Wenn das wirklich irgendwo verboten wurde dann frag ich mich wozu es den Schalter in unserem Wagen gibt... %-)
Wenn das wirklich irgendwo verboten wurde dann frag ich mich wozu es den Schalter in unserem Wagen gibt... %-)
Hier könnte Ihre Signatur stehen.
Hallo!
Springlicht oder auch intermitierendes Licht genannt, ist zunächst Grundsätzlich nach StVZO nicht zulässig. Soweit sind wir uns einig ...
Es gibt aber Bundesländer die Ausnahmeregelungen erlassen haben nach denen diese Art von Lichtsignalen an Einsatzfahrzeugen verwendet werden dürfen. Es ist aber weiterhin keine Pauschale Erlaubnis, hierfür gibt es Einzelausfertigungen!
Die Hersteller von Sondersignalanlagen haben zum Teil derartige Steuerungen bereits vorgesehen, weil es einige Bundesländer umsetzen.
So weit.
das bedeutet, weil es wonaders erlaubt ist, gilt aber nicht für alle das gleiche.
I believe on Digitalfunk
es gab hier vor ca. 2 jahren das thema des verbots, nach prüfung wurde springlicht weiterhin zugelassen.
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