Jaja, und ganz früher durfte man Benzinkutschen ganz ohne Führerschein fahren.
Es geht doch darum, dass für die Feuerwehren niedrigere Anforderungen bei der Fahrerlaubnis gelten sollen als für den ganzen Rest, obwohl die fahrerischen Anforderungen eher größer sind (SoSi-Fahrten unter Stress, wenig Fahrpraxis, ggf. Tank im Fahrzeug, Verantwortung für bis zu 8 Personen hinten drin, die Fahrzeuge sind oft deutlich älter und sicherheitstechnisch veraltet als die typischen LKW, ungünstige Gewichtsverteilung etc.) - und das alles nur, damit die Kommunen Geld sparen.
Ich wäre dafür jedenfalls nicht zu haben.
Och, ich bin ganz froh, dass ich mit sowas nichts am Hut habe. Ich mache dann doch lieber Feuerwehrarbeit. :)und ja ja, wir doofen Bayern brauchen wieder ne Extra-Weißwurst, obwohl manche Regelung von uns, nicht mal sooo verkehrt sind, wie z.B. die Verkehrsabsicherung und Regelung *g*
Wie definierst du denn ohne Probleme?Meiner Meinung nach sollte man den neuen überflüssige C1E abschaffen und wieder eine Art alte Feuerscheinklasse 3 einführen, denn da wäre die ganze Problematik abgeschafft.
Das ging Jahrzehnte lang auch ohne Problem.
Es gab damals sehr wohl Probleme mit PKW-Fahrern, die sich dann mal einen LKW geliehen haben, obwohl sie damit absolut nicht fahren konnten. Außerdem hat sich das Verkehrsaufkommen etwas geändert.
Es gibt ja jetzt den tollen Feuerwehrführerschein, werdet glücklich damit. Ich werde da nicht mitmachen, da ich es nicht einsehe, mit einer Schmalspurausbildung außergewöhnliche Fahrten zu machen.
Ja, du hast ja den Durchblick.Zum Thema Anhänger:
wer den BE macht, hat sein Geld zu Fenster rausgeschmissen, das Geld hätte man mir auch überweisen können *gg* denn:
Ein Besitzer der Klasse B, darf einen Anhänger von mehr als 750kg ziehen, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:
Die zulässige Gesamtmasse der Anhänger, darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen und der Gesamte Zug, darf nicht mehr als 3,5to wiegen.
Beispiel:
Leergewicht Fahrzeug 1600kg + Gesamtmasse ( in diesen Falle) bis 1600kg, ergibt eine
zulässige Gesamtmasse des Zuges von 3200kg.
also auf gut deutsch ist die klasse BE fürn A****
Leergewicht + zulässige Gesamtmasse ergibt keine zulässige Gesamtmasse des Zuges, dafür musst Du schon mit der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges rechnen und damit ist Deine Rechnung f.d.A.
Die Summe der zulässigen Gesamtmassen darf nicht größer als 3500 kg sein und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer als die Leermasse des Fahrzeuges sein. In Deiner Rechnung fehlt die max. zulässige Zuladung des Fahrzeuges.
Und damit lässt sich dann ein effer Pferdeanhänger oder jeder andere größere Anhänger in der Praxis kaum noch sinnvoll ziehen.