Zitat Zitat von Alex22
Sag mal...
Hast du die Stvo mal gelesen?
Es ist NICHT zulässig die Lichthupe zu benutzen, sofern Gegenverkehr kommt und dann auch nur Außerorts.
Ja, habe ich. Und auch schon hier zitiert.
Ich kann es aber auch gerne nochmal tun:
§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

Hast Du gelesen was ich geschrieben hab? Offensichtlich nicht.
Zitat Zitat von Biermann
Zumal ja inzwischen geklärt sein sollte das die Lichthupe als Warnzeichen zulässig ist.
Jetzt mal angenommen auf der Strasse liegt ein Ast, ein Auto oder was weiss ich vor einer Kurve. Ich darf also den Gegenverkehr nicht warnen das ihn dieses Hindernis nach der Kurve erwartet?

Das halt ich für ein Gerücht...