegs ist und ein Bild in der Öffentlichkeit abgibt. Was krieg ich immer nen Hals wenn ich 18 jährige Trupps mit nem MTF durch die Gegend fahren sehe und die sich ganz für cool halten mit einem Feuerwehrauto Mädels anzumachen oder zu heizen etc etc etc ppp....

    3. von Alarmfahrten von 18jährigen die letzte Woche ihre Führerscheinprüfung bestanden haben und seit gestern dann ihren Melder haben und womöglich ihren ersten Einsatz überhaupt selber fahren fang ich wohl am besten erst garnicht an...
    Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"

  15. #90
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    Dazu wird es mit Sicherheit "örtliche Regelungen" geben.Bei uns braucht man selbst wenn man den C(e) hat mehrere Einweisungsfahrten mit dem Kommandanten, danach noch mehrere Übungsfahrten bis mal daran gedacht werden kann das derjenige Einsatzfahrten macht. Und so wird mit ziemlicher Sicherheit jede Wehr ihren eigenen Weg finden.

    Grundsätzlich finde ich die Regelung nicht verkehrt WENN die Vorraussetzungen geschaffen werden. Also wie schon oben geschrieben eigene Regelungen und gewisse Punkte.

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