Hi,

stellt normales Blaulicht mit Einsatzhorn prinzipiell nicht auch eine Nötigung dar? ("Der Verkehrsteilnehmer muss sofort freie Bahn schaffen" usw.) - nur ises halt aufgrund der Sonderrechte legitimiert.. Leider steht bei den Sonderrechten nix von Fernlicht (Blaues Blinklicht)..

Aber die Tatsache, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden, entbindet den Fahrer ja von der StVo, also kann er, zumindest theoretisch, nicht belangt werden..

Vielleicht schreibt hier ja noch jemand mit mehr Ahnung rein :P