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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

  1. #196
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Nächste Episode des bayrischen Komödienstadels: http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2010/74.php
    wie ich finde, wird hier seitens des Ministeriums ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Die Obergrenze von 4,75t war meines Erachtens absolut praxisfern und unzweckmäßig. Bleibt zu hoffen, dass die 7,5t-Regelung eine gute Umsetzung findet.

  2. #197
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    Ich fordere für Bundesländer, in denen die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren nicht von Fahrzeugen in der Kategorie bis 7,5t abhängt, eine unkomplizierte Freigabe bis 16 Tonnen! Achnee, besser 18, damit auch WLF und GM abgedeckt sind.

  3. #198
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich fordere für Bundesländer, in denen die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren nicht von Fahrzeugen in der Kategorie bis 7,5t abhängt, eine unkomplizierte Freigabe bis 16 Tonnen! Achnee, besser 18, damit auch WLF und GM abgedeckt sind.

    [Ironie]Wenn, dann gleich bis 40 Tonnen, damit die Flughafenfeuerwehr auch nie "Not am Mann" verspürt.[/Ironie]

    Zum Mitschreiben:
    Diese Regelung gilt vor allem für den ländlichen Raum, wo es passieren kann, dass tagsüber wenige Leute mit Tagesfreizeit vorhanden sind und die Ortsfeuerwehr ggf nur in Staffelstärke ausrücken kann. Wenns dumm geht und nur junge Leute da sind, dürfen diese das Fahrzeug nicht bewegen. Gerade bei kleineren Ortsfeuerwehren kommt es nicht vor, dass die Einsatzkraft von Fahrzeugen über 7,5t abhängt. Ergo macht diese Obergrenze Sinn.

    Worüber aber noch diskutiert werden muss, ist die Ausbildung.

  4. #199
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    Diese Regelung gilt vor allem für den ländlichen Raum, wo es passieren kann, dass tagsüber wenige Leute mit Tagesfreizeit vorhanden sind und die Ortsfeuerwehr ggf nur in Staffelstärke ausrücken kann.
    Das kommt auch anderswo vor, da stehen dann - obwohl ländliche Gegend - auch größere Fahrzeuge (auch weil nicht an jeder Milchkanne eine Feuerwehreinheit besteht, da man diese von Beginn an zu sinnvollen Größen zusammengefasst hat).

    Wenns dumm geht und nur junge Leute da sind, dürfen diese das Fahrzeug nicht bewegen.
    Das gilt für die oben genannten großen Fahrzeuge erst recht.

    Gerade bei kleineren Ortsfeuerwehren kommt es nicht vor, dass die Einsatzkraft von Fahrzeugen über 7,5t abhängt. Ergo macht diese Obergrenze Sinn.
    Und bei größeren Feuerwehren hängt die Einsatzfähigkeit eben von Fahrzeugen größer 7,5t ab. Wieso sollen die einen Kommunen jetzt bevorzugt behandelt werden und die anderen müssen weiterhin (das machen sie nämlich nicht erst seit kurzer Zeit) den regulären Führerscheinerwerb bezahlen? Ist doch irgendwie seltsam bis ungerecht.

    Worüber aber noch diskutiert werden muss, ist die Ausbildung.
    Gibt es doch, nennt sich Führerscheinerwerb Klasse C(1) ;-)

  5. #200
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das kommt auch anderswo vor, da stehen dann - obwohl ländliche Gegend - auch größere Fahrzeuge (auch weil nicht an jeder Milchkanne eine Feuerwehreinheit besteht, da man diese von Beginn an zu sinnvollen Größen zusammengefasst hat).
    Das mit der Milchkanne ist Käse. Wenn ich mich in Deutschland umschaue, ist die Dichte der Feuerwehren in der restlichen BRD mindestens so hoch wie in Bayern. Als ich letztes Jahr im Sauerland war, staunte ich nicht schlecht, wie einige Wehren dort ausgestattet sind. Die FF eines 500-Einwohner-Dorfs fährt mit LF10/6 und nem TLF16/25 raus. Es gibt dort zwar weniger Feuerwehren, jedoch hat jedes Dorf seinen Löschzug, der oftmals besser ausgestattet ist, als die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern. So sieht zumindest meine Erfahrung aus.


