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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Nur, dass du mit der alten Klasse 3 nicht überall im Ausland fahren darfst ...

    Meinste die Leute von Bund haben sich einfach mal so gedacht "hey wir machen nen neuen Führerschein, einfach um die Bürger bissl zu ärgern" ?

    Der Bund hat sich der EU angepasst und da gibts keine Klasse 2 und keine Klasse 3, sondern C1 C C1E CE und die restlichen (bis auf L M S oder so).

    Zitat Zitat von draconomicon Beitrag anzeigen
    Also mit dem Führerschein der Klasse B kannst du ein Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) führen.
    Diese Fahrzeuge dann auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ODER mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs.

    Leergewicht Zugfhz.: 1600kg
    Gesamtmasse Zugfhz.: 1900kg
    Gesamtmasse Anhänger 1600kg

    macht:

    LM Zugfhz. 1600 + GM Anhänger 1600kg = 3200kg
    GM Zugfhz. 1900kg + GM Anhänger 1600kg = 3500kg

    Ich habe in meinen oberen Beitrag extra LM 1600kg gewählt, da LOGISCHERWEISE die GM des Zugfhz. ja höher liegt.

    MFg

    Bissl geschnippelt :D

    der Anhänger darf bei der Klasse B nicht mehr als 750 Kg wiegen (voll beladen). Das mit dem "Der Anhänger darf nicht mehr wiegen als das Zugfahrzeug" kam zusätzlich hinzu, damit nicht ein Zugfahrzeug, dass 500Kg wiegt, einen Hänger hinterhängt, der 750 wiegt, da dieser sonst das Zugfahrzeug sonst wo hinschiebt beim bremsen, aber nicht anhält.
    Geändert von Dove (24.07.2009 um 07:54 Uhr)

  2. #2
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    Kann sich mal bitte jemand die Mühe machen, in einem Beitrag die wichtigsten Regeln (wer, wann etc) zu dieser Sonderregelung zusammenzufassen?

    Zur Belohnung gibt`s ein Getränk nach Wahl... ;-)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Das währe interessant. Gestern Abend auf Übung wurden auch wieder Parolen rumgeworfen von wegen das gewisse Sachen einfach so dann währen. Solche Sachen wie "nach zwei Jahren wird der dann zivil umgeschrieben...." oder aber auch "es wird dann einen Betreuer geben der die Einweisung auf die Fahrzeuge macht und den Leuten das nötige Wissen beibring..." Das kann ich mir nicht vorstellen das es so laufen wird. Weil dann währe jeder von uns blöd der seinen C auf normalen Wege gemacht hat.

  4. #4
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    Zitat Zitat von grab3107 Beitrag anzeigen
    Das kann ich mir nicht vorstellen das es so laufen wird. Weil dann währe jeder von uns blöd der seinen C auf normalen Wege gemacht hat.
    Es wird keinen C geben. Bei C1 ist Schluss.

    Der Rest wird spannend.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    Hier erstmal der Gesetzestext: http://www.feuerwehr.de/news/2009/07...zes_090717.pdf
    Zusammenfassender kann man es eigentlich nicht ausdrücken, ohne damit weitere Sch***hausparolen zu provozieren.

    Natürlich wird die genaue Regelung am Ende geschätzte 16 Varianten umfassen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Hier erstmal der Gesetzestext: http://www.feuerwehr.de/news/2009/07...zes_090717.pdf
    Zusammenfassender kann man es eigentlich nicht ausdrücken, ohne damit weitere Sch***hausparolen zu provozieren.

    Natürlich wird die genaue Regelung am Ende geschätzte 16 Varianten umfassen.
    Danke! Gibt es auch eine druckbare Variante?

  7. #7
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    Ich würde noch ein paar Tage abwarten, bis das 5. und 6. Änderungsgesetz im StVG bei Juris berücksichtigt sind, dann hat nämlich direkt alles im Zusammenhang.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Dove Beitrag anzeigen
    der Anhänger darf bei der Klasse B nicht mehr als 750 Kg wiegen (voll beladen). Das mit dem "Der Anhänger darf nicht mehr wiegen als das Zugfahrzeug" kam zusätzlich hinzu, damit nicht ein Zugfahrzeug, dass 500Kg wiegt, einen Hänger hinterhängt, der 750 wiegt, da dieser sonst das Zugfahrzeug sonst wo hinschiebt beim bremsen, aber nicht anhält.
    Hmm?
    § 6 (1) FEV lässt eindeutig Anhänger mit einer zGM > 750 kg zu.

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