Zitat Zitat von Biermann
Ja, habe ich. Und auch schon hier zitiert.
Ich kann es aber auch gerne nochmal tun:
§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
Sag ich doch außerhalb geschlossener Ortschaften und wer macht das dann auch innerorts wenns Springlicht geben würde? richtig alle.

Zitat Zitat von Biermann
Jetzt mal angenommen auf der Strasse liegt ein Ast, ein Auto oder was weiss ich vor einer Kurve. Ich darf also den Gegenverkehr nicht warnen das ihn dieses Hindernis nach der Kurve erwartet?

Das halt ich für ein Gerücht...
1. Kannst schon, bloß ob das einer richtig auffassen würde bezweifel ich.
2. Ist das eigentlich gar nicht nötig, denn ein Blick in die StVO hilf weiter.
§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

Somit is das warnen vor Ästen auf der Strasse eigentlich unnötig.