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StefanK
schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.

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hannibal
Du bist als Fahrer nicht auf der sicheren Seite. Du hast dich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen das das Fahrzeug verkehrstüchtig ist.
Im Zweifelsfall muss dann der Praktikant zu Hause bleiben.
Und glaub mir. Der Staatsanwalt hat im Falle eines Falles eine Menge Zeit dich auseinanderzunehmen.
@grab3107...
Dazu mal meine Meinung:- Hätten die Gesetzgeber die Gewichtsregelungen nicht antasten sollen! Ein LKW beginnt ab 2,5 Tonnen --> Daher das derzeitige Chaos, dass man bis 3,5 to keinen C1 braucht, aber ein schwerer Stuttgarter Luxuswagen mit seinen 2,7 to nicht auf dem Randstreifen parken darf - also muss doch eigentlich jeder Klasse-B Fahrer eine Ausbildung zum C1 mitmachen, damit er die Sonderreglen für Fzge von 2500kg bis 3499kg kennt......
Siehe nur die "Rennpappen der Sprinterklasse", die seit der Änderung von 2500kg auf 3500kg mit 150 über die BAB rauschen und massenhaft Unfälle verursachen! - Zum Thema Überladung: Es kann auch sehr nützlich sein, dass alle RD-Fzge überladen sind... Ein Rettungswachenleiter hatte mal ein Problem mit einer nervigen angehenden NA, die auf dem NEF ihre Praxisausbildung machen wollte. Er bat die vorgesetzte Stelle die Frau nicht mehr auf seinem NEF einzusetzen. Dieses wurde abgelehnt. Der RWL fuhr mit dem NEF auf die geeichte Waage, stellte fest, dass das Fzg beladen 3250kg wiegt. Zzgl. Fahrer und NA sind das ca. 3450kg. Das NEF hat ein zulGG. von 3490kg. Nun darf auf diesem NEF gar kein Dritter mehr mitfahren......
- So lange immernoch einige Wehrführer alle Augen zuklappen wird nie was passieren!

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Brief an die Bürgermeisterin
Sehr geehrte Frau Bürgermeister,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass unsere Wehr nicht mehr voll einsetzbar ist, da unser TSF 3,7 Tonnen wiegt und somit nur von Führenscheininhabern mit Klasse C1 oder höher zu fahren ist. Unsere Wehr verfügt z.Zt. bei 39 Mitgliedern nur über 4 Personen mit Klasse C1 oder C. Keinem Mitglied ist es zuzumuten, den FS auf eigene Kosten erwerben zu müssen.
Ich muss Ihnen daher mitteilen, dass unser Wehr bis zu dem Zeitpunkt an dem die Kommune den Kameraden den FS der Klasse C1 finanziert nicht einsatzbereit ist. Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine gerne als "Gegenleistung" vereinbarte Dienstverpflichtung der Mitglieder auf 10 Jahre vom Bundesgerichtshof als unwirksam ausgeurteilt wurde!
Mit freundlichem Gruß
Ihr Wehrführer
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator