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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

  1. #106
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    Greetz

    Benni

  2. #107
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    Hallo.

    Jetzt sind wir schon bei 7,5t. Das wird ja immer besser! Demnächst braucht man dann wohl keinen Führerschein mehr für Einsatzfahrzeuge. Dann könnte man ja auch für Zivis im RD ne Ausnahmeregelung treffen, damit die RTW fahren können!

    Armes Deutschland.


    Gruß 4-44-3

  3. #108
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    also aus meiner Sicht kann ich die Ausnahmeregelung für 7,5-Tonner nur unterstützen. Schön langsam schauts nämlich bei den kleineren Feuerwehren richtig schlecht mit Fahrern aus.
    Leider sehen die Gemeinden (bei uns) immer noch keinen Handlungsbedarf (oder scheuen - wider besseren Wissens - einfach den finanziellen Aufwand). Die hätten jetzt so lange gewartet, bis mal jemand wegen sowas gestorben wäre, da geb ich dir Brief und Siegel drauf. Selbst bei unserer Stützpunktfeuerwehr ist es schon passiert (ungünstige Personalsituation an einem Feiertag), dass das Erstangriffsfahrzeug (LF16/12) erst nach knapp 10 Min. rausgefahren ist (sonst üblicherweise in 3 bis 4 Min. draußen), weil kein Fahrer da war. So viel zum Thema: gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist. Aber man hofft hier halt immer sehr optimistisch, dass nichts (schlimmeres) passiert.
    Allerdings in einem Punkt muss ich dir schon recht geben: schön langsam wirds schwierig, gute Argumente zu finden, warum dann ein Fahrer bei der Feuerwehr ein geringeres Sicherheitsrisiko auf der Straße darstellen soll, als ein Fahrer beim RD.

  4. #109
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    naja gut. Vor den EU-Richtlinien durfte man auch mit nem normalen PKW-Schein bis 7,5to fahren. Gab es dadurch in den vergangenen Jahrzehnten mehr Unfälle?
    Man sollte halt dann aber schon etwas auf ein Fahrer-Training achten, damit nicht gleich FS-Frischlinge hinter das Steuer vom LF8 dürfen.
    Ansonsten bin ich auch dafür hier back-2-roots zu gehen.
    (wobei es mir mittlerweile wurscht wäre, da ich nen C hab :-)...)
    Greetz

    Benni

  5. #110
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    Die Entscheidung, wer ein Fahrzeug bewegt, obliegt ja ohnehin in letzter Instanz (Führerschein hin oder her) dem Kommandanten. Nachdem der aber dann auch die Verantwortung trägt, wird er sich wohl schon aus eigenem Interesse davor hüten, einen Führerscheinneuling einen Einsatz fahren zu lassen.

  6. #111
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    Bei uns war es vor kurzem auch so, Brand von Fachwerkhäusern in Northeim (NDS). Es gab 2 oder 4 Feurwehren die mit 7-8 Leuten am Gerätehaus und hatten keinen Fahrer. Dann muss erst einer aus der Stadt hingefahren werden, also wieder 2 Leute die kurzzeitig ausfallen. Bei uns hat einer gerade den großen Lappen vom Arbeitsamt bekommen und ein anderer Landwird hat auch den großen und macht zur Zeit Maschinisten Lehrgang. Aber bis vor kurzem war es bei uns auch nicht leicht, gerade vormittags, wenn die auch noch bei der Arbeit sind. Viele Grüße

  7. #112
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    Ja schön und gut, aber hier geht es um diesen komischen 4,25 t Sonderführerschein. Selbst mit dieser Regelung hättet ihr auch bloss keinen Fahrer gehabt.

    Also die Regelung mit den 4,25 t ist schwachsinn, ich sehe es auch so, back to the roots.
    `Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`

  8. #113
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    Neue Meldung des DFV: http://web34.server70112.mivitec.net...wpresse&ID=914

