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Thema: Aufblendlicht bei SoSi Fahrt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    justme Gast
    Zitat Zitat von Alex22
    Fakt ist, Springlicht ist verboten, da nutzt dir auch kein blaues Blinklicht und Einsatzhorn.
    Und du darfst auch nur dann von der StVO abweichen wenn dies erforderlich ist. Dadurch das der Gesetzgeber denkt ein Springlicht ist nicht erforderlich darfst du auch kein Springlicht benutzen, egal ob manuell oder automatisch.
    Fakt ist auch, dass das nicht ueberall gilt: hier in NDS fahren die meisten Fahrzeuge von Pol und HiOrg mit Springlicht, lediglich die grossen roten Autos haben sowas nicht. Und mit der StVO hat das schon eher weniger zu tun, ehr mit der StVZO.

  2. #2
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    Zitat Zitat von justme
    Fakt ist auch, dass das nicht ueberall gilt: hier in NDS fahren die meisten Fahrzeuge von Pol und HiOrg mit Springlicht
    Das Verbot gilt schon überall, aber es gibt halt einige Bundesländer die sich nicht daran halten.
    Hier in Niedersachsen ist es für die Polizei Standard. Wo man früher evtl. noch nachgerüstet hat, haben jetzt alle neuen Fahrzeuge dies gleich drin, z.B. auch die neuen Passat in blau/silber aus 2006. Auch beim RD ist dies hier ab und zu anzutreffen.
    Da mir praktisch täglich solche Fahrzeuge entgegenkommen, kann ich nur sagen das die Wirkung unerreichbar ist und das es bei mir noch nie zu einer gefährlichen Blendung gekommen ist. Ich finde da Blitz-RKL nachts wesentlich unangenehmer.

    Alle Sprechen von Nötigung, Blendung, etc. Aber warum kann keiner in all den Jahren der Praxis von Springlicht dies belegen an Hand von Unfällen, Gerichtsurteilen, Presseberichten? Sind die behaupteten negativen Aspekte von Springlicht in Wirklichkeit nicht vorhanden?
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  3. #3
    justme Gast

    Springlicht in NDS

    Ja, so in der Art hatte ich das gemeint, wobei, gab es da nicht auch noch was mit laenderspezifischen Ausnahmeregelungen, wie in Hessen mit dem Yelp!-Signal und dem roten Blitzlicht fuer die Pol?

    Ich kann jedenfalls nur sagen, dass ich grad bei den "kleineren" Autos tagsueber die Wirkung von Springlicht im Vergleich zu klassischem Blaulicht deutlich besser finde - nicht nur auf der SoSi-Fahrt, sondern fuer die Pol z.B. auch beim Absichern von Unfallstellen.
    Und die Aufmerksamkeit bei anderen Verkehrsteilnehmern, die ein Pol-KFZ oder auch ein RTW normalerweise erregt ist doch deutlich geringer, als wenn da ein ausgewachsenes Feuerwehr-Fahrzeug (hierzugemeinde ist das dann mindestens ein TSF-W in Form eines 7.5-Tonners) faehrt, zumal dieses im Gegensatz zu Pol und RD oefter auch mal nicht alleine bleibt.

  4. #4
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    Na und?
    Wir haben es auch an manchen Autos.
    Es ändert aber trotzdem nichts daran das die Schaltung definitiv verboten ist und wenn es einen stört und euch anzeigt habt ihr erstmal ein Problem.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    justme Gast
    Zitat Zitat von Alex22
    Na und?
    Wir haben es auch an manchen Autos.
    Es ändert aber trotzdem nichts daran das die Schaltung definitiv verboten ist und wenn es einen stört und euch anzeigt habt ihr erstmal ein Problem.
    Wie genau ist denn das Verbot (bundeseinheitlich?) festgelegt? Zumal ich nicht unbedingt glaube, dass hier jemand die Polizei wg. nicht zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen anzeigen wuerde...

