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Thema: Aufblendlicht bei SoSi Fahrt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Es ging Etienne auch nicht ums Irritieren, sonder darum dass wie ja schön festgestellt hast mit der sonne, auch das Fernlicht ein doch recht stark gebündelter Lichtstrahl ist der die fähigkeit der Augen, klar zu sehen so stark (auch am tage - teste dazu mit einer taschenlampe mal selbst) einschränkt, dass klares sehen nicht mehr möglich sein kann.

    Kurz:

    Ein Blaulicht irritiert zwar, weil es ungewohnt für die anderen Verkehrsteilnehmer ist, aber klar sehen können sie trotzdem noch.
    Das Fernlicht kann einen Fahrer so sehr blenden das er die Umgebung nicht mehr klar erkennen kann.


    Abschließen kann man sagen:

    Wenn ein Fahrzeug an einer roten Ampel steht und den RTW "übersieht" dann ist die Lichthupe eine durchaus gerechtfertigte Art, diesen zum "platz machen" auf zu fordern.

    Wenn man aber "ständig" die Lichthupe betätigt, wird das kein Richter so schnell akzeptieren, weil das Fahrzeug ja schliesslich mit Blauen Warneinrichtungen ausgerüstet ist.


    Ich denke mal, dass sollte einiges erklären ;)


    MfG Fabsi

  2. #2
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    springlicht bzw. intermitierendes fernlicht(bestimmt nicht richtig geschrieben) ist definitiv kein tatbestand(die eu hatte das mal auf der picke ist verworfen worden!)
    aber es ist definitiv ein vorteil! die optische ansprache ist besser als mit allen anderen mitteln möglich!

  3. #3
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    So,
    das waren jetzt ja viele Meinungen in kurzer Zeit...

    Ich denk mir halt, aufblenden als adäquates Mittel um andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam zu machen ist durchaus gerechtfertigt.

    Wir reden ja nicht von dauerhaftem Fahren mit Fernlicht und auch nicht bei Nacht oder Dämmerung. Zu "schlecht ausgeleuchteten" Tageszeiten fällt dann ja das Blaulicht eh besser auf. Aber grad am Tag un besonders bei starker Sonneneinstrahlung, habe ich zumindest die Erfahrung gemacht, dass man mit "Springlicht" viel besser erkannt wird.

    Und ich glaub bei Wetterlagen wie momentan, kann da von Blendung echt keine Rede sein... Sorry, wer da so geblendet wird, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, der gehört eh nicht auf den Sitz links-vorne.

    Des is so meine Meinung und der Tenor den ich hier so raushöre

  4. #4
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    Im Übrigen halte ich die Diskussion für recht müssig was denn ist wenn man direkt reinschaut ( aus welcher Entfernung auch immer).

    Sollte ein Fußgänger od. Autofahrer mal aus einer Entfernung von 10 cm oder so in einen Frontblitzer eines fahrenden RTW´s blicken, ist eh schon im Vorfled einiges schief gelaufen....

  5. #5
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    Zitat Zitat von Jochen340
    Im Übrigen halte ich die Diskussion für recht müssig was denn ist wenn man direkt reinschaut ( aus welcher Entfernung auch immer).

    Sollte ein Fußgänger od. Autofahrer mal aus einer Entfernung von 10 cm oder so in einen Frontblitzer eines fahrenden RTW´s blicken, ist eh schon im Vorfled einiges schief gelaufen....
    Ganz genau richtig. So sehe ich das allerdings auch. Deswegen ist das überflüssig darüber nachzudenken, ob man geblendet wird, wenn man in einen Frontblitzer schaut.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
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    5.257
    Fakt ist, Springlicht ist verboten, da nutzt dir auch kein blaues Blinklicht und Einsatzhorn.
    Und du darfst auch nur dann von der StVO abweichen wenn dies erforderlich ist. Dadurch das der Gesetzgeber denkt ein Springlicht ist nicht erforderlich darfst du auch kein Springlicht benutzen, egal ob manuell oder automatisch.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Hallo,

    weiter oben wurde auch von Nötigung gesprochen.

    Nötigung ist immer möglich, da dies ein Straftatbestand ist, und das StGB durch die StVO in keiner Weise ausgehoben wird. Es ist immer die Frage, wie das Fernlicht genutzt wird.

    Angenommen, das SoRe-Fahrzeug fährt mit Blaulicht und Horn hinter einem PKW, der keinen Platz macht. Dann hat der PKW-Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen (Verstoß gegen §38 StVO). Das erlaubt dem SoRe-Fahrer aber nicht im Gegenzug eine Straftat (Nötigung gem. StGB) durch dauerhaftes Auf- und Abblenden.
    ***keine Signatur***

  8. #8
    justme Gast
    Zitat Zitat von Alex22
    Fakt ist, Springlicht ist verboten, da nutzt dir auch kein blaues Blinklicht und Einsatzhorn.
    Und du darfst auch nur dann von der StVO abweichen wenn dies erforderlich ist. Dadurch das der Gesetzgeber denkt ein Springlicht ist nicht erforderlich darfst du auch kein Springlicht benutzen, egal ob manuell oder automatisch.
    Fakt ist auch, dass das nicht ueberall gilt: hier in NDS fahren die meisten Fahrzeuge von Pol und HiOrg mit Springlicht, lediglich die grossen roten Autos haben sowas nicht. Und mit der StVO hat das schon eher weniger zu tun, ehr mit der StVZO.

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