Seite 3 von 15 ErsteErste 123456789101112131415 LetzteLetzte
Ergebnis 31 bis 45 von 223

Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

  1. #31
    Registriert seit
    17.12.2007
    Beiträge
    531
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Kann ich mir auch nicht vorstellen, daß ein solcher Vertrag bindend ist.
    Eine Konsequenz wäre aber auf jedenfall, daß anteilsmäßig der Schein zurückbezahlt werden muß.
    Widersprichst Du Dir hier nicht? Einerseits bezweifelst Du die Rechtswirksamkeit einer Dienstverpflichtung als Gegenleistung zur Bezuschussung des Führerscheins während Du andererseits die anteilsmäßige Zurückzahlung befürwortest. Woran machst Du denn die anteilsmäßige Zurückzahlung fest?
    MkG
    Rundhauber

  2. #32
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Hast Du das Aktenzeichen? Der genaue Text interessiert mich.
    Ich muss nochmal genau nachschlagen... ist schon länger her, aber ich habe etwas in Erinnerung von:

    "Verträge dürfen nach (ich glaube es war § 308 oder §309) BGB maximal 2 Jahre gehen, Vertragsstrafe bei vorzeitigen Lösung ist unzulässig."

    Wie gesagt, ich schau nochmal genau sobald ich Zeit habe.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #33
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Widersprichst Du Dir hier nicht? Einerseits bezweifelst Du die Rechtswirksamkeit einer Dienstverpflichtung als Gegenleistung zur Bezuschussung des Führerscheins während Du andererseits die anteilsmäßige Zurückzahlung befürwortest. Woran machst Du denn die anteilsmäßige Zurückzahlung fest?
    Warum?
    braucht man doch nur anders umschreiben ...
    Der Führerschein kostet zB 5.000 € und die Stadt zahlt dir für jedes Jahr, in welchem du bei der FF bist 500 €. Und nun?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #34
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Dann würde ich als FM, der den Schein nicht bezahlt hat, mich fragen, wieso die anderen Geld kriegen und ich nicht...
    Ob die Variante ohne Angriffsfläche ist, wage ich zu bezweifeln.

  5. #35
    Registriert seit
    17.12.2007
    Beiträge
    531
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Warum?
    braucht man doch nur anders umschreiben ...
    Der Führerschein kostet zB 5.000 € und die Stadt zahlt dir für jedes Jahr, in welchem du bei der FF bist 500 €. Und nun?
    Das ist doch identisch mit dem Modell der Dienstverpflichtung über 10 Jahre, nur unter anderem Namen und das der FA in Vorleistung geht. Das Problem ist doch aber, dass nur sehr wenige in Vorleistung treten können.
    MkG
    Rundhauber

  6. #36
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    263
    Mich würde auch gerade interessieren warum dieser Vertrag dass man für einen bestimmen Zeitraum in der FW bleibt bzw. pro Jahr welches man früher austritt einen bestimmten Betrag zurückbezahlt rechtlich nicht gültig sein sollte.

    Dreh das Szenario doch einfach mal um:
    Du trittst in die FW ein, lässt dir den Führerschein bezahlen und tritts wieder aus.
    Und wie willst du jez erklären warum einer der das seit ein paar monaten dabei ist das Geld nicht bekommen und jemand der seit Jahren dabei ist aber nur selten da vielleicht schon?

    Irgendwie müssen sich die Komunen doch auch absichern, und was bringt es wenn die Komune jemanden den Führerschein bezahlt weil sie ja für die Einsatzbereitschaft ihrer FW zuständig ist wenn derjenige dann nicht fährt...
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  7. #37
    Registriert seit
    17.12.2007
    Beiträge
    531
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ich muss nochmal genau nachschlagen... ist schon länger her, aber ich habe etwas in Erinnerung von:

    "Verträge dürfen nach (ich glaube es war § 308 oder §309) BGB maximal 2 Jahre gehen, Vertragsstrafe bei vorzeitigen Lösung ist unzulässig."

    Wie gesagt, ich schau nochmal genau sobald ich Zeit habe.
    Du meinst sicherlich den § 309, Satz 9:
    BGB, § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

    Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

    9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)
    bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,

    a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,

    b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr oder

    c) zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer;

    dies gilt nicht für Verträge über die Lieferung als zusammengehörig verkaufter Sachen, für Versicherungsverträge sowie für Verträge zwischen den Inhabern urheberrechtlicher Rechte und Ansprüche und Verwertungsgesellschaften im Sinne des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten; …

    Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__309.html
    Ein passendes Urteil dazu kann ich aber weder hier im Forum noch auf der Website des BGH finden.
    MkG
    Rundhauber

  8. #38
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Das ist doch identisch mit dem Modell der Dienstverpflichtung über 10 Jahre, nur unter anderem Namen und das der FA in Vorleistung geht. Das Problem ist doch aber, dass nur sehr wenige in Vorleistung treten können.
    Was mich mit dieser "Vorleistung" auch interessieren würde, wäre die Verzinsung.