    Das gilt für die oben genannten großen Fahrzeuge erst recht.
    richtig.


    Und bei größeren Feuerwehren hängt die Einsatzfähigkeit eben von Fahrzeugen größer 7,5t ab. Wieso sollen die einen Kommunen jetzt bevorzugt behandelt werden und die anderen müssen weiterhin (das machen sie nämlich nicht erst seit kurzer Zeit) den regulären Führerscheinerwerb bezahlen? Ist doch irgendwie seltsam bis ungerecht.
    natürlich, aber bei größeren Feuerwehren sind auch tagsüber mehr Kräfte vor Ort. Orte und kleinere Städte binden durch Gewerbe und Industrie auch Feuerwehrleute, die tagsüber alarmierbar sind. Das ist aufm Dorf so nicht der Fall, da von dort die Meisten, insofern sie nicht Schüler/Student oder Landwirt sind, zur Arbeit in die größeren Orte pendeln und somit für die Feuerwehr in ihrem Wohnort nicht zur Verfügung stehen.


    Gibt es doch, nennt sich Führerscheinerwerb Klasse C(1) ;-)
    die Frage ist nur - wer zahlt den Spaß?

  6. #201
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    die Frage ist nur - wer zahlt den Spaß?
    Wie wäre es denn mit demjenigen, der die entsprechenden Fahrzeuge vorhalten und deren Einsatz sicherstellen muss?

  7. #202
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    [...] aber bei größeren Feuerwehren sind auch tagsüber mehr Kräfte vor Ort. Orte und kleinere Städte binden durch Gewerbe und Industrie auch Feuerwehrleute, die tagsüber alarmierbar sind. Das ist aufm Dorf so nicht der Fall, da von dort die Meisten, insofern sie nicht Schüler/Student oder Landwirt sind, zur Arbeit in die größeren Orte pendeln und somit für die Feuerwehr in ihrem Wohnort nicht zur Verfügung stehen. [...]
    Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Ich weiss von Städten um 40-50 Tsd. EW im Hamburger Umland, deren FFen ohne HAW tagsüber auch Probleme haben, die Fahrzeuge in allen erforderlichen Funktionen zu besetzen (z.B. durch hohe Anzahl an Berufspendlern). Am Maschinist mangelt es dort aber in der Regel nicht, da die Gemeinden rechtzeitig für FEK C/CE Ausbildung gesorgt haben.
    MkG
    Rundhauber

  8. #203
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Ich weiss von Städten um 40-50 Tsd. EW im Hamburger Umland, deren FFen ohne HAW tagsüber auch Probleme haben, die Fahrzeuge in allen erforderlichen Funktionen zu besetzen (z.B. durch hohe Anzahl an Berufspendlern). Am Maschinist mangelt es dort aber in der Regel nicht, da die Gemeinden rechtzeitig für FEK C/CE Ausbildung gesorgt haben.

    das ist eben der Unterschied zwischen den Begriffen "mehr" und "ausreichend" Kräften. ;)

    Während die Stützpunktwehren Probleme haben, alle Sitzplätze zu besetzen und das HLF manchmal nur mit Staffelbesatzung rausfährt, wie auch bei größeren FFs in unserer Gegend, müssen manche kleinere Feuerwehren im worst case komplett im Stall bleiben, weil kein Maschinist mit Fahrerlaubnis fürs Fahrzeug am Gerätehaus ist.

    Unterschied erkannt?

  9. #204
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    Unterschied erkannt?
    Der Unterschied liegt in rundhaubers letztem Satz, den Du zitiert hast.
    Ich kann auch nicht jammern, keine AGT zu haben, wenn ich niemanden zur G26 oder auf die Übungsstrecke schicke (kostet auch Geld).

  10. #205
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Der Unterschied liegt in rundhaubers letztem Satz, den Du zitiert hast.
    Ich kann auch nicht jammern, keine AGT zu haben, wenn ich niemanden zur G26 oder auf die Übungsstrecke schicke (kostet auch Geld).

    und so kommen wir wieder auf einen gemeinsamen Nenner, nämlich, dass die Kommunen für die Finanzierung zuständig sind.

