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Thema: Aufblendlicht bei SoSi Fahrt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    29.03.2006
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    5.311
    @Carsten Gösch:

    Schön vormuliert :) im allgemeinen meine aussage.

    Ist ja wieder das Thema "Verhältnissmäßigkeit der Mittel", da ein kurzes betätigen der Lichthup zwar auch als Nötigung angesehen wird, aber bei nicht platzmachen des PKW vor einem über den "Rechterfertigenden Notstand" abgedekt ist.

    Wobei natürlich ständiges betätigen der Lichthupe nicht wirklich immer nötig ist.

    MfG Fabsi

  2. #2
    djchris82 Gast
    Aber wenn das Springlicht angeblch ne Nötigung ist, warum fährt denn die Polizei damit? Denkt mal dadrüber nach.

    Mfg Chris

  3. #3
    Registriert seit
    11.02.2003
    Beiträge
    253
    Zitat: §16 StVO Warnzeichen:
    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
    1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
    2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

    Meine Meinug:
    Wenn ich unter Inanspruchnahme von Sonder- & Wegerechten unterwegs bin setze ich die Lichthupe besonders bei der momentanen Wetterlage desöfteren als Warnzeichen ein wenn ich vor mir sehe das man mich wieder mal nicht erkannt hat. Zum einen will ich diejenigen überholen und zum anderen sehe ich mich und die Verkehrsteilnehmer als gefährdet durch die Tatsache das ich gleich von hinten komme und man das noch nicht erkannt hat....

    Ich sehe das sogar vollends in Übereinstimmung mit dem o.g. Paragraphen....
    Gruß,
    Biermann

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