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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

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  1. #1
    draconomicon Gast
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen

    Es geht doch darum, dass für die Feuerwehren niedrigere Anforderungen bei der Fahrerlaubnis gelten sollen als für den ganzen Rest, obwohl die fahrerischen Anforderungen eher größer sind (SoSi-Fahrten unter Stress, wenig Fahrpraxis, ggf. Tank im Fahrzeug, Verantwortung für bis zu 8 Personen hinten drin, die Fahrzeuge sind oft deutlich älter und sicherheitstechnisch veraltet als die typischen LKW, ungünstige Gewichtsverteilung etc.) - und das alles nur, damit die Kommunen Geld sparen.
    Ich wäre dafür jedenfalls nicht zu haben.
    Och, und wenn ich den C1E oder CE mache und frisch mit der bestanden Prüfung komme, dann habe ich ja soviel Fahrpraxis und bin der perfekte Maschinist, dass ich deine genannten Kriterien ausklammern kann.
    Ich weiß ja nicht wie ihr das in eurer Wehr handhabt, aber bei uns läuft dies nun mal so ab, dass nach einer Einweisungsfahrt, der "neue" Maschinist erst mal einige Kilometer mei Übungen sammelt, bevor er seine erste Alarmfahrt durchführt.
    Ich kann ja mal anmerken, wie ich auf Feuerwehrfahrzeugen geschult wurde ( ja, ich hab den C/CE ).
    Als ich vor 10 Jahren meinen C machte, fuhr ich trotz alledem erst auf den den kleineren Fahrzeugen und als mein Kdt. festgestellt hatte, dass er mir die Groß-Fhz. zutrauen kann, wurde ich langsam darauf geschult. Erst Einweisungsfahrt, danach einige Fahrten auf Übungen oder Bewegungsfahrten, dann durfte ich meine erste Alarmfahrt machen.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wie definierst du denn ohne Probleme?
    Es gab damals sehr wohl Probleme mit PKW-Fahrern, die sich dann mal einen LKW geliehen haben, obwohl sie damit absolut nicht fahren konnten. Außerdem hat sich das Verkehrsaufkommen etwas geändert.
    Die Probleme gibts auch, wenn ich meinen C/CE Schein gemacht habe und diesen rein für die Feuerwehr nutze, aber so wie du dich anhörst, ist man dann ein Meister auf Groß-Fhz.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Es gibt ja jetzt den tollen Feuerwehrführerschein, werdet glücklich damit. Ich werde da nicht mitmachen, da ich es nicht einsehe, mit einer Schmalspurausbildung außergewöhnliche Fahrten zu machen.
    Ob ich nun eine Einweisung, oder Ausbildung auf ein 3.5to Fahrzeug mache, oder obs ein Fahrzeug mit 4,24to ist. Ausbildung wird wohl die gleiche sein und dürfte kaum Unterschiede darin geben.
    Und obs eine "Schmalspurausbildung " wird, hängt in diesen Falle vom Ausbilder ab.
    Kannst mir ja gerne sagen, wie groß die Unterschiede sein werden zwischen TSF 3,5to oder TSF 4,25to.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ja, du hast ja den Durchblick.
    Leergewicht + zulässige Gesamtmasse ergibt keine zulässige Gesamtmasse des Zuges, dafür musst Du schon mit der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges rechnen und damit ist Deine Rechnung f.d.A.

    Die Summe der zulässigen Gesamtmassen darf nicht größer als 3500 kg sein und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer als die Leermasse des Fahrzeuges sein. In Deiner Rechnung fehlt die max. zulässige Zuladung des Fahrzeuges.

    Und damit lässt sich dann ein effer Pferdeanhänger oder jeder andere größere Anhänger in der Praxis kaum noch sinnvoll ziehen.
    Habe Grad meinen Fahrlehrer angerufen, mit dem ich befreundet bin und schreib hier wortwörtlich auf, was er gesagt hat:

    Also mit dem Führerschein der Klasse B kannst du ein Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) führen.
    Diese Fahrzeuge dann auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ODER mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs.

    Dass die Gesamtmasse der Zuges ( Zugfahrzeug und Anhänger ) die 3500kg nicht überschreiten darf, schleißt doch logischerweise die Gesamtmasse der Zugfahrzeugs mit ein!!!

    Nun mache ich die Rechnung haargenau, damit selbst du nederrijner dies auch verstehst, weil man ist ja kleinlich.

    Leergewicht Zugfhz.: 1600kg
    Gesamtmasse Zugfhz.: 1900kg
    Gesamtmasse Anhänger 1600kg

    macht:

    LM Zugfhz. 1600 + GM Anhänger 1600kg = 3200kg
    GM Zugfhz. 1900kg + GM Anhänger 1600kg = 3500kg

    Ich habe in meinen oberen Beitrag extra LM 1600kg gewählt, da LOGISCHERWEISE die GM des Zugfhz. ja höher liegt.