    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Dreh das Szenario doch einfach mal um:
    Du trittst in die FW ein, lässt dir den Führerschein bezahlen und tritts wieder aus.
    Und wie willst du jez erklären warum einer der das seit ein paar monaten dabei ist das Geld nicht bekommen und jemand der seit Jahren dabei ist aber nur selten da vielleicht schon
    Nimm halt ein paar vertretbare Bedingungen:
    - der Kamerad muss/sollte eine feste, im Eigentum stehende Wohnung/Haus (oder einen nachweisbar festen Arbeitsplatz mit regelmäßiger Freistellung) in der zahlenden Kommune haben.
    - Der Kamerad muss/sollte mind. TM1 und 2 haben, evtl. auch Funk/Maschinist-LF. Mit den Lehrgängen hat man dann eine entsprechende Vorlaufzeit, die derjenige schon in der Wehr ist. Sollte kein Problem sein, da dann auch die Fahrpraxis bzw. das Alter stimmiger sind.

    Dann wäre es natürlich noch schön, wenn die Kommunen untereinander sich verpflichten bzw. verpflichtet würden, alle gleich zu handeln, so dass ein Wechsel von einem FS-Inhaber von einer Wehr zur anderen keine Fragen aufwirft. Aber bei der Provinzfürstelei in Feuerwehrdeutschland ist das natürlich Träumerei.


    Bei meinen Überlegungen hier geh ich übrigens strikt davon aus, das die Kommune den FS komplett bezahlt - alles andere ist Nonsens!

  9. #39
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Kann ich mir auch nicht vorstellen, daß ein solcher Vertrag bindend ist.
    Eine Konsequenz wäre aber auf jedenfall, daß anteilsmäßig der Schein zurückbezahlt werden muß.
    Und wieviel musst du von deiner Gruppenführer / Zugführerausbildung zurückzahlen?

    Wieviel von deiner AGT Träger Ausbildung? Die kann man übrigens doch super in einem privaten Tankreinigungsunternehmen verwenden.

    In der heutigen Zeit kann ich mich doch nirgends binden. Und wenn dann m.E. höchstens 6 Jahre (vgl Freistellung) und mit der Option das ich den Schein nur in Ausnahmefällen zurückzahlen muss.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #40
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von grab3107 Beitrag anzeigen
    Mhhhm, wenn ich mir unsere FFW so anschaue, da kann nix prostituiert werden. Unsere Kähne sind immer noch über 20 Jahre alt usw. . Zwar sind angeblich immer wieder neue in der Beschaffung aber das glaubt keiner mehr. Schön das man uns da wenigstens net vor den Karren spannen kann. Politiker haben sich bei uns schon ewig lang keine mehr sehen lassen. Die müssten sich dann eh unangenehme Fragen anhören. Also schön das wir nicht auf der Masse mitschwimmen. Drum währe es auch schön wenn man die Verallgemeinerung dessen lassen würde.
    Euer Landesfeuerwehrverband, der auch deine Interessen vertritt, propagiert den Scheiß doch seit Jahren in einer Form als ob es morgen den großen Bayrischen Städtebrand gibt.

    Im Fernsehen ist doch auch immer von den bayrischen Feuerwehren die Rede.

    Und wenn es nicht der Führerschein ist dann ist es die viele Ausbildung, die EU oder das Teufelswerk Atemschutz.

    Wenn Ihr an der Basis euch nicht wehrt (so wie du jetzt) dann wird das nie was.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  11. #41
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Und wieviel musst du von deiner Gruppenführer / Zugführerausbildung zurückzahlen?

    Wieviel von deiner AGT Träger Ausbildung? Die kann man übrigens doch super in einem privaten Tankreinigungsunternehmen verwenden.

    In der heutigen Zeit kann ich mich doch nirgends binden. Und wenn dann m.E. höchstens 6 Jahre (vgl Freistellung) und mit der Option das ich den Schein nur in Ausnahmefällen zurückzahlen muss.
    Hab ich irgendwas von zurückzahlen von der Feuerwehrausbildung gesagt?
    Aber ich schreibs nochmal für dich ... gern etwas ausführlicher.
    Die Stadt gibt dir einen Kredit in Höhe vom Führerschein und jedes Jahr bekommst du 500 € "Aufwandsentschdigung" auf dein Konto gutgeschrieben, wenn du aus der FF austrittst mußt eben den restlichen Kredit zurückzahlen.
    *kopfschüttel*
    Solltest vielleicht mal bisserl mehr lesen als überall gleich immer zu schreiben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #42
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Hab ich irgendwas von zurückzahlen von der Feuerwehrausbildung gesagt?