    Nur leider gibt es in der BRD nicht nur eine Gemeinde, in der ein solcher Antrag mit einem müden Lächeln abgekanzelt wird, anbei der Verweis, es hätte ja bislang auch gut funktioniert, weshalb kein Bedarf bestünde.

    Deshalb muss ein verpflichtendes Gesetz her, das die Kommunen zur Finanzierung auch der Fahrausbildung verpflichtet. Alles andere wäre Käse.

  11. #206
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    Deshalb muss ein verpflichtendes Gesetz her, das die Kommunen zur Finanzierung auch der Fahrausbildung verpflichtet. Alles andere wäre Käse.
    Gibt es keine Gesetze/Rechtsnormen, die zur Vorhaltung eines bestimmten Fahrzeuges verpflichten?
    Wenn ja: Wieso reicht das (in Verbindung mit FeV) nicht?
    Wenn nein: Wieso steht das Fahrzeug da?

  12. #207
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    wie ich finde, wird hier seitens des Ministeriums ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Die Obergrenze von 4,75t war meines Erachtens absolut praxisfern und unzweckmäßig. Bleibt zu hoffen, dass die 7,5t-Regelung eine gute Umsetzung findet.
    Ich denke auch wenn mann den über 16 Jahrigen aus der Jugendfeuerwehr das Fahrzeug mal kurz erläutert können die damit auch fahren. Was soll denn sein wenn die mal zu dritt zum Einsatz kommen und keiner da ist der fahren kann. Die Verkehrsregeln haben sie ja schließlich beim Rollerführerschein schon gelernt. Zu überlegen ist noch doch nur die fahren zu lassen die Klasse A1 haben, denn mit M haben sie ja gar keine Erfahrung auf der BAB.
    Spaß beiseite.


    Ich bin der Meinung das richtige Fahrerausbilung notwendig ist. Ich verstehe die Agumentationsgrundlage nicht. Warum soll jemand der tagtäglich einen "LKW" mit 7,49t fahren will extra einen Führerschein machen und bei der Feuerwehr die ein mal im Monat zur Übung und 10 mal im Jahr damit zum Einsatz fährt braucht das nicht? Wobei das Unfallrisiko durch zu wenig Fahrpraxis und "Blaulichtstress" vermutlich sehr viel höher ist. Was gibt es dafür für eine sinnvolle Erklärung?
    Meiner Meinung nach gar keine.

    Zitat Zitat von TropicOrange
    die Frage ist nur - wer zahlt den Spaß?
    Wer zahlt denn den anderen "Spaß" den die Feuerwehr, in ihrer kostenlosen Freizeit, zum Schutz der Bürger braucht? Richtig die Kommune. Warum? Weil sie dazu verpflichtet ist eine den örtlichen Gegebenheiten entsprechend leistungsstarke Feuerwehr vorzuhalten. Zumindest in NRW. (vgl. FSHG NRW §1 Abs. 1)

    Gruß
    Reissdorf

  13. #208
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  14. #209
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    Ich stimme meinen Vorrednern zu, mit solchen Beschlüssen wollen die Träger nur die Ausgaben für die doch "unnötige" Feuerwehr drücken, dafür nehmen sie die Sicherheit der ehrenamtlich Tätigen nicht so eng. Verstehe das aber nicht so ganz: eine "Hau-Ruck" Schulung berechtigt Personen ein Feuerwehrfahrzeug (>3,5 to.) unter SoSi zu fahren, aber am normalen leben darf so ein Fahrzeug nicht bewegt werden? Lässt ein paar Zweifel aufkommen...

    Unsere Gemeinde achtet schon darauf, dass genug Führerscheine bezahlt werden - Außnahmen gibt es immer mal, wie vor 14 Tagen. Wir wurden zu einer BMA alarmiert (13:50 Uhr -> gerade Schichtwechsel, wir haben 95% Schichtarbeiter), da konnten wir mangels Klasse C Fahrer nicht ausrücken (1 Fahrzeug) - so wurde von den Kameraden im Gerätehaus direkt die Leitstelle informiert, und eine Weitere FF alarmiert.

    Meine Meinung.

  15. #210
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    Im Norden gehts weiter: http://www.voris-nds.de/jportal/port...l=0#focuspoint

    Und: kein Stück besser als die bayerische Wurstelei!

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