  6. #6
    Registriert seit
    14.12.2004
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    930
    Zitat Zitat von Alex22
    Na und?
    Wir haben es auch an manchen Autos.
    Es ändert aber trotzdem nichts daran das die Schaltung definitiv verboten ist und wenn es einen stört und euch anzeigt habt ihr erstmal ein Problem.
    Schlechte Antwort auf die Frage, wo das Verbot niedergeschrieben ist...

  7. #7
    Registriert seit
    15.04.2002
    Beiträge
    331
    Hallo!

    ---------------
    § 240 StGB:

    Nötigung

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    ---------------

    Ist es rechtswidrig, auf einer Einsatzfahrt mit manuell auf-/abblendendem Fernlicht zu fahren? Ich denke nicht -> Sonderrecht, § 35 StvO befreit von § 17 StvO (Beleuchtung). Andereseits setzt § 35 die StVO nicht außer Kraft, das bedeutet, es steht mir in gewissen Maße frei, von welchen einelnen Vorschriften ich während der Einsatzfahrt abweiche. Somit mache ich von § 16 (Warnzeichen) während der Einsatzfahrt gebrauch. Es kann durchaus Situationen geben, in denen ich mich gefährdet sehe oder in denen ich andere Verkehrsteilnehmer vor meinem Überholen warnen möchte. Natürlich möchte ich keine anderen unötig blenden.

    Und was ist besser und sicherer?
    Ist es sicherer, wenn ein Verkehrsteilnehmer über eine Strecke von bis zu mehreren 100 Meter auf ein Einsatzfahrzeug auf eine Einsatzfahrt mittels blickendem Fernlicht aufmerksam gemacht wird und der Fahrer des anderen Fahrzeugs relativ viel Zeit hat, um auf die Situation zu reagieren?
    Oder ist es sicherer, plötzlich wenige Meter hinter dem anderen Fahrzeug mit Blaulicht und Signal zu sein, dieser Fahrer erschrickt dann und baut möglicherweise noch einen Unfall oder reagiert völlig falsch, weil er mit diesem plötzlich auftretenden Einsatzfahrzeug völlig überfordert ist? Wie oft kommt es bei einer Einsatzfahrt vor, dass andere VT das Blaulicht und das Martinhorn erst sehr sehr spät wahrnehmen und reagieren? Von 10 Fahrzeugen bestimmt 6-7 mal.

    Und was ist daran gewaltätig, wenn ich während einem kurzen Zeitraum, in dem ich noch nicht einmal dicht auffahre, einem anderen Fahrzeug ein paar mal Lichthupe gebe, um dieses auf mein Blaulicht aufmerksam zu machen? Schließlich kommt kein Einsatzfahrer auf Idee, vorsätzlich mehrere hundert Meter hinter einem anderer Fahrzeug gefährlich dicht mit dauerndem Hupen aufzufahren, ohne bei nächster Möglichkeit zu überholen. Auch sehe ich keine Drohung mit einem empfindlichen Übel darin.

    Und wozu nötige ich ihn mit Fernlicht? Zum Platz machen? Nein, denn freie Bahn schaffen muss er sowie so!

    Lassen wir die Diskusion über die StVZO, auto. Springlicht dahingestellt.

    Vielleicht klären meine Denkanstöße einige Fragen!