    Auszüge aus diesem humoristisch sehr gelungenen Text:
    Wir fordern eine organisationsinterne Unterweisung ohne jede Prüfung für diese Fahrzeuge“, sagt Kröger.
    ...
    „Nicht anders ist zu erklären, dass die EU die Feuerwehr – die in Deutschland zahlenmäßig größte Organisation im Bevölkerungsschutz – nicht als Teil des Katastrophenschutzes anerkennt.“
    ...
    dass darüber hinaus eine praktikable und mit dem geringsten möglichen Aufwand verwirklichbare Lösung für das Führen von Feuerwehr-Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen geschaffen wird. Dazu soll die Fahrerlaubnisverordnung so verändert werden, dass der Aufwand für Ausbildung und Prüfung auf ein unabdingbares Mindestmaß an praktischer Ausbildung reduziert wird. Die EU-konforme Fahrerlaubnisprüfung stellt dann sicher, dass optional nach zwei Jahren eine prüfungsfreie Umschreibung in eine zivile Fahrerlaubnis möglich ist.
    ...
    Manchmal wünscht man sich doch, die würden ganzjährig Ski fahren, oder Musikwettbewerbe durchführen. Wenn die anfangen, Interessen zu vertreten (von wem auch immer), wirds regelmäßig peinlich.
    Geändert von überhose (01.05.2009 um 12:10 Uhr)

  9. #114
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    So sind halt Superkröger et al..

    Immer wieder für einen Lacher gut.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #115
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    Selbst wenn es mal eine solche Regel geben sollte, was ich nicht glaube, ändert das nichts daran dass ein 7,49 t schweres LF8 (hatten wir bis vor drei Jahren) die gleichen abmaße haben kann wie ein schweres TLF oder LF 10/6.
    Unser altes LF8 durften aj noch die alten Hasen fahren mit dem alten PKW Führerschein.
    was meint Ihr wie oft die nen Bürgersteig mitgenommen haben? Geschweige denn richtig rückwärts setzten konnten.
    Daher vertrete ich die Meinung dass man lieber einen C Führerschein machen sollte und dann immer regelmäßig fahren sollte.
    Ich habe meine Klasse C auch über die Feuerwehr gemacht (zu 100%). Ich fahre sehr oft mit den Feuerwehrfahrzeigen bei uns, da ich privat nicht die Gelegenheit habe.
    aber die LKW Fahrer unter uns sind auch immer dazu bereit mit einem ne Runde zu drehen.

  11. #116
    dd1al Gast

    Feuerwehr-Führerschein

    Quelle: http://auto-presse.de/news-auto.php?...w&newsid=37648



    Für Feuerwehr-Fahrzeuge gibt es ab sofort einen speziellen Führerschein. Für das Fahren von Fahrzeugen bis 4,75 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht muss demnach nur eine interne Ausbildung und Prüfung bei der Feuerwehr absolviert werden.


    Feuerwehr-Führerschein ist da

    22.07.09 – Für Feuerwehr-Fahrzeuge gibt es ab sofort einen speziellen Führerschein. Ein entsprechendes Gesetz ist nun in Kraft getreten. Für das Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis 4,75 Tonnen muss demnach nur eine interne Ausbildung mit abschließender Prüfung bei der Feuerwehr absolviert werden. Für Fahrzeuge mit 7,5 Tonnen erfolgt laut dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV) eine vereinfachte Ausbildung mit Prüfung an einer regulären Fahrschule. Mit dieser Maßnahme werden die rund 100 000 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr gestärkt. Durch eine EU-Regelung waren die ehrenamtlichen Helfern bisher verpflichtet, einen Führerschein für mittelschwere Lkw (Klasse C1) zu erwerben. Dies wirkte abschreckend auf den Nachwuchs. mid/bp

  12. #117
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    Zitat Zitat von dd1al Beitrag anzeigen
    Durch eine EU-Regelung waren die ehrenamtlichen Helfern bisher verpflichtet, einen Führerschein für mittelschwere Lkw (Klasse C1) zu erwerben. Dies wirkte abschreckend auf den Nachwuchs.
    Dieser Satz erinnert mich an: "Die Erde ist eine Scheibe"

  13. #118
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    Naja, irgendwie muss der Blödsinn ja schmackhaft gemacht werden, notfalls mit falschen Fakten!

    Haben wir eigentlich keine anderen Probleme?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  14. #119
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Haben wir eigentlich keine anderen Probleme?
    Momentan eigentlich nicht. Die Skimeister sind gekürt, die Musikzüge mit Gold behangen, und die Feuerwehrolympiade richten dieses Jahr andere aus.
    Und alles andere läuft doch perfekt, oder etwa nicht...

  15. #120
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Dieser Satz erinnert mich an: "Die Erde ist eine Scheibe"
    Mich eher an "Niemand möchte eine Mauer bauen"

    Und vergiss nicht, es sind dieses Jahr Wahlen.

    In meinen Augen gehört die Bande vom DFV gefragt ob Sie noch ganz normal ist..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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