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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    ich würde sagen...


    maschine 1800 KG + Hänger 750 KG = 2250 KG ( B )
    MASCHINE 2500 kg + Hänger 750 kg = 3250 KG ( B )

    Zugmaschine + Hänger dürfen max 3.5 T wiegen. ( B )


    Maschine 2500 KG + Hänger 2000 KG = 4500 KG ( BE)


    und der Hänger darf nie Schwerer als die Zugmaschine sein im Gesamtzugelasen gewicht.

    Maschine 1500 KG + 1800 KG Hänger = VERBOTEN
    Gruß MasterOfFire

  2. #2
    Registriert seit
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    1.737
    zGM Fahrzeug bis 3500 kg + Anhänger mit 750 kg ==> B (entspricht Gesamtmasse Zug 4250 kg)
    zGM Fahrzeug + zGM Anhänger = 3500 kg UND zGM Anhänger < Leermasse Fahrzeug ==> B

    Alles was nicht unter diesen beiden Fällen einzuordnen ist, darf mit B nicht gefahren werden.

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