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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

  1. #16
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    Außerdem haben die 3,5to RTW´s das problem das sie überladen sind und man rechtlich als Fahrer auf der sicheren Seite (im fahrzeugschein steht ja 3450KG ;) ) ist was Strafen anbelangt aber wie die BG reagiert ist was anderes. Und Wenn du schon das Fahrverhalten anprangerst Ich brems mit nem 40to LKW schneller wie jeder PKW wenns sein muss ;)
    Du bist als Fahrer nicht auf der sicheren Seite. Du hast dich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen das das Fahrzeug verkehrstüchtig ist.

    Im Zweifelsfall muss dann der Praktikant zu Hause bleiben.

    Und glaub mir. Der Staatsanwalt hat im Falle eines Falles eine Menge Zeit dich auseinanderzunehmen.

    @grab3107

    Ja, leider ist es so das sich die Feuerwehr gerade in Bayern leidenschaftlich für den Wahlkampf prostituiert. Denn was glaubst du wie glaubwürdig der Verband noch ist wenn das ganze vor den Baum gefahren wird?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #17
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    schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.

  3. #18
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.
    Und wenn du nur einmal den geringsten Zweifel hast bekommst du ein Problem.

    Viel interessanter ist aber das Problem das der Verantwortliche bekommt.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  4. #19
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    ... und die Stadt unterstützt die Leute, die den C1E machen, entweder mit 500€, oder ganz, wenn man sich zur Mitarbeit, für ein paar Jahre verpflichtet.
    In unserer Wehr bekommen wir von der Gemeinde pro Jahr 2 Führerscheine C/CE mit max 2.500 € bezuschusst gegen Verpflichtung auf 10 Jahre. Wer früher geht, zahlt anteilig zurück.

    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    ... De Facto sind eine Menge der aktuellen 3,5er RTW mit NA, Praktikant und / oder mopsigen Patient überladen. Eine Wiegung wäre sicherlich mehr als einmal hochinteressant.

    Vor allem wenn man sich überlegt das der Fahrer u.u. ohne Fahrerlaubniss fährt. ...
    Das "u.U." kannst Du weglassen, über 3,5 t tatsächliche GM mit FEK B zu fahren ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    ... 2) Der RA von morgen wird um die Klasse C(1) nicht herumkommen. Im günstigesten Fall leiht man sich von Oma / Bank / Russenmafia einfach noch 2000€ mehr.

    Den ist nicht Aufgabe der Träger den Leuten noch den Führerschein zu finanzieren. ...
    Wieso das denn? Letztendlich stellt der Träger das Fahrzeug, also das Betriebs-/Arbeitsmittel, und hat dafür zu sorgen, dass sein Personal für die Benutzung der zur Verfügung gestellten Betriebs-/Arbeitsmittel ordnungsgemäß ausgebildet ist/wird. Setzt sich Deine Meinung durch, muss man IMO völlig bescheuert (Entschuldigung), stinkreich oder absoluter Enthusiast sein, wenn man sich entscheidet, in den RD zu gehen. Am besten auch noch die RD-Ausbildung aus eigener Tasche zahlen (gibt es ja wohl schon). Dann hat man schon mehr Schulden als Haare auf dem Kopf, bevor man den ersten Euro im RD verdient hat.
    MkG
    Rundhauber

  5. #20
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    In unserer Wehr bekommen wir von der Gemeinde pro Jahr 2 Führerscheine C/CE mit max 2.500 € bezuschusst gegen Verpflichtung auf 10 Jahre. Wer früher geht, zahlt anteilig zurück.
    Und selbst diese Reglung wird dir vor Gericht ganz schnell gekippt...

    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Wieso das denn? Letztendlich stellt der Träger das Fahrzeug, also das Betriebs-/Arbeitsmittel, und hat dafür zu sorgen, dass sein Personal für die Benutzung der zur Verfügung gestellten Betriebs-/Arbeitsmittel ordnungsgemäß ausgebildet ist/wird.
    Und schreibt in der Stellenanzeige aus: "Führerscheinklasse C1".

    Wer Rettungsassistent werden will und keine Klasse C1 hat der hat ein Problem. Den ich als Arbeitgeber suche mir den Arbeitnehmer aus der die Eignung Leistung und Befähigung hat. Ich stelle ja auch keinen Nichtschwimmer als Bademeister ein.

    Der Rettungsdienst ist nicht die Caritas.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #21
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.
    FALSCH! Du als Fahrer bist dafür verantwortlich, dass die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird. Du hast nämlich vor Fahrtantritt den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu kontrollieren. Da hilft Dir der Fahrzeugschein, die Firma und die austellende Behörde gar nichts. Im Zweifelsfall musst Du zur Waage fahren. Es ist Dein Lappen, der sonst weg ist, nicht der Deines Chefs.
    MkG
    Rundhauber

  7. #22
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.
    Nö. StVO nimmt ganz klar den Fahrer in Anspruch, nicht den Halter.
    Ein entsprechendes Urteil sollte auch im Feuerwehrbereich zu finden sein, vgl. Unfall eines Leverkusener MTW's.

  8. #23
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    Das mit dem TSF mag sein weil das wasser ein eigenleben hat ;)
    Stopp. Wir reden hier vom TSF, nicht vom TSF-W. Das war niemals auf 3,5to darstellbar.

  9. #24
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Und selbst diese Reglung wird dir vor Gericht ganz schnell gekippt...
    Was willst Du hier kippen? Ich kann Dir jetzt nicht folgen, stehe irgendwie auf dem Schlauch. :-(

    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    ...Und schreibt in der Stellenanzeige aus: "Führerscheinklasse C1".

    Wer Rettungsassistent werden will und keine Klasse C1 hat der hat ein Problem. Den ich als Arbeitgeber suche mir den Arbeitnehmer aus der die Eignung Leistung und Befähigung hat. Ich stelle ja auch keinen Nichtschwimmer als Bademeister ein.

    Der Rettungsdienst ist nicht die Caritas.
    Führerscheine sind generell keine Leistung der kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen. Es gibt aber sogar Speditionen und Busunternehmen, die in Stellenanzeigen darauf hinweisen, dass FEK C/CE bzw. D nicht zwingend erforderlich ist und ausgebildet werden kann.

    Die zunehmende Mentalität in den HiOrgs und RD-Unternehmen, sich darauf zu verlassen, das die Mitarbeiter ihre Ausbildung privat finanziert mitbringen, ist IMO einer der Gründe, die zu dem überall bejammerten Nachwuchsmangel führen.
    MkG
    Rundhauber

  10. #25
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.
    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Du bist als Fahrer nicht auf der sicheren Seite. Du hast dich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen das das Fahrzeug verkehrstüchtig ist.

    Im Zweifelsfall muss dann der Praktikant zu Hause bleiben.

    Und glaub mir. Der Staatsanwalt hat im Falle eines Falles eine Menge Zeit dich auseinanderzunehmen.

    @grab3107...
    Dazu mal meine Meinung:
    1. Hätten die Gesetzgeber die Gewichtsregelungen nicht antasten sollen! Ein LKW beginnt ab 2,5 Tonnen --> Daher das derzeitige Chaos, dass man bis 3,5 to keinen C1 braucht, aber ein schwerer Stuttgarter Luxuswagen mit seinen 2,7 to nicht auf dem Randstreifen parken darf - also muss doch eigentlich jeder Klasse-B Fahrer eine Ausbildung zum C1 mitmachen, damit er die Sonderreglen für Fzge von 2500kg bis 3499kg kennt......
      Siehe nur die "Rennpappen der Sprinterklasse", die seit der Änderung von 2500kg auf 3500kg mit 150 über die BAB rauschen und massenhaft Unfälle verursachen!
    2. Zum Thema Überladung: Es kann auch sehr nützlich sein, dass alle RD-Fzge überladen sind... Ein Rettungswachenleiter hatte mal ein Problem mit einer nervigen angehenden NA, die auf dem NEF ihre Praxisausbildung machen wollte. Er bat die vorgesetzte Stelle die Frau nicht mehr auf seinem NEF einzusetzen. Dieses wurde abgelehnt. Der RWL fuhr mit dem NEF auf die geeichte Waage, stellte fest, dass das Fzg beladen 3250kg wiegt. Zzgl. Fahrer und NA sind das ca. 3450kg. Das NEF hat ein zulGG. von 3490kg. Nun darf auf diesem NEF gar kein Dritter mehr mitfahren......
    3. So lange immernoch einige Wehrführer alle Augen zuklappen wird nie was passieren!
      Zitat Zitat von Brief an die Bürgermeisterin
      Sehr geehrte Frau Bürgermeister,

      leider muss ich Ihnen mitteilen, dass unsere Wehr nicht mehr voll einsetzbar ist, da unser TSF 3,7 Tonnen wiegt und somit nur von Führenscheininhabern mit Klasse C1 oder höher zu fahren ist. Unsere Wehr verfügt z.Zt. bei 39 Mitgliedern nur über 4 Personen mit Klasse C1 oder C. Keinem Mitglied ist es zuzumuten, den FS auf eigene Kosten erwerben zu müssen.

