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Thema: Aufblendlicht bei SoSi Fahrt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    springlicht bzw. intermitierendes fernlicht(bestimmt nicht richtig geschrieben) ist definitiv kein tatbestand(die eu hatte das mal auf der picke ist verworfen worden!)
    aber es ist definitiv ein vorteil! die optische ansprache ist besser als mit allen anderen mitteln möglich!

  2. #2
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    So,
    das waren jetzt ja viele Meinungen in kurzer Zeit...

    Ich denk mir halt, aufblenden als adäquates Mittel um andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam zu machen ist durchaus gerechtfertigt.

    Wir reden ja nicht von dauerhaftem Fahren mit Fernlicht und auch nicht bei Nacht oder Dämmerung. Zu "schlecht ausgeleuchteten" Tageszeiten fällt dann ja das Blaulicht eh besser auf. Aber grad am Tag un besonders bei starker Sonneneinstrahlung, habe ich zumindest die Erfahrung gemacht, dass man mit "Springlicht" viel besser erkannt wird.

    Und ich glaub bei Wetterlagen wie momentan, kann da von Blendung echt keine Rede sein... Sorry, wer da so geblendet wird, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, der gehört eh nicht auf den Sitz links-vorne.

    Des is so meine Meinung und der Tenor den ich hier so raushöre

  3. #3
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    Im Übrigen halte ich die Diskussion für recht müssig was denn ist wenn man direkt reinschaut ( aus welcher Entfernung auch immer).

    Sollte ein Fußgänger od. Autofahrer mal aus einer Entfernung von 10 cm oder so in einen Frontblitzer eines fahrenden RTW´s blicken, ist eh schon im Vorfled einiges schief gelaufen....

  4. #4
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    Zitat Zitat von Jochen340
    Im Übrigen halte ich die Diskussion für recht müssig was denn ist wenn man direkt reinschaut ( aus welcher Entfernung auch immer).

    Sollte ein Fußgänger od. Autofahrer mal aus einer Entfernung von 10 cm oder so in einen Frontblitzer eines fahrenden RTW´s blicken, ist eh schon im Vorfled einiges schief gelaufen....
    Ganz genau richtig. So sehe ich das allerdings auch. Deswegen ist das überflüssig darüber nachzudenken, ob man geblendet wird, wenn man in einen Frontblitzer schaut.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  5. #5
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    Fakt ist, Springlicht ist verboten, da nutzt dir auch kein blaues Blinklicht und Einsatzhorn.
    Und du darfst auch nur dann von der StVO abweichen wenn dies erforderlich ist. Dadurch das der Gesetzgeber denkt ein Springlicht ist nicht erforderlich darfst du auch kein Springlicht benutzen, egal ob manuell oder automatisch.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Hallo,

    weiter oben wurde auch von Nötigung gesprochen.

    Nötigung ist immer möglich, da dies ein Straftatbestand ist, und das StGB durch die StVO in keiner Weise ausgehoben wird. Es ist immer die Frage, wie das Fernlicht genutzt wird.

    Angenommen, das SoRe-Fahrzeug fährt mit Blaulicht und Horn hinter einem PKW, der keinen Platz macht. Dann hat der PKW-Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen (Verstoß gegen §38 StVO). Das erlaubt dem SoRe-Fahrer aber nicht im Gegenzug eine Straftat (Nötigung gem. StGB) durch dauerhaftes Auf- und Abblenden.
    ***keine Signatur***

  7. #7
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    @Carsten Gösch:

    Schön vormuliert :) im allgemeinen meine aussage.

    Ist ja wieder das Thema "Verhältnissmäßigkeit der Mittel", da ein kurzes betätigen der Lichthup zwar auch als Nötigung angesehen wird, aber bei nicht platzmachen des PKW vor einem über den "Rechterfertigenden Notstand" abgedekt ist.

    Wobei natürlich ständiges betätigen der Lichthupe nicht wirklich immer nötig ist.

    MfG Fabsi

  8. #8
    justme Gast
    Zitat Zitat von Alex22
    Fakt ist, Springlicht ist verboten, da nutzt dir auch kein blaues Blinklicht und Einsatzhorn.
    Und du darfst auch nur dann von der StVO abweichen wenn dies erforderlich ist. Dadurch das der Gesetzgeber denkt ein Springlicht ist nicht erforderlich darfst du auch kein Springlicht benutzen, egal ob manuell oder automatisch.
    Fakt ist auch, dass das nicht ueberall gilt: hier in NDS fahren die meisten Fahrzeuge von Pol und HiOrg mit Springlicht, lediglich die grossen roten Autos haben sowas nicht. Und mit der StVO hat das schon eher weniger zu tun, ehr mit der StVZO.

  9. #9
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    Zitat Zitat von justme
    Fakt ist auch, dass das nicht ueberall gilt: hier in NDS fahren die meisten Fahrzeuge von Pol und HiOrg mit Springlicht
    Das Verbot gilt schon überall, aber es gibt halt einige Bundesländer die sich nicht daran halten.
    Hier in Niedersachsen ist es für die Polizei Standard. Wo man früher evtl. noch nachgerüstet hat, haben jetzt alle neuen Fahrzeuge dies gleich drin, z.B. auch die neuen Passat in blau/silber aus 2006. Auch beim RD ist dies hier ab und zu anzutreffen.
    Da mir praktisch täglich solche Fahrzeuge entgegenkommen, kann ich nur sagen das die Wirkung unerreichbar ist und das es bei mir noch nie zu einer gefährlichen Blendung gekommen ist. Ich finde da Blitz-RKL nachts wesentlich unangenehmer.

    Alle Sprechen von Nötigung, Blendung, etc. Aber warum kann keiner in all den Jahren der Praxis von Springlicht dies belegen an Hand von Unfällen, Gerichtsurteilen, Presseberichten? Sind die behaupteten negativen Aspekte von Springlicht in Wirklichkeit nicht vorhanden?
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

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