    MFg

  2. #2
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    29.10.2007
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    1.737
    Zitat Zitat von draconomicon Beitrag anzeigen
    Och, und wenn ich den C1E oder CE mache und frisch mit der bestanden Prüfung komme, dann habe ich ja soviel Fahrpraxis und bin der perfekte Maschinist, dass ich deine genannten Kriterien ausklammern kann.
    Ich weiß ja nicht wie ihr das in eurer Wehr handhabt, aber bei uns läuft dies nun mal so ab, dass nach einer Einweisungsfahrt, der "neue" Maschinist erst mal einige Kilometer mei Übungen sammelt, bevor er seine erste Alarmfahrt durchführt.
    Ich kann ja mal anmerken, wie ich auf Feuerwehrfahrzeugen geschult wurde ( ja, ich hab den C/CE ).
    Als ich vor 10 Jahren meinen C machte, fuhr ich trotz alledem erst auf den den kleineren Fahrzeugen und als mein Kdt. festgestellt hatte, dass er mir die Groß-Fhz. zutrauen kann, wurde ich langsam darauf geschult. Erst Einweisungsfahrt, danach einige Fahrten auf Übungen oder Bewegungsfahrten, dann durfte ich meine erste Alarmfahrt machen.
    Die feuerwehrspezifische Fahrerschulung lässt ja heute schon oftmals zu wünschen übrig und zukünftig muss man dann noch mehr an Grundlagen schulen, die heute bereits in der normalen Führerscheinausbildung abgedeckt sind.
    Ja klar, das wird funktionieren ...

    Die Probleme gibts auch, wenn ich meinen C/CE Schein gemacht habe und diesen rein für die Feuerwehr nutze, aber so wie du dich anhörst, ist man dann ein Meister auf Groß-Fhz.
    Nö, aber man hat zumindest mal die gleichen Voraussetzungen wie jeder Normalo und nicht geringere ...

    Habe Grad meinen Fahrlehrer angerufen, mit dem ich befreundet bin und schreib hier wortwörtlich auf, was er gesagt hat:
    Ein Blick in die FEV hätte genügt.

    Dass die Gesamtmasse der Zuges ( Zugfahrzeug und Anhänger ) die 3500kg nicht überschreiten darf, schleißt doch logischerweise die Gesamtmasse der Zugfahrzeugs mit ein!!!
    Ja, die zGM schließt die Leermasse mit ein, liegt nur dummerweise schnell mal einige hundert kg drüber und schon war es das mit deiner Rechnung. Bei deiner Rechnung bleibt für das Zugfahrzeug mit 1600 kg Leermasse eine zulässige Zuladung von 300 kg übrig, das dürfte eng werden.
    Zur Erinnerung, das hast Du geschrieben:

    Leergewicht Fahrzeug 1600kg + Gesamtmasse ( in diesen Falle) bis 1600kg, ergibt eine
    zulässige Gesamtmasse des Zuges von 3200kg.
    Die zGM des Zuges liegt höher als 3200 kg, da du nur Leermasse und zGM addiert hast. Daran ist wenig zu diskutieren, die Aussage ist schlichtweg falsch, was Dir ja dein Fahrlehrer bestätigt hat ...
    Und damit schränkt sich die Anzahl der Zugkombinationen, die man fahren darf, eben nämlich schonmal ein und die Besitzer der Fahrerlaubnisklasse BE haben ihr Geld eben keineswegs zum Fenster rausgeworfen.

    Nun mache ich die Rechnung haargenau, damit selbst du nederrijner dies auch verstehst, weil man ist ja kleinlich.
    Werd mal nicht frech, ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Rechnung fehlerhaft ist, du setzt stillschweigend voraus, dass dein Fahrzeug nur 300 kg Zuladung hat, was schlicht unrealistisch ist. Und für Anhänger mit mehr als 1600 kg zGM gilt das erst recht nicht mehr.

    Leergewicht Zugfhz.: 1600kg
    Gesamtmasse Zugfhz.: 1900kg
    Gesamtmasse Anhänger 1600kg

    macht:

    LM Zugfhz. 1600 + GM Anhänger 1600kg = 3200kg
    GM Zugfhz. 1900kg + GM Anhänger 1600kg = 3500kg

    Ich habe in meinen oberen Beitrag extra LM 1600kg gewählt, da LOGISCHERWEISE die GM des Zugfhz. ja höher liegt.
    Ja, ich kann mir auch irgendwelche Zahlenbeispiele ausdenken, nur was haben die mit der Realität zu tun? Die Leute, die den BE machen, werden sich vorher schon überlegt haben, was sie brauchen und was nicht. Beim Pferdeanhänger mit 2000 kg ZGM kommt man um BE eben nicht mehr herum.

  3. #3
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Wird denn heute beim "B" noch auf ide spezifischen Bestimmungen für LKW zwischen 3,5 und 7,49 t in der Theorie eingegangen, so z.B. Überholverbote und Tempolimit?

    Ich habe der Tage wieder das Ergebnis gesehen, wenn ein unbedarfter PKW-Fahrer (vom Alter her Klasse 3) mit nem Miet-Ducato über 4,5t auf der BAB unterwegs ist; Kilomertlang das LKW-Überholverbot ignorieren und bei Wasserglätte mit 160 rasen...Ich glaube wirklich, der wusste gar nicht, das er was verbotenes macht. (Und ich kann euch sagen, ich hätte furcht bare Angst, wenn meine Mutter, die nie was grössees als Golf gefahren hat, sich so eine Kiste leihen würde! Glücklicherweise würde sie allerdings nie auf doe Idee, aber sie dürft es eben.)

    Genau aus diesem Grund war ich schon immer dafür, den 3er zu beschränken.

    Ganz davon abgesehen, geht hier auch ums Prinzip: Der Staat erlässt ein Gesetz, dass die Bürger vor Mehrkosten stellt. Dann stellt der Staat fest, das ihn auch viel Geld kostet, und er strikt sich eine Sonderregelung. (Ähnlich ja auch bei der Feinstaubabzockplakette). Und das finde ich nicht richtig!
    MfG

    brause

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