      Ich muss Ihnen daher mitteilen, dass unser Wehr bis zu dem Zeitpunkt an dem die Kommune den Kameraden den FS der Klasse C1 finanziert nicht einsatzbereit ist. Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine gerne als "Gegenleistung" vereinbarte Dienstverpflichtung der Mitglieder auf 10 Jahre vom Bundesgerichtshof als unwirksam ausgeurteilt wurde!

      Mit freundlichem Gruß
      Ihr Wehrführer
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  11. #26
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    ... Und Wenn du schon das Fahrverhalten anprangerst Ich brems mit nem 40to LKW schneller wie jeder PKW wenns sein muss ;)
    Ich prangere nicht das Fahrverhalten an und mit Fahrverhalten meine ich auch nicht die Bremswirkung (mit meinem Fahrrad bremse ich aus 20 km/h evtl. noch besser ab als ein 40-Tonner). Es ist nur so, dass man sich als FEK-B-Inhaber darüber im Klaren sein muss, dass man mit 3,5 t tGM, ob nun mit oder ohne Zwillingsbereifung und Superbremsen, z.B. nicht so schnell durch Kurven fahren kann wie mit einem Pkw. Wenn ich aber so manchen Zivi mit FEK B auf einem 3,5 t RTW im Einsatz sehe, kommen mir erhebliche Zweifel, ob der weiss, wie schnell die Kiste auf dem Aussenspiegel liegen kann.
    MkG
    Rundhauber

  12. #27
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Hätten die Gesetzgeber die Gewichtsregelungen nicht antasten sollen! Ein LKW beginnt ab 2,5 Tonnen --> Daher das derzeitige Chaos, dass man bis 3,5 to keinen C1 braucht, aber ein schwerer Stuttgarter Luxuswagen mit seinen 2,7 to nicht auf dem Randstreifen parken darf - also muss doch eigentlich jeder Klasse-B Fahrer eine Ausbildung zum C1 mitmachen, damit er die Sonderreglen für Fzge von 2500kg bis 3499kg kennt......
    Wie du auf die Grenze 2500 kommst, musst du mir erklären.

    So lange immernoch einige Wehrführer alle Augen zuklappen wird nie was passieren!
    Richtig. Der Brief ist da ein gutes Mittel. Ähnliches kann man übrigens auch über Überhosen formulieren... (<= Wink mit Zaunpfahl)

  13. #28
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    @grab3107

    Ja, leider ist es so das sich die Feuerwehr gerade in Bayern leidenschaftlich für den Wahlkampf prostituiert. Denn was glaubst du wie glaubwürdig der Verband noch ist wenn das ganze vor den Baum gefahren wird?
    Mhhhm, wenn ich mir unsere FFW so anschaue, da kann nix prostituiert werden. Unsere Kähne sind immer noch über 20 Jahre alt usw. . Zwar sind angeblich immer wieder neue in der Beschaffung aber das glaubt keiner mehr. Schön das man uns da wenigstens net vor den Karren spannen kann. Politiker haben sich bei uns schon ewig lang keine mehr sehen lassen. Die müssten sich dann eh unangenehme Fragen anhören. Also schön das wir nicht auf der Masse mitschwimmen. Drum währe es auch schön wenn man die Verallgemeinerung dessen lassen würde.

  14. #29
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    ... Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine gerne als "Gegenleistung" vereinbarte Dienstverpflichtung der Mitglieder auf 10 Jahre vom Bundesgerichtshof als unwirksam ausgeurteilt wurde! ...
    Hast Du das Aktenzeichen? Der genaue Text interessiert mich.
    MkG
    Rundhauber

  15. #30
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Hast Du das Aktenzeichen? Der genaue Text interessiert mich.
    Kann ich mir auch nicht vorstellen, daß ein solcher Vertrag bindend ist.
    Eine Konsequenz wäre aber auf jedenfall, daß anteilsmäßig der Schein zurückbezahlt werden muß.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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