Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
Gehts da nur um FFW und KatSch-FZG'e oder auch RD ?
Zitat Zitat von Peterwurst Beitrag anzeigen
...durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste und der Technischen Hilfsdienste mit einem Pkw-Führerschein künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen.
Da ich hier was schreiben muss sag ich ganz frech: Nö *scnr*