    Dann ist es nicht für dich sondern für die anderen die gerne "einfach nur so einen Anteil zurückzahlen wolle / sollen"

    Aber ich schreibs nochmal für dich ... gern etwas ausführlicher.
    Die Stadt gibt dir einen Kredit in Höhe vom Führerschein und jedes Jahr bekommst du 500 € "Aufwandsentschdigung" auf dein Konto gutgeschrieben, wenn du aus der FF austrittst mußt eben den restlichen Kredit zurückzahlen.
    *kopfschüttel*
    Solltest vielleicht mal bisserl mehr lesen als überall gleich immer zu schreiben.
    Dann schreibe ich es auch für dich noch ein bisschen deutlicher.
    Die Stadt hat dafür zu Sorgen das der Feuerwehr genügend Fahrer zur Verfügung stehen. Es kann und darf doch nicht sein das man jetzt anfängt "Kredit" zu gewähren etc. Das ist Schwachsinn hoch zehn. Die Gemeinde hat die Kosten die für notwendige Führerscheine und Untersuchungen entstehen zu tragen. Fertig.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  13. #43
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Richtig ...
    Und das macht sie ja auch ...
    in dem die Stadt dann auch die Maschinisten an sich bindend ...
    Nützt der Stadt auch nichts wenn sie 10 Führerscheine bezahlt und nur einer bei der FF bleibt,
    oder???
    Machen auch im übrigen viele Krankenhäuser, wenn du auf Stationsleitunglehrgang gehen willst und bindest dich nicht an das Haus für ein paar Jahre kannst zurückzuzahlen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #44
    Registriert seit
    01.07.2003
    Beiträge
    2.550
    Bin mir nicht ganz sicher, aber soweit ich weiß hat der RTW Typ Bayern auf VW Crafter ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,4 Tonnen! Das heißt der Führerschein bis 4,25to wäre für den RD hier in Bayern fürn A****...
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  15. #45
    Registriert seit
    18.02.2006
    Beiträge
    713
    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Euer Landesfeuerwehrverband, der auch deine Interessen vertritt, propagiert den Scheiß doch seit Jahren in einer Form als ob es morgen den großen Bayrischen Städtebrand gibt.

    Im Fernsehen ist doch auch immer von den bayrischen Feuerwehren die Rede.

    Und wenn es nicht der Führerschein ist dann ist es die viele Ausbildung, die EU oder das Teufelswerk Atemschutz.

    Wenn Ihr an der Basis euch nicht wehrt (so wie du jetzt) dann wird das nie was.
    Und etzad? Mehr als zu sagen ich will mit dene nix am Hut haben und mich net für irgendwas einspannen lassen kann ich net. Doch, stimmt, aus der FW austreten. Dann bin ich aber noch beim BRK. OK, dann müssen wa da auch austreten. Also, ihr habts gehört liebe bayrischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Raus aus der FW, raus aus den HiOrgs, Revulotion! Hoffe die Ironie kommt rüber.

    Seid mir mal net bös, aber langsam find ich das lächerlich. Zum einen das es wieder ne Sonderregelung Bayern geben soll, zum andern das Bayern an allem schuld sein soll. Gesunder Menschenverstand is doch nirgendwo mehr gegeben. Für meinen CE hab ich nix von der Stadt bekommen. Is mir auch wurst weil ich ihn für was anderes gebraucht habe. Bringt aber auch der FW nix weil ich die alten Autos nicht beherrsche. Alle Praktikanten die in dem BRK-Bereich wo ich fahre eingestellt werden haben Zugangsvorraussetzung mindestens C1. Viele ehrenamtliche machen den Schein entweder selber oder eben nicht. Diejenigen die ihn nicht machen können halt dan nimmer fahren. Gut, dann merkens vielleicht mal irgendwann wenn man ein Auto nimmer besetzen kann das es entweder a) ein Problem gibt mit den Planstellen oder b) ein Führerscheinproblem gibt beim Ehrenamt. Sofern Punkt b dann müssen halt Scheine bezahlt werden sofern a nicht günstiger kommt.

    Das einzige was ich wollte is, das hier nicht verallgemeinert wird. Wenn die Großkopferten so weitermachen habens eh bald keine Sitzgelegenheit mehr und müsen ihren Schreibtisch räumen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •