Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 84

Thema: Aufblendlicht bei SoSi Fahrt

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Fakt ist, Springlicht ist verboten, da nutzt dir auch kein blaues Blinklicht und Einsatzhorn.
    Und du darfst auch nur dann von der StVO abweichen wenn dies erforderlich ist. Dadurch das der Gesetzgeber denkt ein Springlicht ist nicht erforderlich darfst du auch kein Springlicht benutzen, egal ob manuell oder automatisch.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    10.02.2002
    Beiträge
    182
    Hallo,

    weiter oben wurde auch von Nötigung gesprochen.

    Nötigung ist immer möglich, da dies ein Straftatbestand ist, und das StGB durch die StVO in keiner Weise ausgehoben wird. Es ist immer die Frage, wie das Fernlicht genutzt wird.

    Angenommen, das SoRe-Fahrzeug fährt mit Blaulicht und Horn hinter einem PKW, der keinen Platz macht. Dann hat der PKW-Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen (Verstoß gegen §38 StVO). Das erlaubt dem SoRe-Fahrer aber nicht im Gegenzug eine Straftat (Nötigung gem. StGB) durch dauerhaftes Auf- und Abblenden.
    ***keine Signatur***

  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    @Carsten Gösch:

    Schön vormuliert :) im allgemeinen meine aussage.

    Ist ja wieder das Thema "Verhältnissmäßigkeit der Mittel", da ein kurzes betätigen der Lichthup zwar auch als Nötigung angesehen wird, aber bei nicht platzmachen des PKW vor einem über den "Rechterfertigenden Notstand" abgedekt ist.

    Wobei natürlich ständiges betätigen der Lichthupe nicht wirklich immer nötig ist.

    MfG Fabsi

  4. #4
    djchris82 Gast
    Aber wenn das Springlicht angeblch ne Nötigung ist, warum fährt denn die Polizei damit? Denkt mal dadrüber nach.

    Mfg Chris

  5. #5
    Registriert seit
    11.02.2003
    Beiträge
    253
    Zitat: §16 StVO Warnzeichen:
    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
    1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
    2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

    Meine Meinug:
    Wenn ich unter Inanspruchnahme von Sonder- & Wegerechten unterwegs bin setze ich die Lichthupe besonders bei der momentanen Wetterlage desöfteren als Warnzeichen ein wenn ich vor mir sehe das man mich wieder mal nicht erkannt hat. Zum einen will ich diejenigen überholen und zum anderen sehe ich mich und die Verkehrsteilnehmer als gefährdet durch die Tatsache das ich gleich von hinten komme und man das noch nicht erkannt hat....

    Ich sehe das sogar vollends in Übereinstimmung mit dem o.g. Paragraphen....
    Gruß,
    Biermann

  6. #6
    justme Gast
    Zitat Zitat von Alex22
    Fakt ist, Springlicht ist verboten, da nutzt dir auch kein blaues Blinklicht und Einsatzhorn.
    Und du darfst auch nur dann von der StVO abweichen wenn dies erforderlich ist. Dadurch das der Gesetzgeber denkt ein Springlicht ist nicht erforderlich darfst du auch kein Springlicht benutzen, egal ob manuell oder automatisch.
    Fakt ist auch, dass das nicht ueberall gilt: hier in NDS fahren die meisten Fahrzeuge von Pol und HiOrg mit Springlicht, lediglich die grossen roten Autos haben sowas nicht. Und mit der StVO hat das schon eher weniger zu tun, ehr mit der StVZO.

  7. #7
    Registriert seit
    27.12.2001
    Beiträge
    386
    Zitat Zitat von justme
    Fakt ist auch, dass das nicht ueberall gilt: hier in NDS fahren die meisten Fahrzeuge von Pol und HiOrg mit Springlicht
    Das Verbot gilt schon überall, aber es gibt halt einige Bundesländer die sich nicht daran halten.
    Hier in Niedersachsen ist es für die Polizei Standard. Wo man früher evtl. noch nachgerüstet hat, haben jetzt alle neuen Fahrzeuge dies gleich drin, z.B. auch die neuen Passat in blau/silber aus 2006. Auch beim RD ist dies hier ab und zu anzutreffen.
    Da mir praktisch täglich solche Fahrzeuge entgegenkommen, kann ich nur sagen das die Wirkung unerreichbar ist und das es bei mir noch nie zu einer gefährlichen Blendung gekommen ist. Ich finde da Blitz-RKL nachts wesentlich unangenehmer.

    Alle Sprechen von Nötigung, Blendung, etc. Aber warum kann keiner in all den Jahren der Praxis von Springlicht dies belegen an Hand von Unfällen, Gerichtsurteilen, Presseberichten? Sind die behaupteten negativen Aspekte von Springlicht in Wirklichkeit nicht vorhanden?
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  8. #8
    justme Gast

    Springlicht in NDS

    Ja, so in der Art hatte ich das gemeint, wobei, gab es da nicht auch noch was mit laenderspezifischen Ausnahmeregelungen, wie in Hessen mit dem Yelp!-Signal und dem roten Blitzlicht fuer die Pol?

