Ja, habe ich. Und auch schon hier zitiert.Zitat von Alex22
Ich kann es aber auch gerne nochmal tun:
§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
Hast Du gelesen was ich geschrieben hab? Offensichtlich nicht.
Jetzt mal angenommen auf der Strasse liegt ein Ast, ein Auto oder was weiss ich vor einer Kurve. Ich darf also den Gegenverkehr nicht warnen das ihn dieses Hindernis nach der Kurve erwartet?Zitat von Biermann
Das halt ich für ein Gerücht...




Zitieren