@Carsten Gösch:
Schön vormuliert :) im allgemeinen meine aussage.
Ist ja wieder das Thema "Verhältnissmäßigkeit der Mittel", da ein kurzes betätigen der Lichthup zwar auch als Nötigung angesehen wird, aber bei nicht platzmachen des PKW vor einem über den "Rechterfertigenden Notstand" abgedekt ist.
Wobei natürlich ständiges betätigen der Lichthupe nicht wirklich immer nötig ist.
MfG Fabsi