Ich nicht ... ich sag nur das es verboten ist ...
leider war die StVZO frühers beser geschrieben ... seit 30.04.2006 is einiges verändert worden.
Früher stand drin
§ 49a Abs. 1 StVZO. Die lichttechnischen Einrichtungen in Kraftfahrzeugen haben - mit Ausnahme der Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage sowie bei der manuellen Abgabe von Leuchtzeichen (Lichthupe) - Dauerlicht abzustrahlen.