Hallo,

weiter oben wurde auch von Nötigung gesprochen.

Nötigung ist immer möglich, da dies ein Straftatbestand ist, und das StGB durch die StVO in keiner Weise ausgehoben wird. Es ist immer die Frage, wie das Fernlicht genutzt wird.

Angenommen, das SoRe-Fahrzeug fährt mit Blaulicht und Horn hinter einem PKW, der keinen Platz macht. Dann hat der PKW-Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen (Verstoß gegen §38 StVO). Das erlaubt dem SoRe-Fahrer aber nicht im Gegenzug eine Straftat (Nötigung gem. StGB) durch dauerhaftes Auf- und Abblenden.