    Gruß...
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  8. #8
    Registriert seit
    11.01.2003
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    987
    Gerade bei diesem Wetter wo die Sonne richtig scheint sieht man auf gerade strecken ein Fahrzeug mit Springlicht (fernlicht abblendlicht im wechsel) wesentlich besser. blaulicht und frontblitzer werden erst später wahrgenommen.

    ob ich mich jetzt strafbar mache wenn ich das spinglicht einschalte ist mir egal.
    wo kein kläger da kein richter.

    man könnte ja vielleicht auch argumentieren das wenn einer nen unfall baut weil er durch das springlicht geblendet wurde, hatte er keine angepasst geschwindigkeit.
    dann könnte ich ja wenn mich die grünen blitzen weil ich zu shcnell war und dann im anschluss nen unfall baue gleich mein kaputtes auto einklagen weil ich von dem blitz geblendet wurde.
    man man man, es liegt wohl in der natur des deutschen alles haarklein auseinander zu reissen und mit gesetzestexten zu belegen.
    lasst es doch einfach so laufen wie es ist. wir werden hier kaum alle springlichter aus den fahrzeugen ausbauen und anderswo wo man es für illegal hält wird man sie kaum einbauen. was soll man da noch diskutieren ?
    es behart eh jeder auf seinem standpunkt.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  9. #9
    Registriert seit
    13.03.2002
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    145
    Zitat Zitat von telemanne
    § 240 StGB:
    [gelöscht]

    Und wozu nötige ich ihn mit Fernlicht? Zum Platz machen? Nein, denn freie Bahn schaffen muss er sowie so!
    Ja, du nötigst ihn zum freie Bahn schaffen. Das stellt einen Eingriff in sein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) dar.

    Die Nötigung ist hier aber nicht rechtswidrig, da du eine Rechtsgrundlage besitzt --> §§ 35, 38 StVO

    Somit ist die Nötigung tatbestandsmäßig nicht erfüllt.

    Lassen wir die Diskusion über die StVZO, auto. Springlicht dahingestellt.

    Vielleicht klären meine Denkanstöße einige Fragen!

    Gruß...
    Ein neuer Denkanstoß meinerseits: Die StVZO ist bereits seit 1952 auf "dem freien Markt" - warum wird jetzt plötzlich § 52 StVZO so hochgekocht? Springlicht war schon immer verboten - genutzt hat es trotzdem nahezu jeder...

    Gruß,
    ICH

  10. #10
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.257
    Zitat Zitat von DaRake
    Schlechte Antwort auf die Frage, wo das Verbot niedergeschrieben ist...

    Besser?
    BM-VBW vom 19.03.01 (33/36.25.61/001 BM 2001)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    198
    in bremen ist das standart.

  12. #12
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von justme
    Ja, so in der Art hatte ich das gemeint, wobei, gab es da nicht auch noch was mit laenderspezifischen Ausnahmeregelungen, wie in Hessen mit dem Yelp!-Signal und dem roten Blitzlicht fuer die Pol?
    Hallo!

    Das hat aber zunächst nichts mit Blaulicht und Einsatzhorn zutuen, da geht es lediglich um alternative Anhaltesignale für die Polizei, und nicht wie oft falsch dargestellt neues " Martinshorn ".
    I believe on Digitalfunk

  13. #13
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    832
    Wenn das wirklich irgendwo verboten wurde dann frag ich mich wozu es den Schalter in unserem Wagen gibt... %-)
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  14. #14
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Hallo!

    Springlicht oder auch intermitierendes Licht genannt, ist zunächst Grundsätzlich nach StVZO nicht zulässig. Soweit sind wir uns einig ...

    Es gibt aber Bundesländer die Ausnahmeregelungen erlassen haben nach denen diese Art von Lichtsignalen an Einsatzfahrzeugen verwendet werden dürfen. Es ist aber weiterhin keine Pauschale Erlaubnis, hierfür gibt es Einzelausfertigungen!

    Die Hersteller von Sondersignalanlagen haben zum Teil derartige Steuerungen bereits vorgesehen, weil es einige Bundesländer umsetzen.
    So weit.


    das bedeutet, weil es wonaders erlaubt ist, gilt aber nicht für alle das gleiche.
    I believe on Digitalfunk

  15. #15
    Registriert seit
    27.06.2004
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    198
    es gab hier vor ca. 2 jahren das thema des verbots, nach prüfung wurde springlicht weiterhin zugelassen.

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