Ganz genau richtig. So sehe ich das allerdings auch. Deswegen ist das überflüssig darüber nachzudenken, ob man geblendet wird, wenn man in einen Frontblitzer schaut.Zitat von Jochen340
Ganz genau richtig. So sehe ich das allerdings auch. Deswegen ist das überflüssig darüber nachzudenken, ob man geblendet wird, wenn man in einen Frontblitzer schaut.Zitat von Jochen340
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Fakt ist, Springlicht ist verboten, da nutzt dir auch kein blaues Blinklicht und Einsatzhorn.
Und du darfst auch nur dann von der StVO abweichen wenn dies erforderlich ist. Dadurch das der Gesetzgeber denkt ein Springlicht ist nicht erforderlich darfst du auch kein Springlicht benutzen, egal ob manuell oder automatisch.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo,
weiter oben wurde auch von Nötigung gesprochen.
Nötigung ist immer möglich, da dies ein Straftatbestand ist, und das StGB durch die StVO in keiner Weise ausgehoben wird. Es ist immer die Frage, wie das Fernlicht genutzt wird.
Angenommen, das SoRe-Fahrzeug fährt mit Blaulicht und Horn hinter einem PKW, der keinen Platz macht. Dann hat der PKW-Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen (Verstoß gegen §38 StVO). Das erlaubt dem SoRe-Fahrer aber nicht im Gegenzug eine Straftat (Nötigung gem. StGB) durch dauerhaftes Auf- und Abblenden.
***keine Signatur***
@Carsten Gösch:
Schön vormuliert :) im allgemeinen meine aussage.
Ist ja wieder das Thema "Verhältnissmäßigkeit der Mittel", da ein kurzes betätigen der Lichthup zwar auch als Nötigung angesehen wird, aber bei nicht platzmachen des PKW vor einem über den "Rechterfertigenden Notstand" abgedekt ist.
Wobei natürlich ständiges betätigen der Lichthupe nicht wirklich immer nötig ist.
MfG Fabsi
Aber wenn das Springlicht angeblch ne Nötigung ist, warum fährt denn die Polizei damit? Denkt mal dadrüber nach.
Mfg Chris
Zitat: §16 StVO Warnzeichen:
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
Meine Meinug:
Wenn ich unter Inanspruchnahme von Sonder- & Wegerechten unterwegs bin setze ich die Lichthupe besonders bei der momentanen Wetterlage desöfteren als Warnzeichen ein wenn ich vor mir sehe das man mich wieder mal nicht erkannt hat. Zum einen will ich diejenigen überholen und zum anderen sehe ich mich und die Verkehrsteilnehmer als gefährdet durch die Tatsache das ich gleich von hinten komme und man das noch nicht erkannt hat....
Ich sehe das sogar vollends in Übereinstimmung mit dem o.g. Paragraphen....
Gruß,
Biermann
Fakt ist auch, dass das nicht ueberall gilt: hier in NDS fahren die meisten Fahrzeuge von Pol und HiOrg mit Springlicht, lediglich die grossen roten Autos haben sowas nicht. Und mit der StVO hat das schon eher weniger zu tun, ehr mit der StVZO.Zitat von Alex22
Das Verbot gilt schon überall, aber es gibt halt einige Bundesländer die sich nicht daran halten.Zitat von justme
Hier in Niedersachsen ist es für die Polizei Standard. Wo man früher evtl. noch nachgerüstet hat, haben jetzt alle neuen Fahrzeuge dies gleich drin, z.B. auch die neuen Passat in blau/silber aus 2006. Auch beim RD ist dies hier ab und zu anzutreffen.
Da mir praktisch täglich solche Fahrzeuge entgegenkommen, kann ich nur sagen das die Wirkung unerreichbar ist und das es bei mir noch nie zu einer gefährlichen Blendung gekommen ist. Ich finde da Blitz-RKL nachts wesentlich unangenehmer.
Alle Sprechen von Nötigung, Blendung, etc. Aber warum kann keiner in all den Jahren der Praxis von Springlicht dies belegen an Hand von Unfällen, Gerichtsurteilen, Presseberichten? Sind die behaupteten negativen Aspekte von Springlicht in Wirklichkeit nicht vorhanden?
Ja, so in der Art hatte ich das gemeint, wobei, gab es da nicht auch noch was mit laenderspezifischen Ausnahmeregelungen, wie in Hessen mit dem Yelp!-Signal und dem roten Blitzlicht fuer die Pol?
Ich kann jedenfalls nur sagen, dass ich grad bei den "kleineren" Autos tagsueber die Wirkung von Springlicht im Vergleich zu klassischem Blaulicht deutlich besser finde - nicht nur auf der SoSi-Fahrt, sondern fuer die Pol z.B. auch beim Absichern von Unfallstellen.
Und die Aufmerksamkeit bei anderen Verkehrsteilnehmern, die ein Pol-KFZ oder auch ein RTW normalerweise erregt ist doch deutlich geringer, als wenn da ein ausgewachsenes Feuerwehr-Fahrzeug (hierzugemeinde ist das dann mindestens ein TSF-W in Form eines 7.5-Tonners) faehrt, zumal dieses im Gegensatz zu Pol und RD oefter auch mal nicht alleine bleibt.
Na und?
Wir haben es auch an manchen Autos.
Es ändert aber trotzdem nichts daran das die Schaltung definitiv verboten ist und wenn es einen stört und euch anzeigt habt ihr erstmal ein Problem.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Wie genau ist denn das Verbot (bundeseinheitlich?) festgelegt? Zumal ich nicht unbedingt glaube, dass hier jemand die Polizei wg. nicht zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen anzeigen wuerde...Zitat von Alex22
Schlechte Antwort auf die Frage, wo das Verbot niedergeschrieben ist...Zitat von Alex22
Hallo!Zitat von justme
Das hat aber zunächst nichts mit Blaulicht und Einsatzhorn zutuen, da geht es lediglich um alternative Anhaltesignale für die Polizei, und nicht wie oft falsch dargestellt neues " Martinshorn ".
I believe on Digitalfunk
Wenn das wirklich irgendwo verboten wurde dann frag ich mich wozu es den Schalter in unserem Wagen gibt... %-)
Hier könnte Ihre Signatur stehen.
Zitat von Andreas 53/01
Klar, aber diese Ergaenzung der Sondersignalvorschriften begruendet sich doch auch auf einer landesweiten Verordnung IIRC, nicht auf einer wie auch immer gearteten bundesweiten?
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