Zitat von Alex22
Per ministeriellem Runderlass IIRC - aufgrund div. auch unterschiedlicher Urteile in Bezug auf die Gueltigkeit des beliebten Sonderrechtsparagraphen bei der Anfahrt von FM(SB) zum Geraetehaus, um die herrschende Rechtsunsicherheit zu beenden. Und wenn ein solcher Runderlass besteht (ueber den ja alle FM(SB) im Rahmen des Ausbildungsdienstes auszuklaeren sind) duerfte es aeusserst schwierig sein, eine Inanspruchnahme von Sonderrechten auf dem Weg zum Geraetehaus noch zu begruenden (einige Urteile zu diesem Thema stuetzen sich auf auf den Verbotsirrtum - hiervon kann in Nds. zumindest nicht die Rede sein).
Wohlgemerkt, dies gilt nur und ausschliesslich fuer Niedersachsen.