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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

  1. #136
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    Zitat Zitat von grab3107 Beitrag anzeigen
    Das kann ich mir nicht vorstellen das es so laufen wird. Weil dann währe jeder von uns blöd der seinen C auf normalen Wege gemacht hat.
    Es wird keinen C geben. Bei C1 ist Schluss.

    Der Rest wird spannend.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #137
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    Hier erstmal der Gesetzestext: http://www.feuerwehr.de/news/2009/07...zes_090717.pdf
    Zusammenfassender kann man es eigentlich nicht ausdrücken, ohne damit weitere Sch***hausparolen zu provozieren.

    Natürlich wird die genaue Regelung am Ende geschätzte 16 Varianten umfassen.

  3. #138
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    Zitat Zitat von Dove Beitrag anzeigen
    der Anhänger darf bei der Klasse B nicht mehr als 750 Kg wiegen (voll beladen). Das mit dem "Der Anhänger darf nicht mehr wiegen als das Zugfahrzeug" kam zusätzlich hinzu, damit nicht ein Zugfahrzeug, dass 500Kg wiegt, einen Hänger hinterhängt, der 750 wiegt, da dieser sonst das Zugfahrzeug sonst wo hinschiebt beim bremsen, aber nicht anhält.
    Hmm?
    § 6 (1) FEV lässt eindeutig Anhänger mit einer zGM > 750 kg zu.

  4. #139
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Hier erstmal der Gesetzestext: http://www.feuerwehr.de/news/2009/07...zes_090717.pdf
    Zusammenfassender kann man es eigentlich nicht ausdrücken, ohne damit weitere Sch***hausparolen zu provozieren.

    Natürlich wird die genaue Regelung am Ende geschätzte 16 Varianten umfassen.
    Danke! Gibt es auch eine druckbare Variante?

  5. #140
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    Ich würde noch ein paar Tage abwarten, bis das 5. und 6. Änderungsgesetz im StVG bei Juris berücksichtigt sind, dann hat nämlich direkt alles im Zusammenhang.

  6. #141
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich würde noch ein paar Tage abwarten, bis das 5. und 6. Änderungsgesetz im StVG bei Juris berücksichtigt sind, dann hat nämlich direkt alles im Zusammenhang.
    Würde ich auch empfehlen. I.d.R. sind die nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nach wenigen Tagen aktualisiert.

  7. #142
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    Aha, die EU kippt die alte Initiative des Bundestages mit der Begründung, dass nur für den KatS Ausnahmeregelungen gelten würden. Nun gibt es einen Führerschein für den Katastrophenschutz, aber der Katastropgenschutz selbst steht nicht im Gesetz drin? Was soll das bedeuten, die nach landesrecht Mitwirkenden Rettungsdienste? Wo bleiben da die weißen Einheiten?

  8. #143
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    Hallo rotkreuz,
    das war auch mein erster Gedanke. Vom Katastrophenschutz - der ja eigentlich der Aufhänger für die Führerscheindebatte war - hört man nun gar nichts mehr.
    Scahde.

  9. #144
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    ja, unser RP (Freiburg) prüft gerade wie die weißen Einheiten eingebunden werden, eventuell ist mit dem Rettungsdienst der KatS gemeint..........(meine Vermutung)

  10. #145
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    Deutschland eben!

    Also zuerst freue ich mich das unser stures Land doch tatsächlich eine Feuerwehrkonforme Lösung erarbeitet hat. Jedoch leider mal wieder nur "halbherzig". Warum weitet man die "Sondererlaubnis" nicht bis C aus??? Und zwar für alle HiOrgs und KatSchutzbehörden???

    Ich schaue imemr noch neidisch über die Alpen nach Österreich (und man mag es kaum glauben auch die sind in der EU) wo es einen echten Feuerwehrführerschein gibt. Jeder Feuerwehrangehörige (aktiv) welcher einen PKW Führerschein besitzt UND einen Feuerwehrinternen Lehrgang (Fahrschule intern) abgelegt / besucht hat. Darf ALLE Feuerwehrfahrzeuge im Einsatzfall bewegen (auch Busse).

    Warum bekommen das die Ösis hin und wir nicht?

  11. #146
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    Zitat Zitat von RoterZwerg Beitrag anzeigen
    Ich schaue imemr noch neidisch über die Alpen nach Österreich (und man mag es kaum glauben auch die sind in der EU) wo es einen echten Feuerwehrführerschein gibt. Jeder Feuerwehrangehörige (aktiv) welcher einen PKW Führerschein besitzt UND einen Feuerwehrinternen Lehrgang (Fahrschule intern) abgelegt / besucht hat. Darf ALLE Feuerwehrfahrzeuge im Einsatzfall bewegen (auch Busse).

    Warum bekommen das die Ösis hin und wir nicht?
    - Die "Ösis" haben genau solche dem Föderalismus geschuldeten Unterschiede wie wir sie haben werden. Das der PKW-Schein (also B) reicht, ist z.B. nicht überall der Fall.
    - Sollte mal ein "Ösi" mit Feuerwehrführerschein in ein anderes Land (außer D, m.W. akzeptieren wir den) fahren, könnte der Probleme kriegen.
    - Bei den Ösis läuft es mit Ausbildung, Prüfung und Befristung (auch wenn die mit 10 Jahren ausgesprochen großzügig ist).
    - Die "Ösis" haben mit dem Gedanken eines Feuerwehrführerscheines aus einem sehr fragwürdigen Umstand heraus angefangen. Stichwort: Alkohol.