    Ich kann jedenfalls nur sagen, dass ich grad bei den "kleineren" Autos tagsueber die Wirkung von Springlicht im Vergleich zu klassischem Blaulicht deutlich besser finde - nicht nur auf der SoSi-Fahrt, sondern fuer die Pol z.B. auch beim Absichern von Unfallstellen.
    Und die Aufmerksamkeit bei anderen Verkehrsteilnehmern, die ein Pol-KFZ oder auch ein RTW normalerweise erregt ist doch deutlich geringer, als wenn da ein ausgewachsenes Feuerwehr-Fahrzeug (hierzugemeinde ist das dann mindestens ein TSF-W in Form eines 7.5-Tonners) faehrt, zumal dieses im Gegensatz zu Pol und RD oefter auch mal nicht alleine bleibt.

  9. #9
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Na und?
    Wir haben es auch an manchen Autos.
    Es ändert aber trotzdem nichts daran das die Schaltung definitiv verboten ist und wenn es einen stört und euch anzeigt habt ihr erstmal ein Problem.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    justme Gast
    Zitat Zitat von Alex22
    Na und?
    Wir haben es auch an manchen Autos.
    Es ändert aber trotzdem nichts daran das die Schaltung definitiv verboten ist und wenn es einen stört und euch anzeigt habt ihr erstmal ein Problem.
    Wie genau ist denn das Verbot (bundeseinheitlich?) festgelegt? Zumal ich nicht unbedingt glaube, dass hier jemand die Polizei wg. nicht zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen anzeigen wuerde...

  11. #11
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Zitat Zitat von Alex22
    Na und?
    Wir haben es auch an manchen Autos.
    Es ändert aber trotzdem nichts daran das die Schaltung definitiv verboten ist und wenn es einen stört und euch anzeigt habt ihr erstmal ein Problem.
    Schlechte Antwort auf die Frage, wo das Verbot niedergeschrieben ist...

  12. #12
    Registriert seit
    15.04.2002
    Beiträge
    331
    Hallo!

    ---------------
    § 240 StGB:

    Nötigung

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    ---------------

    Ist es rechtswidrig, auf einer Einsatzfahrt mit manuell auf-/abblendendem Fernlicht zu fahren? Ich denke nicht -> Sonderrecht, § 35 StvO befreit von § 17 StvO (Beleuchtung). Andereseits setzt § 35 die StVO nicht außer Kraft, das bedeutet, es steht mir in gewissen Maße frei, von welchen einelnen Vorschriften ich während der Einsatzfahrt abweiche. Somit mache ich von § 16 (Warnzeichen) während der Einsatzfahrt gebrauch. Es kann durchaus Situationen geben, in denen ich mich gefährdet sehe oder in denen ich andere Verkehrsteilnehmer vor meinem Überholen warnen möchte. Natürlich möchte ich keine anderen unötig blenden.

    Und was ist besser und sicherer?
    Ist es sicherer, wenn ein Verkehrsteilnehmer über eine Strecke von bis zu mehreren 100 Meter auf ein Einsatzfahrzeug auf eine Einsatzfahrt mittels blickendem Fernlicht aufmerksam gemacht wird und der Fahrer des anderen Fahrzeugs relativ viel Zeit hat, um auf die Situation zu reagieren?
    Oder ist es sicherer, plötzlich wenige Meter hinter dem anderen Fahrzeug mit Blaulicht und Signal zu sein, dieser Fahrer erschrickt dann und baut möglicherweise noch einen Unfall oder reagiert völlig falsch, weil er mit diesem plötzlich auftretenden Einsatzfahrzeug völlig überfordert ist? Wie oft kommt es bei einer Einsatzfahrt vor, dass andere VT das Blaulicht und das Martinhorn erst sehr sehr spät wahrnehmen und reagieren? Von 10 Fahrzeugen bestimmt 6-7 mal.

    Und was ist daran gewaltätig, wenn ich während einem kurzen Zeitraum, in dem ich noch nicht einmal dicht auffahre, einem anderen Fahrzeug ein paar mal Lichthupe gebe, um dieses auf mein Blaulicht aufmerksam zu machen? Schließlich kommt kein Einsatzfahrer auf Idee, vorsätzlich mehrere hundert Meter hinter einem anderer Fahrzeug gefährlich dicht mit dauerndem Hupen aufzufahren, ohne bei nächster Möglichkeit zu überholen. Auch sehe ich keine Drohung mit einem empfindlichen Übel darin.

    Und wozu nötige ich ihn mit Fernlicht? Zum Platz machen? Nein, denn freie Bahn schaffen muss er sowie so!

    Lassen wir die Diskusion über die StVZO, auto. Springlicht dahingestellt.

    Vielleicht klären meine Denkanstöße einige Fragen!

    Gruß...
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  13. #13
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von DaRake
    Schlechte Antwort auf die Frage, wo das Verbot niedergeschrieben ist...

    Besser?
    BM-VBW vom 19.03.01 (33/36.25.61/001 BM 2001)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Zitat Zitat von justme
    Ja, so in der Art hatte ich das gemeint, wobei, gab es da nicht auch noch was mit laenderspezifischen Ausnahmeregelungen, wie in Hessen mit dem Yelp!-Signal und dem roten Blitzlicht fuer die Pol?
    Hallo!

    Das hat aber zunächst nichts mit Blaulicht und Einsatzhorn zutuen, da geht es lediglich um alternative Anhaltesignale für die Polizei, und nicht wie oft falsch dargestellt neues " Martinshorn ".
    I believe on Digitalfunk

  15. #15
    Registriert seit
    22.05.2004
    Beiträge
    832
    Wenn das wirklich irgendwo verboten wurde dann frag ich mich wozu es den Schalter in unserem Wagen gibt... %-)
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •