Zitat Zitat von Alex22
Jaja ...
sorry, daß ist Unsinn ...
Der Spruch von dir erinnert mich an den Fall Turbo Rolf(Ralf) der damals gedrängelt hat und die vorrausfahrende Frau verriß damals das Lenkrad und kam von der Strasse ab, da haben auch viele gesagt, die is ja selbst schuld wenn sie so schreckhaft ist.
Einfach nur kindisch und lächerlich die Rechtfertigung in meinen Augen.
Mit Turborolf hat das mal gar nichts zu tun!

In der StVO heißt es, dass entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden dürfen. Und dies dürfte meines Erachtens tagsüber nie der Fall sein. Das wollte ich damit sagen. Und solang der Gegenverkehr nicht gefärdet wird (was er durch zwei 3 Fernlichtblitze tagsüber sicher nie werden wird) ist es nach §35 StVO eh hinfällig. Nachts sollte man da natürlich insgesamt eher aufpassen.

Für das Aufblinken bei Gefahrenwarnung gilt die Blendeinschränkung sowieso nicht und natürlich darf man auch Gegenverkehr vor Gefahren warnen.

Naja, und den anderen ins Verderben rennen zu lassen, weil er seine Geschwindigkeit mal nicht angepasst hat, ist ja wohl indiskutabel?!


Grüße

loxi