    So neidisch braucht man da also gar nicht hinschauen.

  12. #147
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    Zitat Zitat von RoterZwerg Beitrag anzeigen
    Warum weitet man die "Sondererlaubnis" nicht bis C aus???
    Weil ein 7,5-Tonner noch recht ähnlich fährt wie ein Auto, Großfahrzeuge aber defintiv nicht mehr!?!

    Wenn ich da an unser MZF 2 mit 7,49t denke, das fährt sich abgesehen davon dass es ein bisschen höher und breiter und länger ist nicht so sehr anders als z.B. ein TSF.
    Unser 10 Jahre altes TLF 16/25 aber, bei dem du wirklich den richtigen Gang drin haben musst, wenn du nicht am Berg stehen bleiben willst und das bei 70 auf der Landstraße schon ganz schön schwingt, ist etwas VÖLLIG anderes, und ich würde das nicht jedermann zutrauen, dieses Fahrzeug fahren zu können...

  13. #148
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    Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
    Wenn ich da an unser MZF 2 mit 7,49t denke, das fährt sich abgesehen davon dass es ein bisschen höher und breiter und länger ist nicht so sehr anders als z.B. ein TSF.
    ...und hier besteht die große Gefahr: Am Lenkrad merkt man kaum einen Unterschied zu einem <3,5 Tonner. Die Physik sagt dann aber was Anderes....
    Greetz

    Benni

  14. #149
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    Zitat Zitat von Bugs B Beitrag anzeigen
    ...und hier besteht die große Gefahr: Am Lenkrad merkt man kaum einen Unterschied zu einem <3,5 Tonner. Die Physik sagt dann aber was Anderes....
    Kann ich nur bestätigen. Nur mal aus eigener Erfahrung. Als ich das erste Mal in unserem (damals neuen, jetzt zum Glück abgelösten) neuen RTW gesessen bin (Bayern RTW auf VW Crafter) dachte ich mir auch "Heua, da sitzte drinnen wie in deinem Roomster". Aber spätestens auf der Bundesstraße, als es dann mal ans Ausweichen ging (war keine Alarmfahrt, nur gemütlicher KTP mit 80km/h und einem Reh das die Straße kreuzte), da haste auf einmal gemerkt das das wirklich was anderes ist. Und jetzt sind das gerade mal 4-5t!

    Drum bin ich ehrlich gesagt skeptisch wegen dem Führerschein, weil ich finde die C-Ausbildung (oder von mir aus auch die C1, ist ja fast das selbe) kann das net ersetzen. OK, wir müssen von der Arbeit aus einmal im Jahr auf den Verkehrsübungsplatz und mit den großen Dingern üben. Das finde ich wirklich gut. Aber hat das dann auch der Inhaber des "Feuerwehr-Führerscheins"?

    Es mag sein das ich das jetzt zu schwarz sehe und sich doch alles sehr gut entwickelt, aber ehrlichgesagt bleibt da ein leichter Nachgeschmack meienr Ansicht nach.

  15. #150
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    So, nachdem aus mehreren Ländern verlautet, dass man sich erst untereinander abstimmen will, um möglichst übereinstimmende Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, hat mein Lieblingsfeuerwehrland schon mal angefangen (wäre ja auch blöd, wenn man plötzlich auf die Nachteile des Föderalismus verzichten würde...):
    http://www.feuerwehr.de/news/2009/10..._oder_RD-1.pdf

    Schauen wir uns das Ergebnis mal an:
    • Die Ausbilder werden einfach von der jeweiligen Org bestimmt - eine "Ausbilderausbildung" oder übergeordnete Prüfung der Ausbilder gibt es nicht.
    • Das gleiche gilt der Einfachheit halber auch für die Personen, die am Ende die "Prüfung" abnehmen.
    • Mal was Positives: In Verwaltungsschulen könnte man die Verordnung als Paradebeispiel für das Thema "unbestimmter Rechtsbegriff" nutzen...
    • Sonder-/Wegerecht wird bei den Ausbildungsthemen nicht erwähnt.
    • Die Ausbildungsdauer: 4 x 45 min... (spätestens hier schlug mein Kopf auf den Schreibtisch auf)
    • Meine persönliche Lieblingsstelle: "Die praktische Ausbildung darf erst im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden, nachdem sich die ausbildungsberechtigte Person davon überzeugt hat, dass das antragstellende Mitglied das Führen eines Ausbildungsfahrzeugs gemäß Nr. 3 der Anlage 2 beherrscht" - Wenn ich meinen Chef eine solche Formulierung vorlegen würde, wäre die Wahrscheinlichkeit groß, dass ich das Stück Papier noch in seinem Büro auffressen müsste...

    Übertragen könnte man das ganze Späßchen so: Gemüsehändler Horst hat einen Sprinter-Lieferwagen, sein Sohn Karl darf den mangels Fahrerlaubnis nicht fahren. Also lässt Horst Karl mal einen Vormittag ans Steuer, nach der Mittagsweißwurst kommt Onkel Franz und nimmt eine Prüfung ab - und schon wird Klaus mit dem Sprinter auf die Menschheit losgelassen.
    Das würde bei besagter Menschheit wahrscheinlich zu arger Kritik führen - aber bei der Feuerwehr ist das natürlich alles kein Problem...

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